Weitere Entscheidung unten: LG Gera, 05.11.1998

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   BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99 (2)   

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BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99 (2) (https://dejure.org/1999,3152)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1999 - 3 StR 358/99 (2) (https://dejure.org/1999,3152)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1999 - 3 StR 358/99 (2) (https://dejure.org/1999,3152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    §§ 346 Abs. 1, 342 StPO
    Verspätete Einlegung der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 JGG; Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK
    Einbeziehung früherer Urteile im JGG; Verletzung des Beschleunigungsgebots der MRK

  • Wolters Kluwer

    Raub - Gefährliche Körperverletzung - Versuch - Mittäterschaft - Jugendstrafe - Revision - Miteinbeziehung von Vortaten - Beschleunigungsgebot im Jugendstrafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 46; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 45 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18, § 31 Abs. 2
    Begründung der Jugendstrafe bei Einbeziehung gemäß § 31 Abs. 2 JGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 45
  • StV 1999, 661
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99
    Dabei hat der Tatrichter nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NStZ 1997, 591), der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. NStZ 1999, 181 f.), Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen.
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99
    Dabei hat der Tatrichter nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NStZ 1997, 591), der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. NStZ 1999, 181 f.), Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99
    Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten zumindest kurz darzustellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 335; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99
    Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten zumindest kurz darzustellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 335; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten

    Erforderlich ist eine neue, selbstständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; Beschlüsse vom 22. September 1999 - 3 StR 358/99, StV 1999, 661; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 219/12; vom 19. Mai 2011 - 3 StR 134/11; Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 31 Rn. 62 f.).
  • BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02

    Beschleunigungsgebot (Strafmilderung; Strafzumessung; besondere Bedeutung /

    Einzelne Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. den Beschluß des Senats BGH StV 1999, 661; ferner BGH Beschl. vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00; vgl. auch Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 18 Rdn. 6 d) könnten in diesem Sinne verstanden werden.
  • BGH, 17.07.2003 - 3 StR 142/03

    Unzulässiges Wiedereinsetzungsgesuch (Revisionseinlegungsfrist; Verschulden;

    Der Senat hält die Wahrscheinlichkeit der behaupteten Tatsachen nicht für nachgewiesen, zumal der Angeklagte seinen damaligen Verteidiger nicht von der Schweigepflicht entbunden und damit eine nähere Aufklärung der Umstände der Beauftragung nicht ermöglicht hat (vgl. BGH, Beschl. vom 22. September 1999 - 3 StR 358/99).
  • BGH, 19.05.2011 - 3 StR 134/11

    Vergewaltigung (Urteilsformel); Einheitsjugendstrafe (Einbeziehung bereits

    Die diesen beiden Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalte teilt das Landgericht indes nicht mit, obwohl es hierzu gehalten war, um die revisionsrechtliche Nachprüfung der Strafzumessung zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 22. September 1999 - 3 StR 358/99, StV 1999, 661; Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 31 Rn. 62 f.).
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Rechtsprechung
   LG Gera, 05.11.1998 - 582 Js 51878/97 - 4 Ns   

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https://dejure.org/1998,24432
LG Gera, 05.11.1998 - 582 Js 51878/97 - 4 Ns (https://dejure.org/1998,24432)
LG Gera, Entscheidung vom 05.11.1998 - 582 Js 51878/97 - 4 Ns (https://dejure.org/1998,24432)
LG Gera, Entscheidung vom 05. November 1998 - 582 Js 51878/97 - 4 Ns (https://dejure.org/1998,24432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 661
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Saalfeld, 15.02.2005 - 635 Js 31395/04

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei nur kurzer Fahrtstrecke

    Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von vornherein ausgeschlossen; auch Straßenverkehrsvergehen können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen (vgl. OLG Saarbrücken, NStZ-RR 1999, 284, 285; AG Saalfeld, NStZ 1994, 89, 90 m. zust. Anm. Molketin, BA 1994, 270; LG Gera, VRS 96, 145, 148).
  • AG Saalfeld, 24.02.2004 - 635 Js 25691/03

    Vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem

    Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von vornherein ausgeschlossen; auch Straßenverkehrsvergehen können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 1989, 442; AG Saalfeld, NStZ 1994, 89, 90 m. zust. Anm. Molketin, BA 1994, 270; LG Gera, VRS 96, 145, 148).
  • AG Saalfeld, 13.01.2004 - 675 Js 28331/03
    Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von vornherein ausgeschlossen; auch Stra- ßenverkehrsvergehen können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 1989, 442; AG Saalfeld, NStZ 1994, 89, 90 m. zust. Anm. Molketin, BA 1994, 270; LG Gera, VRS 96, 145, 148).
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