Weitere Entscheidung unten: LG Bielefeld, 03.03.2005

Rechtsprechung
   KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05   

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https://dejure.org/2005,3648
KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05 (https://dejure.org/2005,3648)
KG, Entscheidung vom 09.08.2005 - 3 Ws 59/05 (https://dejure.org/2005,3648)
KG, Entscheidung vom 09. August 2005 - 3 Ws 59/05 (https://dejure.org/2005,3648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 14 RVG
    Bemessung der Rahmengebühren

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befinden über die sich auf einen Teilfreispruch beziehenden Kosten der Verteidigung in Ermangelung einer Kostengrundentscheidung nach Bruchteilen anhand der Differenztheorie; Sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts als Inhaber des Kostenerstattungsanspruchs; ...

  • Burhoff online

    Bemessung der Rahmengebühren

  • Judicialis

    BGB § 247; ; StPO § ... 154a Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 3; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 464b Satz 3; ; ZPO § 103 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; RpflG § 11 Abs. 1; ; RpflG § 21 Nr. 1; ; RVG § 14; ; RVG § 14 Abs. 1; ; RVG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 14 Abs. 1 Satz 4; ; BRAGO § 12 Abs. 1; ; BRAGO § 12 Abs. 1 Satz 2

  • 238.12

    Unbillige Gebührenbestimmung; Gebühr für Terminsteilnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 198
  • StV 2007, 476 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05
    Das Verhältnis der während eines Hausfriedensbruchs begangenen weiteren Straftaten, so auch von Sexualdelikten, zu dem Hausfriedensbruch ist in höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich als dasjenige der Tatmehrheit gesehen worden (vgl. BGHSt 18, 29, 32f.).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-1/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    Ausweislich des Protokolls hat die Hauptverhandlung von 9.10 Uhr bis 14.32 Uhr und damit mehr als 5 Stunden gedauert, so dass die Frage, ob Wartezeiten zu berücksichtigen sind oder nicht (vgl. dAzu bejahend Senat in RVGreport 2005, 351 und - soweit ersichtlich - die übrige Rechtsprechung und Literatur, wie OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; KG; Beschl. v. 9.8.2005, 3 Ws 59/05, KG, Beschl. v. 8.11.2005, 4 Ws 127/05; LG Berlin, Beschl. v. 23.8.2005, 534-16/05; OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32 = Rpfleger 2006, 36; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.9.2005, Ws 676/05; LG Essen, Beschl. v. 17.1.2006, 27 (40/04); alle www.burhoff.de; aus der Literatur s. u.a. Burhoff, a.a.O., Nr. 4110 VV RVG Rdnr. 8 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., VV 4110, 4111 Rn. 1; Riedel/Sußbauer/Schmahl, RVG, 9.Aufl., VV Teil 4 Abschnitt 1, Rn. 64) dahinstehen kann.

    Verhandlungspausen werden grundsätzlich nicht abgezogen (so auch KG Beschluss in 3 Ws 59/05; OLG Stuttgart und OLG Koblenz, jeweils a.a.O.).

  • LG Dresden, 21.07.2014 - 2 Qs 8/14

    Rahmengebühren, Bußgeldverfahren, Mittelgebühr

    Im Allgemeinen werden Abweichungen bis zu 20 % der angemessenen Gebühr noch als verbindlich angesehen (BGH NJW 2011, 1603, 1605; KG StV 2006, 198; Mayer in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 14, Rn. 12 m. w. N.).
  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    bb) Auf den Beschluss des 3. Strafsenats des Kammergerichts vom 9. August 2005 (StV 2006, 198) kann sich die Beschwerdeführerin für die Zuerkennung des Längenzuschlags nicht berufen.
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 03.03.2005 - 10 Ks L 1/04 X, 10 Ks 46 Js 273/04 - L 1/04 X   

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https://dejure.org/2005,21704
LG Bielefeld, 03.03.2005 - 10 Ks L 1/04 X, 10 Ks 46 Js 273/04 - L 1/04 X (https://dejure.org/2005,21704)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03.03.2005 - 10 Ks L 1/04 X, 10 Ks 46 Js 273/04 - L 1/04 X (https://dejure.org/2005,21704)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03. März 2005 - 10 Ks L 1/04 X, 10 Ks 46 Js 273/04 - L 1/04 X (https://dejure.org/2005,21704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Haftprüfung, Unterbringungsprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2006, 198
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-117/06

    Vernehmungsterminsgebühr; Begriff des Verhandelns; keine Einlassung zur Sache

    Bereits im Senatsbeschluss vom 28. April 2006 ist darauf hingewiesen worden, dass der Senat die entgegenstehende Auffassung des Landgerichts Bielefeld (StV 2006, 198), wonach ein Verhandeln im Sinne der genannten Vorschrift bereits dann vorliegt, wenn der inhaftierte Beschuldigte dem zuständigen Richter zur Bekanntgabe eines Haftbefehls vorgeführt wird mit der bloßen Möglichkeit, sich zur Sache und zur Haftfrage zu äußern, hiervon aber - auf Anraten seines Verteidigers - keinen Gebrauch macht, nicht zu teilen vermag.
  • OLG Hamm, 28.04.2006 - 2 (s) Sbd IX-31/06

    Pauschgebühr; Verhandlungstermin; Verhandeln; Vernehmungstermin

    Die entgegenstehende Auffassung des Landgerichts Bielefeld (StV 2006, 198), wonach ein Verhandeln im Sinne der genannten Vorschrift bereits dann vorliegt, wenn der inhaftierte Beschuldigte dem zuständigen Richter zur Bekanntgabe eines Haftbefehls vorgeführt wird mit der Möglichkeit, sich zur Sache und zur Haftfrage zu äußern, hiervon aber - auf Anraten seines Verteidigers - keinen Gebrauch macht, vermag der Senat nicht zu teilen.
  • LG Traunstein, 20.09.2012 - 1 Ks 201 Js 3874/11

    Pflichtverteidigergebühr: Anfall einer Terminsgebühr bei Erlass eines Haftbefehls

    Finden aber darüber hinaus Erörterungen, Antragsstellung und andere verfahrensrechtliche Maßnahmen statt, die zum Erlass eines Haftbefehls führen oder zu einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Außervollzugsetzung eines Haftbefehls, dann ist dies als "verhandeln" außerhalb der Hauptverhandlung anzusehen, für welches eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers anfällt gemäß Nr. 4102, 4103 VV-RVG (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage (2012), Seite 1933, Randnummer 15 zu VV 4102, 4103; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage (2012), Seite 1428, Randnummer 12/13 zu VV 4102, 4103; LG Bielefeld, StV 2006, 198; ähnlich noch KG, Beschluss vom 23.06.2006, 4 Ws 62/06; anders dann OLG Hamm, Beschl. vom 27.11.2006, 2(s)Sbd.IX-117/06; KG, Beschluss v. 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07-6; dementspr.
  • LG Traunstein, 20.09.2012 - 1 Ks 201 Js. 3874/11

    Anfallen einer Terminsgebühr bei lediglicher Aushändigung und Bekanntgabe eines

    Finden aber darüber hinaus Erörterungen, Antragsstellung und andere verfahrensrechtliche Maßnahmen statt, die zum Erlass eines Haftbefehls führen oder zu einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Außervollzugsetzung eines Haftbefehls, dann ist dies als "verhandeln' außerhalb der Hauptverhandlung anzusehen, für welches eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers anfällt gemäß Nr. 4102, 4103 VV- RVG (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage (2012), Seite 1933, Randnummer 15 zu VV 4102, 4103; Gerold/Schmidt, RVG , 20. Auflage (2012), Seite 1428, Randnummer 12/13 zu VV 4102, 4103; LG Bielefeld, StV 2006, 198 ; ähnlich noch KG, Beschluss vom 23.06.2006, 4 Ws 62106; anders dann OLG Hamm, Besohl.
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