Rechtsprechung
BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 StPO
Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die Urteilsverkündung (Ordnungsvorschrift) - lexetius.com
StPO § 268 Abs. 3 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung der Urteilsverkündungsfrist; Charakter der Frist zur Verkündung des Urteils aus § 268 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Neuregelung betreffend die Höchstgrenze der regelmäßigen Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung; Sinn und Zweck der Änderung des § ...
- Judicialis
StPO § 268 Abs. 3 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zur Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 S. 2 StPO (Dr. Friedrich von Freier; HRRS 4/2007, S. 139 ff.)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 448
- NStZ 2007, 235
- StV 2007, 229
- StV 2007, 340
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06
Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf …
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
Die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die Urteilsverkündung ist - unbeschadet der Verlängerung der regulären Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung (§ 229 Abs. 1 StPO) durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198) - zwingendes Recht und ihre Verletzung deshalb revisibel (gegen BGH HRRS 2006 Nr. 986).Demgegenüber neigt der 5. Strafsenat neuerdings in einem Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 - mit einer die Entscheidung nicht tragenden Erwägung zu der Auffassung, die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO sei "als Ordnungsvorschrift zu werten, auf deren Verletzung allein ein Urteil niemals im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO beruhen" könne. Dem vermag der erkennende Senat nicht folgen. Schon der klare Wortlaut der Vorschrift ("muss", "ist") lässt es ausgeschlossen erscheinen, der Vorschrift lediglich den Charakter einer bloßen - nicht revisiblen - Ordnungsvorschrift zu geben.
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03
Unterbrechung der Hauptverhandlung vor Urteilsverkündung (zehn Tage; dreißig …
- BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05
Konzentrationsmaxime; Frist zur Urteilsverkündung; keine Darlegungen zum Beruhen
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
Es hält an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zitiert worden ist, fest (so auch noch der 5. Strafsenat im Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 432/05, StV 2006, 516). - BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98
Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist
Auszug aus BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (…BGH aaO; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2). - BGH, 28.11.1989 - 5 StR 554/89
Erfordernis einer neuen Verhandlung aufgrund zu später Urteilsverkündung
- BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); …
Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07). - BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung; …
Der Senat hält, wie der 4. Strafsenat (NStZ 2007, 235), die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die Urteilsverkündung für zwingendes Recht und ihre Verletzung deshalb für revisibel.
Rechtsprechung
BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 265 Abs. 1 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs); Hinweispflicht (Angabe der einem Gesichtspunkt zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände; effektive Verteidigung; Fairness des Verfahrens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge einer Verletzung der Hinweispflicht auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtpunktes ; Hinweis auf die zur Schlussfolgerung heimtückischen Verhaltens führenden tatsächlichen Umstände
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 265 Abs. 1; StGB § 211 Abs. 2
Substantiierung des Hinweises auf "Heimtückemord"; Heimtücke bei erwartetem Angriff - rechtsportal.de
StPO § 265 Abs. 1 ; StGB § 211 Abs. 2
Substantiierung des Hinweises auf "Heimtückemord"; Heimtücke bei erwartetem Angriff - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 102
- StV 2007, 229
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.). - BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes …
Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.). - BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05
Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff; …
Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
- BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein: …
Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann namentlich dann gegeben sein, wenn das Opfer bei Beginn der Tötungshandlung zwar nicht mehr arglos ist, ihm nach Erkenntnis der Gefahr aber aufgrund der kurzen bis zum Angriff verbleibenden Zeitspanne und der örtlichen Gegebenheiten eine Möglichkeit der Abwehr nicht mehr gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2002, 368 f.; 2006, 502, 503). - BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01
Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; …
Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann namentlich dann gegeben sein, wenn das Opfer bei Beginn der Tötungshandlung zwar nicht mehr arglos ist, ihm nach Erkenntnis der Gefahr aber aufgrund der kurzen bis zum Angriff verbleibenden Zeitspanne und der örtlichen Gegebenheiten eine Möglichkeit der Abwehr nicht mehr gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2002, 368 f.; 2006, 502, 503). - BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95
Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des …
Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.). - BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung …
Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines …
Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht.