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   BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19   

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https://dejure.org/2020,6309
BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19 (https://dejure.org/2020,6309)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2020 - V ZR 17/19 (https://dejure.org/2020,6309)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19 (https://dejure.org/2020,6309)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 517 ZPO, § ... 72 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 43 Nr. 1 und Nr. 4 WEG, § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG, § 72 Abs. 2 GVG, § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG, § 233 ZPO, § 233 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Satz 2 GVG, § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG, § 234 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Richten der Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei einer einheitlichen Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts in erster Instanz auch dann als einheitlich durch Betreffen nur eines Teils der Entscheidung einer Wohnungseigentumssache; Verlassen eines Rechtsanwalts auf ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GVG § 72 Abs. 2; ZPO § 234 Abs. 2
    Zuständigkeit des für WEG-Sachen bestimmten Landgerichts in der Berufungsinstanz bei objektiver Klagehäufung (teils WEG-, teils allgemeine Zivilsache)

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Berufungsgericht; Vertrauensschutz des Rechtsanwalts bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertrauensschutz bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 72 Abs. 2 ; ZPO § 234 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Richten der Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei einer einheitlichen Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts in erster Instanz auch dann als einheitlich durch Betreffen nur eines Teils der Entscheidung einer Wohnungseigentumssache; Verlassen eines Rechtsanwalts auf ...

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Berufungsgericht; Vertrauensschutz des Rechtsanwalts bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einheitliche Entscheidung des WEG-Gerichts: Welches Berufungsgericht ist zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 72 GVG, § 234 ZPO
    Anwalt darf auf unrichtige Rechtsmittelbelehrung in WEG-Sachen vertrauen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf sich auf unrichtige Rechtsmittelbelehrung des Amtsgerichts verlassen

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 38 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Objektive Klagenhäufung; richtiges Berufungsgericht

Besprechungen u.ä. (3)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 72 GVG, § 234 ZPO
    Anwalt darf auf unrichtige Rechtsmittelbelehrung in WEG-Sachen vertrauen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einheitliche Entscheidung des WEG-Gerichts: Welches Berufungsgericht ist zuständig? (IMR 2020, 221)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Rechtsmittelbelehrung gilt! (IMR 2020, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1525
  • MDR 2020, 595
  • NZM 2020, 467
  • AnwBl 2020, 365
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19
    Offenkundig fehlerhaft ist eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung dann, wenn sie nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermag; unter dieser Voraussetzung ist die Vermutung des fehlenden Verschuldens gemäß § 233 Satz 2 ZPO widerlegt (Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 11, 12 mwN).

    Die Rechtsmittelzuständigkeit kann deshalb für den Anwalt, auch wenn er am Ort des Prozessgerichts ansässig ist, fraglich sein (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 18/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19
    Gerade weil (auch) dies für den Rechtsanwalt fraglich sein kann, darf er in aller Regel darauf vertrauen, dass die der Rechtsmittelbelehrung zugrundeliegende Einordnung der Sache seitens des Amtsgerichts zutreffend ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 15).
  • BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07

    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im

    Auszug aus BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19
    Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem die Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, beginnt die Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 03.07.2014 - V ZB 26/14

    Berufungszuständigkeit bei Streitgenossenschaft: Zuständiges Berufungsgericht bei

    Auszug aus BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19
    Andernfalls käme es nämlich zu einer unerwünschten Aufspaltung der Berufungszuständigkeit und zu einer Trennung des Prozesses in der Berufungsinstanz, was mit dem Gebot der Rechtsmittelklarheit unvereinbar wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2014 - V ZB 26/14, NJW-RR 2014, 1107 Rn. 5).
  • LG Kleve, 14.12.2017 - 6 S 23/17

    Objektive Klagehäufung in WEG-Sachen: Wo ist die Berufung einzulegen?

    Auszug aus BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19
    Ebenso wie bei der subjektiven Klagehäufung ist auch hier eine unerwünschte Aufspaltung der Berufungszuständigkeit und eine Trennung des Prozesses in der Berufungsinstanz zu vermeiden und dem Gebot der Rechtsmittelklarheit Rechnung zu tragen, so dass sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz einheitlich nach § 72 Abs. 2 GVG richtet (vgl. LG Kleve, ZMR 2018, 630 Rn. 13).
  • BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier

    (a) Zwar darf auch ein Rechtsanwalt grundsätzlich auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen, ohne dass es darauf ankommt, ob diese gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 10; Beschlüsse vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 11; vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 22.09.2023 - V ZR 254/22

    Wohnungseigentümer beleidigt Wohnungseigentümer: WEG-Sache?

    Nur ein solch formales Verständnis der Norm wird dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit gerecht, wonach Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung" geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger klar erkennbar sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436 Rn. 6 mwN; siehe auch Senat, Beschluss vom 24. September 2020 - V ZB 90/19, NJW-RR 2020, 1339 Rn. 8; Beschluss vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 8).
  • BayObLG, 14.06.2023 - 102 AR 21/23

    Abgrenzung einer wohnungseigentumsrechtlichen von einer Nachbarschaftstreitigkeit

    Ob eine Zuständigkeitskonzentration nach § 72 Abs. 2 GVG eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich tatsächlich um eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 WEG handelt (BGH, Urt. v. 21. Februar 2020, V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 12; Urt. v. 13. Dezember 2019, V ZR 313/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. November 2015, V ZB 36/15, NJW-RR 2016, 255 Rn. 10 - je zu § 43 WEG a. F.).

    Dementsprechend wird eine Zuständigkeit nach § 72 Abs. 2 GVG nicht schon dadurch begründet, dass der für Wohnungseigentumssachen zuständige Amtsrichter entschieden hat (BGH NJW 2020, 1525 Rn. 12).

    Die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz richtet sich daher in einem solchen Fall einheitlich nach § 72 Abs. 2 GVG (BGH, NJW 2020, 1525 Rn. 8).

  • BGH, 22.10.2020 - V ZB 45/20

    Wohnungseigentumssache: Verweisung des Rechtsstreits auf Antrag an das zuständige

    Der unverschuldete Rechtsirrtum führt aber nicht dazu, dass die bei dem funktionell unzuständigen Gericht eingelegte Berufung die Berufungsfrist wahrt und der Rechtsstreit auf Antrag in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das zuständige Gericht zu verweisen ist (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 11 ff. und Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 10 ff.).

    Die Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 2 ZPO beginnt regelmäßig erst zu laufen, wenn das aufgrund der Rechtsmittelbelehrung angerufene Gericht auf seine Unzuständigkeit hinweist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 17).

  • BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21

    Wohnungseigentumssache: Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht aufgrund

    Denn eine solche Rechtsmittelbelehrung ist regelmäßig nicht offenkundig in einer Weise fehlerhaft, dass sie - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt voraussetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermag (vgl. näher Senat, Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 12).

    Sie beginnen (§ 234 Abs. 2 ZPO) nämlich regelmäßig erst zu laufen, wenn das aufgrund der Rechtsmittelbelehrung angerufene Gericht auf seine Unzuständigkeit hinweist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 17; Beschluss vom 22. Oktober 2020 - V ZB 45/20, NJW-RR 2021, 140 Rn. 7), hier also mit Zugang des Schreibens vom 1. Juni 2021.

  • BGH, 01.07.2021 - V ZB 71/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumte Berufungsfrist nach Einlegung

    Die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO) endete am 6. Mai 2020, denn sie begann durch den am 22. April 2020 zugegangenen Hinweis des Landgerichts Mainz zu laufen (§ 234 Abs. 2 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 17).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

    Zwar ist in der Tat Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn eine irrige Rechtsauffassung vom Gericht veranlasst und hierdurch beim Prozessvertreter ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (für Fehler des Gerichts: BVerfG vom 04.05.2004, 1 BvR 1892/03; BVerfG vom 04.09.2020, 1 BvR 2427/19; BGH vom 21.02.2020, V ZR 17/19; BSG vom 20.03.2019, B 1 KR 7/18, jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 28.04.2023 - 101 VA 162/22

    Akteneinsicht eines Genossenschaftsmitglieds in die Insolvenztabelle der

    bb) Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 4. September 2020, 1 BvR 2427/19, NJW 2021, 915 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2020, V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 10; Sternal in Sternal, FamFG, 23. Aufl. 2023, § 17 Rn. 47 f.) ist im Streitfall gegeben.
  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 143/21

    Verbot der revisionsgerichtlichen Nachprüfung einer in den Vorinstanzen

    Dass der Senat gelegentlich entscheidet, ob eine Berufung an das für Wohnungseigentumssachen oder an das für allgemeine Zivilsachen zuständige Landgericht zu richten ist (vgl. z.B. Beschluss vom 24. September 2020 - V ZB 90/19, NJW-RR 2020, 1339; Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 77/16, ZWE 2017, 103), steht nicht in Widerspruch zu § 545 Abs. 2 ZPO.
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

    Zwar ist in der Tat Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn eine irrige Rechtsauffassung vom Gericht veranlasst und hierdurch beim Prozessvertreter ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (für Fehler des Gerichts: BVerfG vom 04.05.2004, 1 BvR 1892/03; BVerfG vom 04.09.2020, 1 BvR 2427/19; BGH vom 21.02.2020, V ZR 17/19; BSG vom 20.03.2019, B 1 KR 7/18, jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 56/21

    Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • LG Lüneburg, 28.10.2022 - 3 S 36/22

    Bei Wasserschaden muss Verwalter unverzüglich Schadensursache ermitteln

  • OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23

    Veröffentlichung; Konzentrations-Verordnung; Unzuständigkeit; Berufungsgericht;

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