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   BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09   

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https://dejure.org/2010,5338
BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09 (https://dejure.org/2010,5338)
BFH, Entscheidung vom 03.05.2010 - VIII B 71/09 (https://dejure.org/2010,5338)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - VIII B 71/09 (https://dejure.org/2010,5338)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte - Rechtliches Gehör - Verfahrensaussetzung

  • openjur.de

    Kein Einspruch gegen Realakt; Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte; Rechtliches Gehör; Verfahrensaussetzung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 41 Abs 1, FGO § 41 Abs 2, FGO § 100 Abs 1 S 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3, AO § 347
    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte - Rechtliches Gehör - Verfahrensaussetzung

  • Bundesfinanzhof

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte - Rechtliches Gehör - Verfahrensaussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 FGO, § 41 Abs 2 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte - Rechtliches Gehör - Verfahrensaussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 FGO, § 41 Abs 2 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte - Rechtliches Gehör - Verfahrensaussetzung

  • Betriebs-Berater

    Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte

  • rewis.io

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte - Rechtliches Gehör - Verfahrensaussetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde Finanzbeamte - Rechtliches Gehör - Verfahrensaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtmäßigkeit schlichten Verwaltungshandelns im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage oder Feststellungsklage; Überraschungsentscheidung eines Gerichts aufgrund der Prüfung des Feststellungsinteresses, des Rechtsschutzbedürfnisses für eine isolierte ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Einspruch gegen Realakt (hier: Betreten einer Wohnung durch Finanzbeamten); Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Überraschungsentscheidung; keine Verfahrensaussetzung wegen eines anhängigen Parallelverfahrens beim selben Senat desselben Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung der Rechtmäßigkeit schlichten Verwaltungshandelns im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage oder Feststellungsklage; Überraschungsentscheidung eines Gerichts aufgrund der Prüfung des Feststellungsinteresses, des Rechtsschutzbedürfnisses für eine isolierte ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2154
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung -

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
    Dem Verfahrensantrag, das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Senats in dem Parallelverfahren VIII B 72/09 wegen Nichtzulassung der Revision (Einkommensteuer 2001 bis 2003) auszusetzen, war nicht zu entsprechen.

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass die Entscheidung des Rechtsstreits i.S. von § 74 FGO "von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand" jenes anderen anhängigen Rechtsstreits (VIII B 72/09) bildet.

    Es bleibt deshalb unerheblich, dass die Kläger auch im Verfahren VIII B 72/09 einen Aussetzungsantrag gestellt und diesen in widersprüchlicher Weise mit der Anhängigkeit des vorliegenden Rechtsstreits (VIII B 71/09) begründet haben.

  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
    Soweit die Kläger Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils geltend machen, führen diese --auch soweit sie die Sachverhalts- oder Beweiswürdigung des FG betreffen-- grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
    Soweit die Kläger Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils geltend machen, führen diese --auch soweit sie die Sachverhalts- oder Beweiswürdigung des FG betreffen-- grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann durch eine Überraschungsentscheidung verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92).
  • BFH, 06.09.2006 - VIII B 187/05

    Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verweigerung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
    Derjenige Beteiligte, der in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge stellt und die aus seiner Sicht mangelnde Sachaufklärung durch das Gericht in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, übt einen sog. Rügeverzicht (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung) aus und kann sich nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die Verletzung der Aufklärungspflicht berufen (s. etwa Beschluss des beschließenden Senats vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 33, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2005 - I B 90/05

    NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann durch eine Überraschungsentscheidung verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92).
  • BFH, 17.08.1995 - XI B 123/94
    Auszug aus BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
    Eine Aussetzung des Verfahrens kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil beide Verfahren beim selben Senat desselben Gerichts anhängig sind (s. BFH-Beschluss vom 17. August 1995 XI B 123, 125/94, BFH/NV 1996, 219).
  • BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

    Das FG hat das Handeln des FA in Form des Betretens der Wohnung der Klägerin zur Besichtigung des Arbeitszimmers durch den Mitarbeiter des Flankenschutzes zu Recht als Realakt bzw. schlichtes Verwaltungshandeln eingeordnet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.05.2010 - VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415, Rz 11 f.).

    An einem schwerwiegenden Eingriff fehlt es jedoch, wenn das Betreten der Wohnung vom Willen des Berechtigten gedeckt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1415; Herdegen in: Kahl/Waldhoff/Walter (Hg.), BK, Art. 13 Rz 44; Leibholz/Rinck, GG, Art. 13 Rz 12; G. Hermes in: H. Dreier (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Bd. I, 3. Aufl. 2013, Art. 13 Rz 111; G. Gornig in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl., Art. 13 Rz 44; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 17. Aufl., Art. 13 Rz 10).

  • FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17

    Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler

    Das Betreten der Wohnung von Steuerpflichtigen zu Ermittlungsmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts (Bartone in Gosch, § 347 AO Rz. 53; Güroff in Gosch, § 118 AO Rz. 10.3; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 99 AO Rz. 16; gebilligt durch BFH-Beschluss vom 3.5.2010 VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415).

    Das bloße Betreten ist tatsächlicher Natur, solange dem Steuerpflichtigen kein bestimmtes Verhalten (Tun, Dulden oder Unterlassen) aufgegeben wird (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.2.2009 - 2 K 1386/08, juris, nachgehend: BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1415).

  • BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

    Dies habe der Bundesfinanzhofs (BFH) für eine Mahnung nach § 259 der Abgabenordnung (Urteil vom 18. Oktober 1994 VII R 20/94, BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42), für die Beseitigung der Folgen einer Pfändung (Urteil vom 11. Dezember 2007 VII R 52/06, BFH/NV 2008, 749) und für den Fall einer Hausdurchsuchung (Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415) entschieden.

    Soweit die Kläger eine Abweichung der erstinstanzlichen Entscheidung von den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2008, 749, in BFH/NV 2010, 1415 und in BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42 behaupten, genügen die Ausführungen nicht der Darlegungspflicht gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    In der Entscheidung in BFH/NV 2010, 1415 hat der BFH keinen Rechtsgrundsatz aufgestellt, von dem das FG abgewichen ist.

  • FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

    § 74 FGO verlangt - wie § 148 ZPO, welcher Norm die Vorschrift nachgebildet ist -, jedoch, dass der Rechtsstreit, dessen Entscheidung vorgreiflich ist, bei einem anderen Gericht und nicht - wie hier - bei demselben erkennenden Senat anhängig ist (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 17. August 1995 XI B 125/94, BFH/NV 1996, 219; vom 3. Mai 2010 VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415).
  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung -

    Dem Verfahrensantrag, das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Senats im Parallelverfahren VIII B 71/09 auszusetzen, war nicht zu entsprechen (vgl. die Ausführungen in diesem Beschluss zu 2.b).
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