Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.09.2008

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   BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08   

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https://dejure.org/2008,5307
BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66a StGB; § 67c Abs. 1 StGB; § 400 Abs. 1 StPO
    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose); unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen Rechtsmittelziels)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung eines unzutreffenden Maßstabs für die Gefahrprognose; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Aburteilung für die Beurteilung der Gefährlichkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 a Abs. 1; ; StGB § 67 c Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66a
    Zeitpunkt der Gefährlichkeitsbeurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 27
  • StV 2008, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Denkbare, nur erhoffte positive Haltungsänderungen durch den Strafvollzug bleiben daher regelmäßig einer Prüfung gemäß § 67 c Abs. 1 StGB vorbehalten (BGH NStZ 2005, 337; Fischer aaO m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten,

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Zukünftige Veränderungen können hierbei berücksichtigt werden, wenn sie Haltungsänderungen erwarten lassen (vgl. BGB NStZ 2005, 211).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Denkbare, nur erhoffte positive Veränderungen etwa infolge des Strafvollzuges bleiben daher regelmäßig der Berücksichtigung im Rahmen der dem Vollzug der Sicherungsverwahrung voran- und in Fällen der vorliegenden Art mit einer erneuten Begutachtung einhergehenden Entscheidung nach § 67 c StGB darüber vorbehalten, ob der Zweck der Maßregel die weitere Unterbringung des Angeklagten noch erfordert (vgl. BGH, NStZ 2009, 27 f.; NStZ-RR 20009, 11 f.).
  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18

    Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-Plattform "Elysium"

    Denkbare, nur erhoffte positive Veränderungen - etwa infolge des Strafvollzuges - bleiben daher regelmäßig der im Rahmen der dem Vollzug der Sicherungsverwahrung vorangehenden erneuten Begutachtung einhergehenden Entscheidung nach § 67c StGB darüber vorbehalten, ob der Zweck der Maßregel die weitere Unterbringung des Angeklagten noch erfordert - (vgl. etwa BGH, NStZ 2009, 27 f.).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

    Eine bloße Hoffnung auf eine Verringerung der Gefährlichkeit während des Strafvollzugs steht ihrer aktuellen Feststellung nicht entgegen; denkbare, nur erhoffte Haltungsänderungen durch eine therapeutische Behandlung bleiben daher regelmäßig der Prüfung gemäß § 67c Abs. 1 Satz 1 StGB vorbehalten (BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 66 Rn. 36).

    Dabei kann dahinstehen, ob im Falle der Anfechtung des Urteils vom 11. Mai 2005 durch den Verurteilten dessen Revision erfolglos hätte bleiben müssen, weil er wegen der zweifelsfrei gegebenen Anordnungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB aF durch den lediglichen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung als nicht beschwert anzusehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 347/05), oder ob das Rechtsmittel hätte durchgreifen müssen, weil die Voraussetzungen für den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht vorlagen, und dies zur Folge gehabt hätte, dass nach Zurückweisung der Sache wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) die Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 2 StGB aF nicht mehr zulässig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27; s. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 192 ff.).

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

    Da nur der Angeklagte Revision eingelegt hatte, stünde einer entsprechenden Anordnung auch das Schlechterstellungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 StR 620/12, NStZ-RR 2013, 204 a.E.; Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, StV 2008, 635 a.E.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08   

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https://dejure.org/2008,5309
BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08 (https://dejure.org/2008,5309)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2008 - 2 StR 237/08 (https://dejure.org/2008,5309)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2008 - 2 StR 237/08 (https://dejure.org/2008,5309)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 66a StGB; § 358 Abs. 2 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines außertatbestandlichen Zieles); Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: maßgeblicher Zeitpunkt); Verschlechterungsverbot; unzulässige Revision der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Prüfung der Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts vom versuchten schweren Raub; Anforderungen an die Begründetheit einer allgemeinen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 66; ; StGB § 66 a Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2, Abs. 5
    Maßgeblichkeit des Halstrafenzeitpunkts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 635
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Nebenklägers zum Nachteil des Angeklagten S. lässt nicht erkennen, ob mit dem Rechtsmittel ein nach § 400 Abs. 1 StPO zulässiges Ziel verfolgt wird, und ist deshalb unzulässig (st. Rspr.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6, 10; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 598/07).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    d) Soweit erneut eine Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, wird das Landgericht zu beachten haben, dass für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich ist (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer aaO § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95

    Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht -

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Nebenklägers zum Nachteil des Angeklagten S. lässt nicht erkennen, ob mit dem Rechtsmittel ein nach § 400 Abs. 1 StPO zulässiges Ziel verfolgt wird, und ist deshalb unzulässig (st. Rspr.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6, 10; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 598/07).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 598/07

    Unzulässige Revision; unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Nebenklägers zum Nachteil des Angeklagten S. lässt nicht erkennen, ob mit dem Rechtsmittel ein nach § 400 Abs. 1 StPO zulässiges Ziel verfolgt wird, und ist deshalb unzulässig (st. Rspr.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6, 10; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 598/07).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Nebenklägers zum Nachteil des Angeklagten S. lässt nicht erkennen, ob mit dem Rechtsmittel ein nach § 400 Abs. 1 StPO zulässiges Ziel verfolgt wird, und ist deshalb unzulässig (st. Rspr.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6, 10; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 598/07).
  • BGH, 31.10.2007 - 2 StR 354/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Erledigung durch

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    Der Halbstrafenzeitpunkt ist auch dann maßgeblich, wenn eine Entlassung des Angeklagten zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten ist (vgl. BGH NStZ 2008, 212; NStZ-RR 2007, 372; 2008, 142; 2008, 182; Fischer StGB 55. Aufl. § 67 Rdn. 11).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    Das Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels (hier: "Abreibung"), das sich in dem Ruf D. s: "Es reicht!" ausgedrückt haben könnte, würde einem strafbefreienden Rücktritt nicht von vornherein entgegen stehen (vgl. BGHSt 39, 221, 230 ff.).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    Ein Ausnahmefall, bei dem auf eine Klarstellung verzichtet werden kann (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2), liegt nicht vor.
  • BGH, 22.05.2000 - 5 StR 129/00

    Unzulässiges Rechtsmittel der Nebenklage; Gesetzesverletzung

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Nebenklägers zum Nachteil des Angeklagten S. lässt nicht erkennen, ob mit dem Rechtsmittel ein nach § 400 Abs. 1 StPO zulässiges Ziel verfolgt wird, und ist deshalb unzulässig (st. Rspr.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6, 10; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 598/07).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
    d) Soweit erneut eine Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, wird das Landgericht zu beachten haben, dass für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich ist (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer aaO § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08

    Vorwegvollzug der Maßregel (zwingende Orientierung an einer

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BGH, 10.01.2008 - 4 StR 665/07

    Unzulässige Revision des Angeklagten gegen die unterbliebene Anordnung seiner

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2007 - 2 Ss 294/06

    Begriff des Missbrauchs eines Titels bei Unterzeichnung mit dem Namen

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Die Tatsache, dass sich der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 9. September 2008 nicht mit dem Beschluss des 2. Strafsenats vom 5. September 2008 (2 StR 237/08) auseinandergesetzt, diesen also übersehen habe, stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs. 3 GG dar.

    Eine die Besetzung mit drei Richtern erfordernde Schwierigkeit der Sache ergibt sich, anders als der Beschwerdeführer meint, nicht aus der von ihm vorgebrachten vermeintlich unterschiedlichen Rechtsprechung der Senate des Bundesgerichtshofs zu § 66a StGB a.F. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. September 2008 (2 StR 237/08, juris) betraf das Verfahren zur Anordnung des Vorbehalts, nicht aber - wie hier - die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach vorherigem Vorbehalt.

  • BGH, 22.10.2008 - 2 StR 265/08

    Jedenfalls unbegründete Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Mit Beschluss vom selben Tag hat der Senat in dem Parallelverfahren 2 StR 237/08 auf die Revision des weiteren Tatbeteiligten N. das Urteil des Landgerichts Gera vom 12. November 2007, soweit es diesen Angeklagten betraf, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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