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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44436
BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20 (https://dejure.org/2020,44436)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2020 - 4 StR 297/20 (https://dejure.org/2020,44436)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 297/20 (https://dejure.org/2020,44436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Beihilfe (Voraussetzungen der Beihilfe; doppelter Gehilfenvorsatz: erforderliche Feststellungen zur konkreten Haupttat); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Würdigung von Zeugen vom Hörensagen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 27 Abs. 1 StGB, § 27 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafbarkeit der Beihilfe und Bezug zur Haupttat; Fehlende tatsächliche Feststellungen zu den vom Gehilfen unterstützten Haupttaten

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche Feststellungen zu den geförderten Haupttaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1
    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafbarkeit der Beihilfe und Bezug zur Haupttat; Fehlende tatsächliche Feststellungen zu den vom Gehilfen unterstützten Haupttaten

  • datenbank.nwb.de

    Verurteilung wegen Beihilfe: Erforderliche Feststellungen zur geförderten Haupttat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zeuge vom Hörensagen zur Beweisführung im Strafprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Beihilfehandlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugen vom Hörensagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 423 (Ls.)
  • StV 2022, 9 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    So liegt wegen der sich aus der Regelung des § 27 StGB ergebenden Akzessorietät der Beihilfe nur eine einheitliche Beihilfetat vor, wenn der Gehilfe eine Haupttat durch mehrere Hilfeleistungen unterstützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. August 2000 ? 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 116; Beschlüsse vom 2. September 2008 ? 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 21. Januar 2014 ? 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    Fördert der Gehilfe mit einem einzigen Unterstützungsbeitrag mehrere rechtlich selbständige Haupttaten, liegt ebenfalls ein in seiner Person tateinheitlich verknüpftes Beihilfedelikt vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 ? 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316; Beschluss vom 7. Oktober 2014 ? 4 StR 371/14, wistra 2015, 56; Urteil vom 22. Juli 2015 ? 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, 40).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

    Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    Fördert der Gehilfe mit einem einzigen Unterstützungsbeitrag mehrere rechtlich selbständige Haupttaten, liegt ebenfalls ein in seiner Person tateinheitlich verknüpftes Beihilfedelikt vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 ? 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316; Beschluss vom 7. Oktober 2014 ? 4 StR 371/14, wistra 2015, 56; Urteil vom 22. Juli 2015 ? 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, 40).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der Täterschaft (hier: bzgl. des

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13

    Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    So liegt wegen der sich aus der Regelung des § 27 StGB ergebenden Akzessorietät der Beihilfe nur eine einheitliche Beihilfetat vor, wenn der Gehilfe eine Haupttat durch mehrere Hilfeleistungen unterstützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. August 2000 ? 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 116; Beschlüsse vom 2. September 2008 ? 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 21. Januar 2014 ? 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08

    Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit -

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
    So liegt wegen der sich aus der Regelung des § 27 StGB ergebenden Akzessorietät der Beihilfe nur eine einheitliche Beihilfetat vor, wenn der Gehilfe eine Haupttat durch mehrere Hilfeleistungen unterstützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. August 2000 ? 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 116; Beschlüsse vom 2. September 2008 ? 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 21. Januar 2014 ? 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465).
  • BGH, 07.10.2014 - 4 StR 371/14

    Beihilfe (gesonderte Prüfung der Konkurrenzen für jeden Beteiligten)

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Einer Strafbarkeit eines bloß leichtfertig handelnden Teilnehmers wegen Beihilfe steht entgegen, dass der Gehilfenvorsatz gemäß § 27 Abs. 1 StGB die Verwirklichung der nach ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundlagen hinreichend konkretisierten Haupttat umfassen muss (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 297/20, NStZ-RR 2021, 78, 79; zur Leichtfertigkeit MüKoStGB/Neuheuser, 3. Aufl., § 261 Rn. 102).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Einzelheiten der Haupttat braucht der Teilnehmer nicht zu kennen; indes muss er jedenfalls den wesentlichen Unrechtsgehalt und die Angriffsrichtung der Haupttat erfassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75, 76; Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 297/20, NStZ-RR 2021, 78, 79; vgl. auch Schönke/Schröder-StGB/Heine/Weißer, 30. Aufl., § 27 Rn. 29).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Hinsichtlich der subjektiven Tatseite muss sich der Vorsatz des Gehilfen auf die Haupttat beziehen und sowohl die Verwirklichung der nach ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundlagen hinreichend konkretisierten Tat des anderen als auch die Förderung dieser Tat durch einen eigenen Unterstützungsbeitrag umfassen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 297/20).
  • BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23

    Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse eines

    Allerdings kann nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Feststellung nur dann auf solche Angaben gestützt werden, wenn sie durch andere gewichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (st.Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 06.12.2022 - 4 StR 412/22 bei juris = BeckRS 2022, 45562; 24.02.2021 - 1 StR 489/20 bei juris = BeckRS 2021, 8266; 16.12.2020 - 4 StR 297/20 bei juris = NStZ-RR 2021, 78 = BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Beihilfe 1 = BeckRS 2020, 38057).
  • LG Essen, 04.06.2021 - 21 KLs 1/21

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

    Die Kammer hat bei der Bewertung der Aussage des Zeugen K berücksichtigt, dass Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur dann auf die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" gestützt werden können, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (vgl. Beschluss des BGH vom 16.12.2020, Aktenzeichen 4 StR 297/20, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34621
BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20 (https://dejure.org/2020,34621)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - 6 StR 227/20 (https://dejure.org/2020,34621)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20 (https://dejure.org/2020,34621)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 13 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
    Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur Verhinderung von Straftaten in seiner Wohnung); Beihilfe (Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung eines Dritten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wertung der Kenntnis und Billigung eines Wohnungsinhabers über die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus als Beihilfehandlung

  • rewis.io

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Kenntnis und Billigung des Wohnungsinhabers von Lagerung und Vertrieb von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 27
    Wertung der Kenntnis und Billigung eines Wohnungsinhabers über die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus als Beihilfehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM: Beihilfe zum Handeltreiben durch Unterlassen - Garantenstellung des Wohnungsinhabers?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Canabis-Handel in der Mietwohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    BtMG: Lagerung und Verkauf von Drogen aus der Wohnung eines Dritten - Strafbarkeit des Wohnungsinhabers? Beihilfe? Beihilfe durch Unterlassen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 17
  • StV 2021, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
    Ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung erfüllt es nicht die Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe, dass der Wohnungsinhaber die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus kennt und billigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58); eine solche Unterstützungshandlung der Angeklagten lässt sich jedoch den Urteilsgründen auch in ihrer Gesamtheit nicht entnehmen.
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09

    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
    Mangels Garantenstellung der Angeklagten als Wohnungsinhaberin scheidet auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen aus, denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch andere Personen keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221).
  • BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11

    Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
    Ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung erfüllt es nicht die Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe, dass der Wohnungsinhaber die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus kennt und billigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58); eine solche Unterstützungshandlung der Angeklagten lässt sich jedoch den Urteilsgründen auch in ihrer Gesamtheit nicht entnehmen.
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
    Mangels Garantenstellung der Angeklagten als Wohnungsinhaberin scheidet auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen aus, denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch andere Personen keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221).
  • BGH, 08.12.2022 - 5 StR 351/22

    Billigung der kurzzeitigen Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung des

    Das Landgericht ist rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung nicht die Voraussetzungen der strafbaren Beihilfe erfüllt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20 Rn. 3, StV 2021, 423).

    Denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht die Rechtspflicht, gegen ein von ihm bemerktes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Dritte in seiner Wohnung einzuschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 445/20 Rn. 48; Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20 Rn. 5, StV 2021, 423).

  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Noch nicht einmal eine strafbare Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitten begeht der Wohnungsinhaber, der Kenntnis von der Lagerung, Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in seiner Wohnung durch einen Mitbewohner hat und dies billigt; es fehlt an einer Garantenstellung (BGH, Beschluss vom 21.10.2020 - 6 StR 227/20).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7574
BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20 (https://dejure.org/2021,7574)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2021 - 5 StR 148/20 (https://dejure.org/2021,7574)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20 (https://dejure.org/2021,7574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 301 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG, § 56 Abs. 1, 2 StGB, § 56 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Tatgerichts zum unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafverfahren: Eingeschränkte Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht; Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung und solchen der Strafaussetzung zur Bewährung bei Bildung der schuldangemessenen Strafe

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 ; StPO § 301
    Beweiswürdigung des Tatgerichts zum unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 423
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339 mwN).

    Weder die Formulierung der Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils noch das Ausmaß des von dem Angeklagten verwirklichten Unrechts geben zu der Besorgnis Anlass, das Landgericht habe durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339; vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18).

  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17 Rn. 14 jeweils mwN).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 StR 358/03

    Fehlerhafte und namentlich lückenhafte Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17 Rn. 14 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Weder die Formulierung der Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils noch das Ausmaß des von dem Angeklagten verwirklichten Unrechts geben zu der Besorgnis Anlass, das Landgericht habe durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339; vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Diesem kommt auch insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 38).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741 mwN).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179; Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 322/20, jeweils mwN).
  • BGH, 26.08.2020 - 2 StR 587/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Dessen Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19).
  • BGH, 13.10.2020 - 3 StR 322/20

    Eingeschränkte Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20
    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179; Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 322/20, jeweils mwN).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten;

  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 52/22

    Urteil wegen lebensgefährlicher Insulingaben einer Altenpflegehelferin

    Insbesondere hält die landgerichtliche Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz angesichts des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204; vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20, StV 2021, 423) stand.
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Hat das Tatgericht die für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände gesehen und gewürdigt, ist dessen Entscheidung auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Bewertung denkbar gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20, StV 2021, 423 Rn. 23; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, juris Rn. 38; vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 35 36 37 2017, 3011 Rn. 22; Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, juris Rn. 3; Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06, NStZ-RR 2007, 232, 233).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 133/23

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern,

    Der Strafausspruch kann - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20 Rn. 18 mwN) - wiederum keinen Bestand haben.
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

    Eine Auseinandersetzung mit der Beanstandung der Revision, die Beweiswürdigung des Landgerichts lasse erkennen, dass es überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt habe (zu den insoweit nach st. Rspr. zu beachtenden Grundsätzen und Maßstäben s. BGH, Urteile vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20, StV 2021, 423 Rn. 10), ist danach entbehrlich.
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21

    Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil; verständigungsbezogene

    Aus den Urteilsgründen muss sich deshalb ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20, StV 2021, 423).
  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21

    Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Aus den maßgeblichen Gründen des angefochtenen Urteils ergibt sich kein Anhaltspunkt für eine unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urt. v. 17.03.2021 - 5 StR 148/20 = StV 2021, 423 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1501
BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20 (https://dejure.org/2021,1501)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 4 StR 411/20 (https://dejure.org/2021,1501)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 4 StR 411/20 (https://dejure.org/2021,1501)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 30a Abs. 1 BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des Handeltreibens: Eigennützigkeit beim Tilgen von Schulden; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung: Berücksichtigung des Inverkehrgelangens der Betäubungsmittel); Grundsätze ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 1 BtMG, § 265 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 67 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und bandenmäßigem Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Betreibung einer Marihuana Plantage; Tilgung von Schulden als eigennützige Tätigkeit; ...

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Eigennütziges Bemühen zur Tilgung von Schulden

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 1 ; StGB § 46 Abs. 3
    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und bandenmäßigem Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Betreibung einer Marihuana Plantage; Tilgung von Schulden als eigennützige Tätigkeit; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 141
  • StV 2021, 423 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1986 ? 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; BGH, Beschluss vom 26. August 1992 ? 3 StR 299/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 mwN).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Dem vom Angeklagten täterschaftlich begangenen bandenmäßigen Anbau kommt deshalb hinsichtlich des auf B. entfallenden Ernteertrags ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass beide Delikte in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19, NStZ-RR 2019, 218).
  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfasst jedoch typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschluss vom 28. November 2003 ? 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 ? 3 StR 97/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1986 ? 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; BGH, Beschluss vom 26. August 1992 ? 3 StR 299/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 mwN).
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Der täterschaftliche bandenmäßige Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt hinsichtlich dieser Anbaumenge hinter dem täterschaftlich begangenen bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten;

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Der Schuldspruchänderung im Beschlusswege steht auch der auf eine Verurteilung nur wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gerichtete Abänderungsantrag des Generalbundesanwalts nicht entgegen, da dieser im Ergebnis die Verwerfung der Revision durch Beschluss des Revisionsgerichts erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 48/08

    Doppelverwertungsverbot (sexuelle Nötigung)

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Der Senat weist ferner darauf hin, dass die im Rahmen der Bemessung der Gesamtstrafe erfolgte strafschärfende Berücksichtigung des hohen gemeinschädlichen Potentials, "durch welches die Volksgesundheit in erheblichem Maße gefährdet wurde', vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots gemäß § 46 Abs. 3 StGB ebenfalls rechtlich bedenklich ist, da sich diese Erwägungen mit den Überlegungen decken, die den Gesetzgeber veranlasst haben, solche Taten überhaupt unter die Strafandrohung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 ? 3 StR 48/08, Rn. 6).
  • BGH, 28.11.2003 - 2 StR 403/03

    Gesamtstrafenbildung; Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfasst jedoch typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschluss vom 28. November 2003 ? 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 ? 3 StR 97/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
    Der Schuldspruchänderung im Beschlusswege steht auch der auf eine Verurteilung nur wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gerichtete Abänderungsantrag des Generalbundesanwalts nicht entgegen, da dieser im Ergebnis die Verwerfung der Revision durch Beschluss des Revisionsgerichts erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93).
  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 490/19

    Kognitionspflicht des Gerichts (keine Bindung an die rechtliche Beurteilung im

  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95

    Voraussetzungen für ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 06.09.2023 - 6 StR 107/23

    Bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mitglied

    b) Im Verhältnis zur Beihilfe des Angeklagten zum bandenmäßigen Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kommt dem bandenmäßigen Anbau ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass beide Delikte in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 4 StR 411/20, Rn. 4; vom 3. April 2019 - 5 StR 87/19, NStZ-RR 2019, 218, 220).
  • LG Bielefeld, 08.07.2021 - 10 KLs 10/21
    Der Angeklagte ist aufgrund des Urteils der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld vom 26.06.2020, Az. 01 KLs 336 Js 3830/19 in Verbindung mit dem Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2021, Az. 4 StR 411/20, des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit bandenmäßigem Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig.
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