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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2002 - 3 StR 314/02   

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https://dejure.org/2002,4569
BGH, 24.09.2002 - 3 StR 314/02 (https://dejure.org/2002,4569)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2002 - 3 StR 314/02 (https://dejure.org/2002,4569)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2002 - 3 StR 314/02 (https://dejure.org/2002,4569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Strafprozessrecht - Verfahrensrüge - Beweiswürdigung - Verlesen einer Urkunde - Überzeugungsbildung - Inbegriff der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 249 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 57 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 337 Abs. 1
    Verfahrensrüge bei Verstoß gegen § 261 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 52
  • StV 2003, 319
  • StraFo 2003, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18

    Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren

    Dazu gehören die Fälle, bei denen eine nach § 251 StPO verlesene Zeugenaussage (vgl. BGH StV 1990, 485) oder ein wesentliches Detail einer verlesenen Urkunde (vgl. BGH StV 2003, 319; NStZ 2007, 115) mit tragenden Urteilfeststellungen unvereinbar sind oder sich deren Erörterung zumindest aufdrängen musste (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 214; Ott in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 261 Rn. 82).
  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

    Der Angeklagte beanstandet zu Recht, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 261 StPO in seiner Beweiswürdigung einer verlesenen Urkunde einen Inhalt beigemessen hat, der im Widerspruch zu deren Wortlaut steht (vgl. BGHSt 29, 18, 21; NStZ-RR 2003, 52).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5358
BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02 (https://dejure.org/2002,5358)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2002 - 4 StR 318/02 (https://dejure.org/2002,5358)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2002 - 4 StR 318/02 (https://dejure.org/2002,5358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
    Zudem hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
    Zudem hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01

    Unzureichende Ablehnung der Schuldunfähigkeit; Beweiswürdigung (Darlegung der

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
    Nur dann kann vom Revisionsgericht geprüft werden, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und 12. Dezember 2001 - 4 StR 498/01).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96

    Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
    Nur dann kann vom Revisionsgericht geprüft werden, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und 12. Dezember 2001 - 4 StR 498/01).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09

    Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten einholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris; BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

    Entsprechend wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung im Hinblick auf eine Alkoholisierung des Täters, die - was Abbauwerte etc. - angeht, ebenfalls auf anerkannten wissenschaftlichen Sätzen beruht, die Wiedergabe der Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen in einem Umfang, der Verständnis und Prüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens ermöglicht, verlangt (BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris).

  • BGH, 20.12.2011 - 4 StR 487/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Soweit sich die Strafkammer die Beurteilung des Sachverständigen zu eigen gemacht hat, hätte sie die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergeben müssen, dass eine revisionsgerichtliche Kontrolle möglich ist (st.Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31; Beschluss vom 10. September 2002 - 4 StR 318/02, StraFo 2003, 55; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 13 mwN).
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