Rechtsprechung
   EuGH, 24.09.2009 - C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4164
EuGH, 24.09.2009 - C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P (https://dejure.org/2009,4164)
EuGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P (https://dejure.org/2009,4164)
EuGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P (https://dejure.org/2009,4164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - 'Lombardclub' - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - "Lombardclub" - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - "Lombardclub" - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - "Lombardclub" - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Volksbanken / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - "Lombardclub" - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung ...

  • EU-Kommission PDF

    Erste Group Bank AG (C-125/07 P), Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (C-133/07 P), Bank Austria Creditanstalt AG (C-135/07 P) und Österreichische Volksbanken AG (C-137/07 P) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - 'Lombardclub' - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - ...

  • EU-Kommission

    Erste Group Bank AG (C-125/07 P), Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (C-133/07 P), Bank Austria Cr

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - "Lombardclub" - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung ...

  • kanzlei.biz

    Kein östrreichisches Banken-Kartell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken - "Lombardclub" - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen - Unternehmensnachfolge - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. Dezember 2006 in den verbundenen Rechtssachen T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Raiffeisen Zentralbank Österreich AG u.a. gegen die Kommission der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a. / Kommission (T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02), hier T-264/02, Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission, mit dem das Gericht die Klage auf ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, hat nämlich schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Viertens setzt Art. 81 Abs. 1 EG nach ständiger Rechtsprechung nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern lässt den Nachweis genügen, dass sie hierzu geeignet sind (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Beurteilung der Wirkungen von Vereinbarungen im Hinblick auf Art. 81 EG erfordert eine Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt Art. 81 Abs. 1 EG nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern, dass der Nachweis erbracht wird, dass sie hierzu geeignet sind (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 43).

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    Die Voraussetzungen, auf deren Grundlage der Gerichtshof im Urteil vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission (C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331), das Bestehen solcher Verpflichtungen abgelehnt habe, seien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

    Zunächst ist festzustellen, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern, führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt, der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs wiederholt bekräftigt worden ist (Urteil Groupe Danone/Kommission, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Rechtsmittelverfahren richtet sich die Kontrolle durch den Gerichtshof zum einen darauf, inwieweit das Gericht rechtlich korrekt alle Faktoren berücksichtigt hat, die für die Beurteilung der Schwere eines bestimmten Verhaltens anhand der Art. 81 EG und 82 EG sowie des Art. 15 der Verordnung Nr. 17 von Bedeutung sind, und zum anderen darauf, zu prüfen, ob das Gericht auf alle vom Rechtsmittelführer vorgebrachten Argumente für eine Aufhebung oder Herabsetzung der Geldbuße rechtlich hinreichend eingegangen ist (Urteil Groupe Danone/Kommission, Randnr. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    Verstößt ein Unternehmen gegen die Wettbewerbsregeln, hat es nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 145, und vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78).

    Zur Frage, unter welchen Umständen einer Einrichtung, obwohl sie nicht Urheberin der Zuwiderhandlung ist, dennoch dafür Sanktionen auferlegt werden können, ist zunächst festzustellen, dass ein solcher Fall vorliegt, wenn die Einrichtung, die die Zuwiderhandlung begangen hat, rechtlich nicht mehr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, Randnr. 145).

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    Zum zweiten, die Wahrung der Verteidigungsrechte betreffenden Argument ist daran zu erinnern, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt, der auch in einem Verwaltungsverfahren beachtet werden muss (vgl. Urteil vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, C-308/04 P, Slg. 2006, I-5977, Randnr. 94).

    Die Mitteilung der Beschwerdepunkte hat daher vorläufigen Charakter und ist Änderungen anlässlich der späteren Beurteilung zugänglich, die die Kommission auf der Grundlage der von den Beteiligten vorgelegten Stellungnahmen und weiterer Tatsachenfeststellungen vornimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil SGL Carbon/Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    Verstößt ein Unternehmen gegen die Wettbewerbsregeln, hat es nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 145, und vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78).

    Das Urteil Cascades/Kommission spreche gegen eine solche Argumentation, und das von den Rechtsmittelführerinnen vorgelegte wirtschaftswissenschaftliche Gutachten zeige, dass die Absprachen für die von ihnen erfassten Kernprodukte keinerlei Auswirkungen auf die tatsächlich angewandten Konditionen gehabt hätten.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    209 bis 213, sowie vom 19. März 2009, Archer Daniels Midland/Kommission, C-510/06 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 82).

    Bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung muss die Kommission nämlich nicht nur die besonderen Umstände des Einzelfalls, sondern auch den Kontext der Zuwiderhandlung berücksichtigen und im Hinblick auf die Festsetzung der Geldbuße sicherstellen, dass ihr Vorgehen, vor allem in Bezug auf solche Zuwiderhandlungen, die die Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft besonders beeinträchtigen, die notwendige abschreckende Wirkung hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Archer Daniels Midland/Kommission, Randnr. 63).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    182 bis 184 des angefochtenen Urteils die Reichweite des Urteils des Gerichtshofs vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a. (C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135), verkannt.

    Zu dem von der Klägerin angeführten Urteil Bagnasco u. a. ist - wie es auch das Gericht in Randnr. 171 des angefochtenen Urteils getan hat - zu bemerken, dass der Gerichtshof in jener Rechtssache keine Gesamtprüfung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten durch die beiden in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Klauseln vorzunehmen brauchte, da bei der einen die Vereinbarung keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt hatte, während die andere nicht zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeignet war.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hat nämlich eine rechtliche oder organisatorische Änderung einer Einrichtung, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen hat, nicht zwingend zur Folge, dass ein neues, von der Haftung für wettbewerbswidrige Handlungen seines Vorgängers befreites Unternehmen entsteht, sofern die beiden Einrichtungen wirtschaftlich gesehen identisch sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 9, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 59).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Festsetzung des Betrags der Geldbußen die Dauer sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen sind, die für die Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen (Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 240).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
    Eine solche Argumentation verletze die Verteidigungsrechte, wie sie im Urteil vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission (374/87, Slg. 1989, 3283, Randnr. 32), festgestellt worden seien.
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

  • EuGH, 29.06.2006 - C-301/04

    Kommission / SGL Carbon AG - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 30.09.2003 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.01.2007 - C-411/04

    Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt

  • EuGH, 03.03.2005 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood - Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

  • BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20

    Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale

    Danach steht unter Berücksichtigung der Marktbedeutung von Booking.com außer Frage, dass die enge Bestpreisklausel den Dienstleistungsverkehr zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinflussen kann (vgl. nur EuGH, Urteil vom 30. Juni 1966 - Rs. 56/65, Slg. 1966, 281, 303 - Maschinenbau Ulm; Urteil vom 24. September 2009 - C-125/07 u.a., WuW/E EU-R 1633 Rn. 36 - Lombardclub).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Das Merkmal der Zwischenstaatlichkeit ist im Streitfall unproblematisch erfüllt, zum einen weil B... seine Produkte europaweit vertreibt und der Onlinehandel einen grenzüberschreitenden Warenabsatz gerade ermöglicht und fördert, und zum anderen weil nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Kartell, das sich - wie im Streitfall das von B... Deutschland eingeführte Vertriebssystem "1.0" - auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (vgl. EuGH, Urteil v. 24. September 2009 - C-125/07 u.a. , Slg. 2009, I-8681 = WuW/E EU-R 1633, Rzn. 37-39 - Erste Group Bank AG/Kommission ; Urteil v. 23. November 2006 - C-238/05 , Slg. 2006, I-11125 = WuW/E EU-R 1235, Rz. 37 m.w.N. - Asnef-Equifax und Administración del Estado ; Urteil v. 19. Februar 2002 - C-309/99 , Slg. 2002, I-01577, Rz. 95 m.w.N. - Wouters ).

    Bei einem solchen Kartell besteht deshalb eine starke Vermutung für eine Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, die nur dann entfallen kann, wenn sich bei der Untersuchung der Merkmale und des wirtschaftlichen Gesamtzusammenhangs der Vereinbarung das Gegenteil herausstellt (vgl. EuGH, Urteil v. 24. September 2009 - C-125/07 u.a. , Slg. 2009, I-8681 = WuW/E EU-R 1633, Rzn. 37-39 - Erste Group Bank AG/Kommission ).

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Soweit es sich um Entscheidungen über nicht vergleichbare Sachverhalte handelt, stellt die Entscheidungspraxis der Kommission keinen rechtlichen Rahmen für die Festsetzung der Höhe von Geldbußen in Wettbewerbssachen dar, denn die Kommission verfügt in diesem Bereich über ein Ermessen, bei dessen Ausübung sie nicht an frühere eigene Beurteilungen gebunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 123).
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