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   OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06   

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OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06 (https://dejure.org/2007,12659)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.01.2007 - 1 Ws 263/06 (https://dejure.org/2007,12659)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 263/06 (https://dejure.org/2007,12659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen einer von den Justizbehörden zu vertretenden Verfahrensverzögerung (überlange Verfahrensdauer); Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Tragweite des Beschleunigungsgebots in Strafsachen

  • Judicialis

    StPO § 153; ; StPO § ... 153 Abs. 2; ; StPO § 153a; ; StPO § 153a Abs. 2; ; StPO § 205; ; StPO § 206a; ; StPO § 206a Abs. 1; ; StPO § 206a Abs. 2; ; StPO § 304 Abs. 3; ; StPO § 306 Abs. 1; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 464 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; StGB § 78b Abs. 4; ; StGB § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Reichen diese Möglichkeiten nicht aus, weil das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen für den Betroffenen geführt hat, so kommt ausnahmsweise die Einstellung des Verfahrens wegen eines von Verfassung wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.1.2004 - 2 BvR 1471/03; BVerfG NStZ 2006, 680, 681; BGHSt 46, 159, 169 ff.; BGH NStZ-RR 2004, 230 f.; Senatsbeschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 Ws 184/99).

    Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Landgericht umso größere Anstrengungen unternehmen musste, das Verfahren alsbald zu einem Ende zu bringen, je länger das Verfahren aufgrund von von der Strafjustiz zu verantwortenden Verzögerungen gedauert hat (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897 ff. Rn. 45; Beschl. v. 21.1.2004 - 2 BvR 1471/03 Rn. 38; jeweils zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Vielmehr kommt die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612, 1613) - schon dann in Betracht, wenn zumindest ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 59/05; Meyer-Goßner, a. a. O., § 467 Rn. 16).

    bb) Die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB wäre unbillig, wenn das Verfahrenshindernis, dessentwegen die Einstellung des Verfahrens erfolgte, nicht in den Verantwortungsbereich des Angeklagten, sondern allein in den Verantwortungsbereich der zuständigen Justizbehörden fällt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246, 247; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss, a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Vielmehr kommt die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612, 1613) - schon dann in Betracht, wenn zumindest ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 59/05; Meyer-Goßner, a. a. O., § 467 Rn. 16).

    bb) Die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB wäre unbillig, wenn das Verfahrenshindernis, dessentwegen die Einstellung des Verfahrens erfolgte, nicht in den Verantwortungsbereich des Angeklagten, sondern allein in den Verantwortungsbereich der zuständigen Justizbehörden fällt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246, 247; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss, a. a. O.).

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Reichen diese Möglichkeiten nicht aus, weil das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen für den Betroffenen geführt hat, so kommt ausnahmsweise die Einstellung des Verfahrens wegen eines von Verfassung wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.1.2004 - 2 BvR 1471/03; BVerfG NStZ 2006, 680, 681; BGHSt 46, 159, 169 ff.; BGH NStZ-RR 2004, 230 f.; Senatsbeschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 Ws 184/99).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Landgericht umso größere Anstrengungen unternehmen musste, das Verfahren alsbald zu einem Ende zu bringen, je länger das Verfahren aufgrund von von der Strafjustiz zu verantwortenden Verzögerungen gedauert hat (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897 ff. Rn. 45; Beschl. v. 21.1.2004 - 2 BvR 1471/03 Rn. 38; jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Reichen diese Möglichkeiten nicht aus, weil das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen für den Betroffenen geführt hat, so kommt ausnahmsweise die Einstellung des Verfahrens wegen eines von Verfassung wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.1.2004 - 2 BvR 1471/03; BVerfG NStZ 2006, 680, 681; BGHSt 46, 159, 169 ff.; BGH NStZ-RR 2004, 230 f.; Senatsbeschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 Ws 184/99).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Bei der Bestimmung der Dauer eines Strafverfahrens ist auf die gesamte Dauer von dem Zeitpunkt, zu dem der Beschuldigte von der Einleitung des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens in Kenntnis gesetzt worden ist, bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens abzustellen (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254 ff. Rn. 27, zit. nach juris; BGHSt 35, 137 ff. Rn. 52, zit. nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 8 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 Ws 184/99).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Vielmehr kommt die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612, 1613) - schon dann in Betracht, wenn zumindest ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 59/05; Meyer-Goßner, a. a. O., § 467 Rn. 16).
  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Reichen diese Möglichkeiten nicht aus, weil das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen für den Betroffenen geführt hat, so kommt ausnahmsweise die Einstellung des Verfahrens wegen eines von Verfassung wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.1.2004 - 2 BvR 1471/03; BVerfG NStZ 2006, 680, 681; BGHSt 46, 159, 169 ff.; BGH NStZ-RR 2004, 230 f.; Senatsbeschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 Ws 184/99).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06
    Bei der Bestimmung der Dauer eines Strafverfahrens ist auf die gesamte Dauer von dem Zeitpunkt, zu dem der Beschuldigte von der Einleitung des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens in Kenntnis gesetzt worden ist, bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens abzustellen (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254 ff. Rn. 27, zit. nach juris; BGHSt 35, 137 ff. Rn. 52, zit. nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 8 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 27. Dezember 1999 - 1 Ws 184/99).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung,

    Etwas anderes eilt nur in außergewöhnlichen und extrem gelagerten Einzelfällen, in welchen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und die Dauer des Verfahrens zudem mit besonderen Belastungen für den Beschuldigten einhergegangen ist, so dass eine angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen einer Sachentscheidung nicht mehr in Betracht kommt, weil die erforderliche Kompensation im Wege der Anrechnung eines bezifferten Teils der verhängten Strafe die unter Berücksichtigung der Verfahrensdauer maximal noch zu erwartende Strafe ersichtlich übersteigen würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04, 09.2009 - 2 BvR 1089/09, juris Rn. 4 ff.; BGHSt 35, 137 ff. - juris Rn. 49 ff.; BGHSt 46, 159 ff. - juris Rn. 21 ff.; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 263/06 -, StV 2007, 178 ff., juris Rn. 11 ff.; OLG Rostock StV 2011, 220 ff. - juris Rn. 12 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rn. 9, 9e).
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