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   OLG Rostock, 17.10.2001 - 17 W 18/00   

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https://dejure.org/2001,7326
OLG Rostock, 17.10.2001 - 17 W 18/00 (https://dejure.org/2001,7326)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.10.2001 - 17 W 18/00 (https://dejure.org/2001,7326)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 17 W 18/00 (https://dejure.org/2001,7326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Vergabeverfahren; Entsorgung einer Holzhalde; Preisabfrage; Freie Vergabe auf Verhandlungsbasis

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97 Abs. 5; ; GWB § ... 114 Abs. 1; ; GWB § 100 Abs. 1; ; GWB § 117 Abs. 2; ; GWB § 117 Abs. 1; ; GWB § 117 Abs. 1 2. HS; ; GWB § 116 Abs. 2; ; GWB § 113 Abs. 1; ; GWB § 111; ; GWB § 107 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 107; ; GWB § 113 Abs. 1 S. 1; ; GWB § 102; ; VOL/A § 25 Nr. 3 S. 1; ; BGB § 158; ; BGB § 134; ; ZPO § 97; ; ZPO § 91; ; GKG § 12 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Rostock, 17.10.2001 - 17 W 18/00
    Sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrages an einen Bieter abgeschlossen ist, kann die Vergabekammer in zulässiger Weise nicht mehr angerufen werden (vgl. BGH NZBau 2001, 151).

    Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestand eine gesetzliche Grundlage für eine solche Annahme nicht (vgl. BGH NJW NZBau 2001, 151, 154).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Rostock, 17.10.2001 - 17 W 18/00
    Die Entscheidungsfrist kann daher nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Art gesetzliches Verbot einer späteren Entscheidung der Vergabekammer begründen soll, so dass eine entsprechende Entscheidung nicht nichtig ist (vgl. Boesen, Vergaberecht, 2000, § 113 Rn. 36; vgl. auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.01.2001, Az. Verg 24/00).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2000 - 2 VK 4/00
    Auszug aus OLG Rostock, 17.10.2001 - 17 W 18/00
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium vom 23.11.2000, Az. 2 VK 4/00, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 135/19

    Fahrscheindrucker

    Das Beschwerdegericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. Oktober 2001 (17 W 18/00, VergabeR 2002, 85) und des Kammergerichts vom 7. November 2001 (KartVerg 8/01, VergabeR 2002, 95) gehindert.

    Das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 17 W 18/00, VergabeR 2002, 85) und das Kammergericht (Beschluss vom 7. November 2001 - KartVerg 8/01, VergabeR 2002, 95) sind der Ansicht, dass auch eine verspätet ergangene Entscheidung der Vergabekammer wirksam sei und der Vergabesenat daher ungeachtet der verstrichenen Frist des § 167 Abs. 1 GWB in der Sache zu entscheiden habe.

    Dem Antragsteller sollte die Möglichkeit verschafft werden, durch eine sofortige Beschwerde auf die Untätigkeit der Vergabekammer zu reagieren (so auch KG, Beschluss vom 7. November 2001, KartVerg 8/01, VergabeR 2002, 95; OLG Rostock, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 17 W 18/00, VergabeR 2002, 85; Gröning, VergabeR 2001, 108, 110).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

    In Folge der rechtlichen Beurteilung durch den Senat, wonach die Rechtsmittelfrist des § 117 Abs. 1 GWB auch auf die Beschwerde gegen die von Gesetzes wegen eintretende Ablehnung des Nachprüfungsantrags nach § 116 Abs. 2 GWB anzuwenden sei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.10.2001, Az. Verg 18/01, VergabeR 2002, 89, 94), entsteht deshalb keine sich auf die Entscheidung des Streitfalls auswirkende und zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nötigende Divergenz zu den Beschlüssen des OLG Rostock vom 17.10.2001, Az. 17 W 18/00, (VergabeR 2002, 85, 86) und des Kammergerichts vom 7.11.2001, Az. KartVerg 8/01, (VergabeR 2002, 95, 96 f.).
  • OLG Dresden, 17.06.2005 - WVerg 8/05

    Rechtswirkungen der fiktiven Ablehnung eines Nachprüfungsantrags;

    Der Senat sieht sich ungeachtet der Tatsache, dass eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof in einem Verfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ohnehin nicht in Betracht kommt (vgl. § 124 Abs. 2 S. 3 GWB), mit diesem Ergebnis nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des OLG Rostock (VergR 2002, 85), die wesentlich auf Überlegungen zur verfahrensrechtlichen Schutzbedürftigkeit eines Antragstellers beruht, welche dem Senat auf die hier zu beurteilende Konstellation nicht übertragbar erscheinen.
  • VK Hessen, 28.02.2006 - 69d-VK-02/06

    Angebot d. ausgeschlossenen Bieters kann herangezogen werden

    Zwar ist grundsätzlich die Erteilung des Zuschlags unter einer auflösenden Bedingung zulässig (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 17.10.2001; Vergabesenat 17 W 18/00).
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