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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2002 - VIII ZR 135/01   

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https://dejure.org/2002,7505
BGH, 08.05.2002 - VIII ZR 135/01 (https://dejure.org/2002,7505)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2002 - VIII ZR 135/01 (https://dejure.org/2002,7505)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - VIII ZR 135/01 (https://dejure.org/2002,7505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Anfechtung - Arglistige Täuschung - Sittenwidrigkeit - Geschäftsübernahme - Versäumnisurteil - Mietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsübernahme, Täuschung; Aufklärungspflicht des Mieters

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 143 Abs. 1; ; BGB § 781 Satz 1; ; ZPO § 565 Abs. 1 Satz 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit eines Unternehmenskaufs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - VIII ZR 135/01
    Soweit das Berufungsgericht einen Anspruch des Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluß (culpa in contrahendo) verneint hat, wird vorsorglich auf die Rechtsprechung des Senats zu den Aufklärungspflichten verwiesen, die dem Verkäufer eines Unternehmens, insbesondere zu dessen Umsatz- und Ertragslage, obliegen (Urteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, NJW 2001, 2163 = WM 2001, 1118 unter 11, 2 b).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - VIII ZR 135/01
    Die Entscheidung beruht jedoch auf sachlicher Prüfung und nicht auf der Säumnis der Klägerin (BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft bei Grundstückskaufverträgen über Grundstücke in

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - VIII ZR 135/01
    Es führt dabei zutreffend aus, ein grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung könne bereits dann angenommen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2000 - V ZR 146/98, NJW 2000, 1487 unter II 3 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2003 - VIII ZR 135/01 (1)   

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https://dejure.org/2003,10964
BGH, 21.10.2003 - VIII ZR 135/01 (1) (https://dejure.org/2003,10964)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2003 - VIII ZR 135/01 (1) (https://dejure.org/2003,10964)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - VIII ZR 135/01 (1) (https://dejure.org/2003,10964)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

    Auszug aus BGH, 21.10.2003 - VIII ZR 135/01
    Das Berufungsgericht hat damit offensichtlich gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen (vgl. BGHZ 98, 318, 320).
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   BGH, 08.04.2002 - VIII ZR 135/01   

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BGH, Entscheidung vom 08.04.2002 - VIII ZR 135/01 (https://dejure.org/2002,37871)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2002 - VIII ZR 135/01 (https://dejure.org/2002,37871)
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