Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10   

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OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10 (https://dejure.org/2010,3835)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.2010 - 1 Ws 277/10 (https://dejure.org/2010,3835)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 2010 - 1 Ws 277/10 (https://dejure.org/2010,3835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 263a, 242, 263, 266b, 266 StGB
    Untreue; Forderungsbetrug; missbräuchliche Verwendung einer Tankkarte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 263 StGB; § 266 StGB
    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug

  • hensche.de

    Betrug, Untreue

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 266
    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte als Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hinweis auf vertragswidrige Nutzung von Tankkarten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vertragswidrige Nutzung einer Tankkarte ist Betrug

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tankkarten missbraucht - Betrug!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Missbrauch einer Tankkarte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Verwendung von Tankkarten des Arbeitgebers ist Betrug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer setzt überlassene Tankkarte vertragswidrig ein - Fehlender Hinweis an Arbeitgeber begründet Straftat - Arbeitgeber über Korrektheit der Abrechnung durch Arbeitnehmer getäuscht

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2152
  • NStZ 2011, 218
  • NZV 2012, 308 (Ls.)
  • StV 2011, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Sie entspricht aber der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. schon BGHSt 1, 186 und die Nachweise bei Fischer, § 266 StGB Rn. 6 ff).

    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317; weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).

  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Der Verstoß gegen die Pflicht, sich vertragsgemäß zu verhalten, ist als solche noch keine Untreue (vgl. BGHSt 22, 190; 24 386).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317; weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Solche Zwei-Partner-Systeme sind von § 266b StGB nicht erfasst (vgl. BGHSt 38, 281; Fischer, § 266b StGB m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • LG Dresden, 21.06.2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Dies zugrunde gelegt kann bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein (vgl. Schönke/Schröder-Perron, § 266 StGB, Rn. 26 a.E.; AG Eggenfelden, NStZ-RR 2009, 139; a.A. LG Dresden, NStZ 2006, 633 [die hiergegen erhobene Revision wurde vom OLG Dresden durch Beschluss vom 21. Juni 2005, Az 1 Ss 790/05, nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen]).
  • BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Eine aktuelle Vorstellung des Verfügenden von der Wirkung seines Handelns ist beim Forderungsbetrug nicht erforderlich (vgl. BGHSt 14, 172; 41, 201).
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317; weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.; 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317; weitere Nachweise bei Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).
  • LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99

    Mobilfunkcodekarte - § 263a StGB, betrugsnahe Auslegung, Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung der im Außenverhältnis wirksam überlassenen Tankkarte stellt keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. LG Bonn NJW 1999, 3726).
  • BVerfG, 30.06.1999 - 2 BvR 1067/99

    Zur Bestimmung einer anderen Strafkammer für die Durchführung des Hauptverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
    Besondere Gründe, die eine entsprechende Entscheidung veranlasst hätten (vgl. BVerfG StV 2000, 537), waren nicht ersichtlich.
  • AG Eggenfelden, 12.01.2009 - 2 Cs 54 Js 33229/06

    Missbräuchliche Nutzung einer Tankkarte zum Nachteil des Arbeitgebers:

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 10/82

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Mängeln in der Darlegung des

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    Die Vermögensverfügung des insoweit getäuschten Arbeitgebers liegt in solchen Fällen darin, dass er es im Vertrauen auf die berufliche Verwendung der mit der Tankkarte bezahlten Waren unterlässt, Regressansprüche gegen den Arbeitnehmer geltend zu machen (vgl. Senat, 2 Ss 157/13 v. 1.4.2014; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - StV 2011, 164 ; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011, Anm. 3 mwN; Brand/ Hotz, JuS 2015, 714 ).

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).

  • LAG Hamm, 10.05.2013 - 10 Sa 1732/12

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Verwendungeiner Firmenkreditkarte -

    Es spricht angesichts der Stellung, Selbständigkeit, Bewegungsfreiheit und fehlenden Kontrollierbarkeit des Klägers als im Außendienst tätigem Vertriebs- und Marketingleiter und der damit verbundenen Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums vieles für eine strafbare Untreue in Form des Missbrauchstatbestands im Sinne von § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB ( vgl. OLG Celle 5. November 2010 - 1 Ws 277/10 - zu II 1 der Gründe, NStZ 2011, 218 für die einem Kraftfahrer vom Arbeitgeber überlassene Tankkarte; LG Dresden 21. Juni 2005 - 10 Ns 202 Js 45549/03 - zu V der Gründe, NStZ 2006, 633 für die einem Polizeibeamten vom Dienstherrn überlassene Tankkarte; OLG Hamm 6. Juni 2003 - 2 Ss 367/03 - zu II 2 der Gründe, NStZ-RR 2004, 111 für eine eingeräumte Kontovollmacht).

    Das dem Kläger vorzuwerfende Verhalten liegt aber in einem aktiven Tun ( vgl. OLG Celle 5. November 2010 - 1 Ws 277/10 - zu II 3 c der Gründe, NStZ 2011, 218).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21

    Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02, Beschl. v. 17.12.2002, 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, NStZ 2005, 213; OLG Celle, Beschl. v. 5.11.2021 - 1 Ws 277/10, BeckRS 2010, 28415 [Tankkarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f. [EC-Karte]; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263a Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, a. a. O. Rn. 11, 15).
  • LG München I, 04.02.2016 - 23 Ns 256 Js 112128/14

    Tankkarte - Missbrauch einer dienstlich ausgegebenen Karte zu Lasten des

    Das Oberlandesgericht Celle nimmt insoweit in seiner Entscheidung, abgedruckt in NStZ 2011, 218 an, bei der missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte eines Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber, auf dessen Kosten er an Vertragstankstellen Kraftstoff zu dienstlichen Zwecken mit der Karte erwerben kann, könne von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht nicht die Rede sein.
  • VG Köln, 11.10.2012 - 6 K 992/12

    Beweis der objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Täuschungshandlung

    Der Sachverhalt war dabei teilweise an den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 05.11.2010 - 1 Ws 277/10 - (NStZ 2011, 218 ff.) angelehnt.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13130
OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09 (https://dejure.org/2010,13130)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09 (https://dejure.org/2010,13130)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2010 - 4 Ss 1558/09 (https://dejure.org/2010,13130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Pönalisierungsverbot aus Art. 31 I GFK - Zur Rechtfertigung von Straftaten bei Flüchtlingseinreisen (Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano; ZAR 3/2011, S. 81-90)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 270/03

    Vorwurf der unerlaubten Einreise türkischer Staatsangehöriger kurdischer Herkunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09
    Hierbei genügt die bloße Durchreise durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen sicheren Drittstaat, um Asylrechtsschutz auszuschließen (OLG Köln NStZ-RR 2004, 24 m.w.N), und zwar auch dann, wenn der Flüchtling sich auf einer verplombten Ladefläche eines LKW befunden hat (BVerwGE 105, 194).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 4St RR 131/98

    Strafbarkeit der illegalen Überschreitung der "grünen" Grenze durch einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09
    Bei Überschreiten der "grünen" Grenze hat der Flüchtling bereits gegenüber dem festnehmenden Polizeibeamten zum Ausdruck zu bringen, dass er um Asyl nachsucht (s. § 13 Abs. 3 Satz 2 AsylVfG und BayObLGSt 1998, 172).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09
    Hierbei genügt die bloße Durchreise durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen sicheren Drittstaat, um Asylrechtsschutz auszuschließen (OLG Köln NStZ-RR 2004, 24 m.w.N), und zwar auch dann, wenn der Flüchtling sich auf einer verplombten Ladefläche eines LKW befunden hat (BVerwGE 105, 194).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 5 Ss 122/08

    Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09
    Dies ist auch dann der Fall, wenn er vor der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet das Territorium eines sicheren Drittstaates durchquert, also nur als Durchgangsland berührt hat, solange dort kein schuldhaft verzögerter Aufenthalt vorgelegen hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 1998 - 1 Ws 62/98, OLG Düsseldorf StV 2009, 138 f).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Griechenland war vor diesem Hintergrund zum Zeitpunkt der Einreise des Beschwerdeführers nicht mehr uneingeschränkt als "sicherer Drittstaat" im asylverfahrensrechtlichen Sinne einzuordnen (vgl. dazu BVerfG, Einstweilige Anordnungen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 - juris; vom 23. September 2009 - 2 BvQ 68/09 - juris; vom 5. November 2009 - 2 BvQ 77/09 -, juris; EGMR (GK), M.S.S. v. Belgien und Griechenland, Urteil vom 21. Januar 2011, Nr. 30696/09, juris), so dass der Beschwerdeführer - ebenso wie seine Frau - trotz seiner Einreise über Griechenland weiterhin als "Flüchtling" im Sinne des § 95 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 31 Abs. 1 GFK anzusehen war (vgl. auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09 -, juris, Rn. 11, zu einer ähnlichen Sachverhaltskonstellation).

    aa) Ein Flüchtling geht seines Schutzes durch Art. 31 Abs. 1 GFK grundsätzlich nicht schon dadurch verlustig, dass er aus einem Drittstaat einreist und nicht direkt aus dem Herkunftsstaat, sofern er diesen Drittstaat nur als "Durchgangsland" nutzt und sich der Aufenthalt in diesem nicht schuldhaft verzögert (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09 -, juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 5 Ss 122/08 -, juris, Rn. 4).

    Der Flüchtling hat hiernach die erste Gelegenheit zu nutzen, um die Gründe darzulegen, welche die unrechtmäßige Einreise oder den unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09 -, juris, Rn. 13).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 233/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    Denn die von dem Angeklagten unterstützten syrischen Staatsangehörigen sind nicht unmittelbar aus dem Verfolgerstaat (Syrien), sondern aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Griechenland, Österreich) in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und konnten sich schon deshalb nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht auf das Asylgrundrecht berufen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09, juris, Rn. 9 m. Anm. Senge, jurisPR-StrafR 20/2010 Anm. 2; OLG Köln, NStZ-RR 2004, 24 f.; BayObLG, BayObLGSt 1998, 172, 173; BVerwG, NVwZ 1992, 682, 684; NVwZ 1984, 591; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 183 ff.; Stoppa in: Huber, AufenthG, § 95 Rn. 354 mwN).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 178/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    Denn die Asylbewerber sind jeweils nicht unmittelbar aus dem Verfolgerstaat (Syrien), sondern aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Frankreich, Griechenland) oder aus der Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und konnten sich schon deshalb nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht auf das Asylgrundrecht berufen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09, juris, Rn. 9 m. Anm. Senge, jurisPR-StrafR 20/2010 Anm. 2; OLG Köln, NStZ-RR 2004, 24 f.; BayObLG, BayObLGSt 1998, 172, 173; BVerwG, NVwZ 1992, 682, 684; NVwZ 1984, 591; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 183 ff.; Stoppa in: Huber, AufenthG § 95 Rn. 354 mwN).
  • AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14

    Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen: Persönlicher

    Das Tatbestandsmerkmal der "Unmittelbarkeit" des Art. 31 Abs. 1 GFK will lediglich verhindern, dass Flüchtlinge, die sich bereits in einem anderen Staat niedergelassen haben, unter Berufung auf die Konvention ungehindert weiterreisen können (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 Ss 1558/09, veröffentlicht bei juris.de.; AG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2015, Az. 975 Cs 858 Js 53066/14, StV 2015, 706).
  • AG Berlin-Tiergarten, 22.05.2013 - 257 Cs 162/12

    Illegale Einreise, unerlaubte Einreise, Drittstaat, Griechenland, Dublin II-VO,

    Nach den Ausführungen zu Ziff. II. 1. konnte sich die Angeklagte am 12.08.2012 bei ihrer Einreise aus Griechenland, das eigentlich zu den sicheren Drittstaaten i.S.d. § 26a Abs. 2 AsylVfG gezählt wird, wegen §§ 26a Abs. 1 S. 3 Nr. 3, 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylVfG auf das Asylgrundrecht gemäß Art. 16a Abs. 1 GG berufen, so dass die Einreise ohne Aufenthaltstitel und ohne gültige Dokumente (Reisepass oder Passersatz, Visum) vom Asylgrundrecht gedeckt ist, wobei das Asylgrundrecht einen Rechtfertigungsgrund darstellt (zum Asylrecht als Rechtfertigungsgrund s. Renner, a.a.O., zu § 95 AufenthG Rz. 9), so dass es auf die Frage, inwieweit sich aus Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention ein Strafaufhebungsgrund ergibt (zum Charakter als Strafaufhebungsgrund s. Renner, a.a.O., zu § 95 AufenthG Rz 8), nicht ankommt, insbesondere nicht auf die Frage, inwieweit die Beteiligung von Schleusern bei der Einreise das Eingreifen des Strafaufhebungsgrundes hindert (s. insoweit Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.10.1998, Gz. 4 St RR 131/98; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2003, Gz. Ss 270 - 271/03 u.a.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2008, Gz. III - 5 Ss 122/08 u.a.; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2010, Gz. 4 Ss 1558/09 - alle Entscheidungen abrufbar über "Juris").
  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227

    Einreise ohne das erforderliche Visum; offensichtlich unbegründeter Asylantrag;

    Denn Art. 31 Abs. 1 GK setzt voraus, dass der Flüchtling unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem sein Leben oder seine persönliche Freiheit bedroht waren, und er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und die Gründe darlegt, die die unrechtmäßige Einreise oder den unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen (OLG Stuttgart, U.v. 2.3.2010 - 4 Ss 1558/09 - Rn. 12 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.10.2010 - 1 Ws 238/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19510
OLG Zweibrücken, 04.10.2010 - 1 Ws 238/10 (https://dejure.org/2010,19510)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.10.2010 - 1 Ws 238/10 (https://dejure.org/2010,19510)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - 1 Ws 238/10 (https://dejure.org/2010,19510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 116 Abs 1 StPO
    Außervollzugsetzung eines auf Fluchtgefahr gestützten Untersuchungshaftbefehls: Sicherheitsleistung von Familienangehörigen

  • Wolters Kluwer

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls im Falle einer zur Gewährleistung des weiteren Verfahrens geeigneten und ausreichenden, vom Angeschuldigten angebotenen und bereits erbrachten Sicherheitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02

    Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Kaution

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.10.2010 - 1 Ws 238/10
    Wird aber die Kaution ganz oder teilweise von Familienangehörigen aufgebracht, stellt dies ein zusätzlich stabilisierendes Moment dar, das den in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz mildert (vgl. OLG Hamm, StraFo 2002, 338-339).
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