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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18845
OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09 (https://dejure.org/2009,18845)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.04.2009 - 1 Ws 127/09 (https://dejure.org/2009,18845)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. April 2009 - 1 Ws 127/09 (https://dejure.org/2009,18845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 7008 VV RVG
    Vergütungsanspruch; Pflichtverteidiger; Umsatzsteuer; Aktenversendungspauschale

  • Burhoff online

    Vergütungsanspruch; Pflichtverteidiger; Umsatzsteuer; Aktenversendungspauschale

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers: Ersatz der auf die Aktenversendungspauschale entfallenden Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Vergütungsanspruchs des Pflichtverteidigers; Erstattung der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Vergütungsanspruchs des Pflichtverteidigers; Erstattung der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer auf die Versendungspauschale auch beim Pflichtverteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 341 (Ls.)
  • StRR 2009, 243
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09
    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfG, NJW 1985, 727 ff.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09
    Sie gleichen nach Inhalt und Qualität einem begünstigenden Verwaltungsakt und seinem Widerruf (vgl. BVerfG, NJW 1975, 1015 ff).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 24 U 161/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2009 - 1 Ws 127/09
    Hierdurch wird auch ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Beschuldigten/Angeklagten begründet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 785 f.).
  • LSG Bayern, 19.04.2016 - L 15 SF 72/15

    Schuldner der Aktenversendungspauschale

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale ist damit der Anwalt, der für die von ihm beantragte Aktenversendung als Kostenschuldner eine Kostenrechnung erhält (OLG Bamberg, Beschluss vom 2. April 2009 - 1 Ws 127/09 - juris Rn. 14, 15 und 16; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 7008 VV-RVG, Rn. 1, vgl. ferner VGH München, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 19 C 05.3348 - NJW 2007, 1483 = juris Rn. 20; LG Mainz, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 3 T 52/07 - JurBüro 2007, 597 = juris Rn. 7; a. A. AG Dessau, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 655/06 (VI), 4 C 655/06 - AnwBl 2007, 239 = juris Rn. 4).".
  • OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14

    Wahlverteidigergebühren des Pflichtverteidigers: Geltendmachung gegen die

    Deren Zweck besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE 39, 238 = NJW 1975, 1015, Rdn. 13 nach juris; BVerfGE 68, 237 = NJW 1985, 727, Rdn. 42 nach juris; OLG Bamberg StraFo 2009, 350 Rdn. 18 nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2010 - 13 OA 170/09

    Bestimmung des Kostenschuldners einer verauslagten Aktenversendungspauschale nach

    (so für den vergleichbaren Fall der Festsetzung der Gebühren für einen Pflichtverteidiger auch: OLG Bamberg, Beschl. v. 02.04.2009 - 1 Ws 127/09 -, juris).
  • BVerwG, 09.04.2010 - 1 WDS-KSt 6.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Besetzung

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale ist damit der Anwalt, der für die von ihm beantragte Aktenversendung als Kostenschuldner eine Kostenrechnung erhält (OLG Bamberg, Beschluss vom 2. April 2009 - 1 Ws 127/09 - [...] Rn. 14, 15 und 16; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 7008 VV-RVG, Rn. 1, vgl. ferner VGH München, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 19 C 05.3348 - NJW 2007, 1483 = [...] Rn. 20; LG Mainz, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 3 T 52/07 - JurBüro 2007, 597 = [...] Rn. 7; a. A. AG Dessau, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 655/06 (VI), 4 C 655/06 - AnwBl 2007, 239 = [...] Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7124
BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09 (https://dejure.org/2009,7124)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - 3 StR 122/09 (https://dejure.org/2009,7124)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 3 StR 122/09 (https://dejure.org/2009,7124)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO; § 250 StGB; § 46 StGB; § 66 StGB
    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch; Maßregelanordnung); schwerer Raub (minder schwerer Fall; rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl; eindeutiges Überwiegen strafschärfender Umstände)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit der Beschränkung einer Revision der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch; Anwendbarkeit eines minder schweren Falles bei eindeutigem Überwiegen strafschärfender Gesichtspunkte

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtswirksamkeit der Beschränkung einer Revision der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch; Anwendbarkeit eines minder schweren Falles bei eindeutigem Überwiegen strafschärfender Gesichtspunkte

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 194
  • StRR 2009, 243
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09
    In einem solchen Fall ist nach ständiger Rechtsprechung das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH NStZ-RR 2004, 118; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10).

    Das Revisionsverfahren wird unnötig belastet, wenn der Umfang der Anfechtung erst durch Auslegung ermittelt werden muss (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 118; Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09
    Das Rechtsmittel erfasst deshalb nicht die im angefochtenen Urteil unterbliebene Erörterung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung, obwohl unter Berücksichtigung der einbezogenen Strafen und der ihnen zugrunde liegenden Taten die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB erfüllt waren (vgl. BGH NStZ 2002, 536, 537; 2007, 212; Rissing-van Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 84 und 107).

    So kann die Staatsanwaltschaft ihre Revision etwa wirksam auf die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung beschränken, wenn davon auszugehen ist, dass die Nichtanordnung der Maßregel die Strafe nicht beeinflusst hat, diese also nicht niedriger ausgefallen wäre, wenn auf Sicherungsverwahrung erkannt worden wäre (vgl. BGH NStZ 2007, 212; BGH, Urt. vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98).

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09
    In einem solchen Fall ist nach ständiger Rechtsprechung das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH NStZ-RR 2004, 118; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09
    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist nach ständiger Rechtsprechung maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGHSt 26, 97 ff.; BGH NStZ/RR 2004, 80).
  • BGH, 21.03.2002 - 3 StR 12/02

    Sicherungsverwahrung (Anordnung nach Abs. 2 nur auf Grund einer

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09
    Das Rechtsmittel erfasst deshalb nicht die im angefochtenen Urteil unterbliebene Erörterung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung, obwohl unter Berücksichtigung der einbezogenen Strafen und der ihnen zugrunde liegenden Taten die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB erfüllt waren (vgl. BGH NStZ 2002, 536, 537; 2007, 212; Rissing-van Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 84 und 107).
  • BGH, 09.03.2006 - 3 StR 451/05

    Strafzumessung (minder schwerer Fall des schweren Raubes; Gesamtwürdigung)

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09
    Schließlich hat die Strafkammer straferschwerend zutreffend darauf verwiesen (vgl. BGH NStZ 2006, 343; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 2), dass die verfahrensgegenständliche Tat Auftakt einer Serie von fünf weiteren Überfällen war, die der Angeklagte jeweils unter Einsatz einer scharfen Schusswaffe auf Banken und einen Supermarkt beging.
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09
    So kann die Staatsanwaltschaft ihre Revision etwa wirksam auf die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung beschränken, wenn davon auszugehen ist, dass die Nichtanordnung der Maßregel die Strafe nicht beeinflusst hat, diese also nicht niedriger ausgefallen wäre, wenn auf Sicherungsverwahrung erkannt worden wäre (vgl. BGH NStZ 2007, 212; BGH, Urt. vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen angefochtenen und übrigen Rechtsfolgen keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Das Rechtsmittel, das ausweislich der Ausführungen in der Begründungsschrift der Staatsanwaltschaft über die ausdrückliche Beschränkungserklärung hinaus wirksam auf den Strafausspruch des angefochtenen Urteils beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09), bleibt ohne Erfolg.
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Der Senat hat erwogen, ob hier, wie auch sonst bei Zweifeln über den Umfang einer Revision, deren Begründung maßgeblich ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09; BGH, Urteil vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Eine Beschränkung muss sich jedoch - zumindest durch Auslegung - hinreichend deutlich aus der Revisionsbegründung ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 Rn. 4, StV 2013, 699; vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09 Rn. 5).
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 69/17

    Strafbare Teilnahme an der unerlaubten Einreise trotz etwaiger Straflosigkeit des

    Danach ergibt die im Falle eines unklaren Umfangs der Anfechtung vorzunehmende Auslegung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09, juris Rn. 5; vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 9) nach dem maßgeblichen und eindeutigen Sinn der Revisionsbegründung, dass das Angriffsziel die Aufhebung des gesamten Urteils ist.
  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Revision der Staatsanwaltschaft Das Rechtsmittel, das ausweislich der Ausführungen in der Begründungsschrift der Staatsanwaltschaft über die ausdrückliche Beschränkungserklärung hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09 Rn. 3 ff.) wirksam auf den Strafausspruch des angefochtenen Urteils beschränkt ist, hat vollen Erfolg.
  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

    Dem insoweit maßgeblichen Sinn der Revisionsbegründung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09) entnimmt der Senat, auch im Hinblick auf Nr. 156 Abs. 2 RiStBV, dass der Teilfreispruch des Angeklagten B. nicht angefochten ist.
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

    In einem solchen Fall, in dem der Umfang der Anfechtung unklar ist, ist nach ständiger Rechtsprechung das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2009 -3 StR 122/09, juris Rn. 5; vom 11. Juni 2014 -2 StR 90/14, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 9).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Das Revisionsverfahren wird unnötig belastet, wenn der Umfang der Anfechtung erst durch Auslegung ermittelt werden muss (BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09 mwN).
  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

    Zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine der Rechtsmittelbeschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239; vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09; vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

  • LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz;

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 222/14

    Tatrichterliche Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht:

  • LG Flensburg, 25.05.2021 - V KLs 14/18

    Gefährliche Körperverletzung durch Verwendung eines Drehmomentschlüssels als

  • LG Mönchengladbach, 17.10.2022 - 21 KLs 23/22
  • LG Mönchengladbach, 05.05.2022 - 21 KLs 12/22
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2009 - 4 StR 109/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12144
BGH, 30.04.2009 - 4 StR 109/09 (https://dejure.org/2009,12144)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - 4 StR 109/09 (https://dejure.org/2009,12144)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - 4 StR 109/09 (https://dejure.org/2009,12144)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StRR 2009, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 4 StR 109/09
    Dass sich der Angeklagte, statt die Zeugin S. zu verfolgen, entsprechend seiner Einlassung der Zeugin Sch. -K. zuwandte, die weniger weit geflüchtet gewesen sei, konnte auch das Ergebnis einer "nüchternen Abwägung" sein, die nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 35, 184, 186 die Annahme freiwilligen Rücktritts vom unbeendeten Versuch gerade nicht ausschließt.
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 4 StR 109/09
    Damit hat die Strafkammer im Widerspruch zu ihren eigenen Ausführungen im angefochtenen Urteil dem Tatplan eine Bedeutung zugemessen, die ihm nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr zukommt (Senat, NStZ 2007, 91 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13255
BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09 (https://dejure.org/2009,13255)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2009 - 4 StR 18/09 (https://dejure.org/2009,13255)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 4 StR 18/09 (https://dejure.org/2009,13255)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafverfolgungsbeschränkung auf einen Betrugsvorwurf; Aufnahme von Strafzumessungsregeln in den Urteilstenor; Abgrenzung von versuchtem und vollendetem Betrug bei anschließender Schadenswiedergutmachung

  • Judicialis

    StPO § 154a Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 154a Abs. 2; StGB § 263 Abs. 3
    Strafverfolgungsbeschränkung auf einen Betrugsvorwurf; Aufnahme von Strafzumessungsregeln in den Urteilstenor; Abgrenzung von versuchtem und vollendetem Betrug bei anschließender Schadenswiedergutmachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2009, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 124/02

    Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellungen zum Schuldspruch auch

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09
    Diesem entstand somit mit der Übertragung des Besitzes ein Vermögensschaden, so dass der Betrug vollendet war (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschungshandlung 1; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 3 StR 124/02).
  • BGH, 19.02.1997 - 3 StR 28/97

    Änderung des Schuldspruches bei gleichem Strafrahmen

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09
    Diesem entstand somit mit der Übertragung des Besitzes ein Vermögensschaden, so dass der Betrug vollendet war (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschungshandlung 1; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 3 StR 124/02).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 569/17

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung beim Betrug (keine über das Anstoßen

    Hieran ändert es nichts, wenn der Fahrzeugvermieter das Fahrzeug - aus welchen Gründen auch immer - zurückerlangt (etwa BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 18/09, juris Rn. 6).
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