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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4159
OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92 (https://dejure.org/1993,4159)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.08.1993 - 19 U 226/92 (https://dejure.org/1993,4159)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. August 1993 - 19 U 226/92 (https://dejure.org/1993,4159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückseigentümer; Berechtigter; Zwangsverwaltungsverfahren; Aufhebung der Zwangsverwaltung; Unmittelbarer Anspruch; Zwangsverwalter; Verwaltungsausgaben; Verwaltungskosten; Kassenbestand; ZVG; Zwangsvollstreckungsgesetz; Auszahlungspflicht; Auszahlung des ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 23.09.1921 - II 61/21

    Abtretbarkeit; Einwendungen des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92
    Wenn er unter diesen Umständen an K. leistete, geschah dies auf sein Risiko (RGZ 102, 385, 387; BGH LM Nr. 7 zu § 407 BGB).
  • RG, 22.01.1908 - V 144/07

    Nießbrauch; Miete ; Nebenintervention.

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92
    Auch die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 68, 10) befaßt sich mit einem Fall, in dem es um die Verteilung von Einnahmen des Zwangsverwalters während des laufenden Verfahrens ging.
  • RG, 10.01.1916 - VI 359/15

    Kenntnis von der Abtretung nach § 407 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92
    Mit der Zusendung der Urkunde hatte er von der Abtretung Kenntnis (RGZ 88, 4, 6).
  • OLG München, 13.01.1983 - 26 UF 1117/82
    Auszug aus OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92
    Gibt ein Kläger bei einer Stufenklage den Auskunftsanspruch auf, weil er ihn anderweitig befriedigt hat, und geht zur Leistungsklage über, dann wird der Auskunftsanspruch obsolet (vgl. OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG München FamRZ 1983, 629; OLG Köln, FamRZ 1984, 1029; Zöller/Stephan, ZPO, 17. Aufl., § 254 Rdn. 1; anderer Ansicht Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 254 Anm. 2 b; Schneider, Streitwertkommentar 10. Aufl., Rdn. 4273); einen eigenen Streitwert hat er dann nicht mehr.
  • OLG Frankfurt, 29.01.1963 - 1 W 85/62
    Auszug aus OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92
    Gibt ein Kläger bei einer Stufenklage den Auskunftsanspruch auf, weil er ihn anderweitig befriedigt hat, und geht zur Leistungsklage über, dann wird der Auskunftsanspruch obsolet (vgl. OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG München FamRZ 1983, 629; OLG Köln, FamRZ 1984, 1029; Zöller/Stephan, ZPO, 17. Aufl., § 254 Rdn. 1; anderer Ansicht Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 254 Anm. 2 b; Schneider, Streitwertkommentar 10. Aufl., Rdn. 4273); einen eigenen Streitwert hat er dann nicht mehr.
  • BGH, 10.07.2008 - V ZB 130/07

    Beendigung der Beschlagnahme bei Zurücknahme des Antrags auf Anordnung der

    aa) Allerdings nimmt die bisher überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur an, dass die uneingeschränkte Rücknahmeerklärung rechtsgestaltend wirkt und die Beschlagnahme des Grundstücks (§§ 20 Abs. 1, 146 Abs. 1 ZVG) mit dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei dem Vollstreckungsgericht entfallen lässt, so dass dem Aufhebungsbeschluss nur noch klarstellende Bedeutung zukommt (OLG Köln VersR 1994, 113, 114; LG Heilbronn Rpfleger 1996, 37; AG Bergisch Gladbach Rpfleger 1990, 220; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Handbuch zur Zwangsverwaltung, 2. Aufl., Kap. 6 Rdn. 13; Knees, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 5. Aufl., S. 195; Steiner/Hagemann, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl., § 161 Rdn. 27 m.w.N.; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 29 Anm. 2.5 m.w.N.; § 161 Anm. 2.3; Storz, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 10. Aufl., B 3.3.2; Hagemann, Rpfleger 1988, 278 f.).
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZR 188/10

    Aufhebung der Zwangsverwaltung nach Antragsrücknahme: Pflicht des

    Zwar würde die Klägerin aus einer solchen Abtretung einen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Zwangsverwalterin erlangt haben, weil der schuldrechtliche Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen Antragsrücknahme nach den allgemeinen Vorschriften abtretbar und pfändbar ist (vgl. OLG Köln, VersR 1994, 113, 114; LG Freiburg, RPfleger 1988, 422; Engels in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 152 Rn. 253 f, § 161 Rn. 26; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 152 Rn. 17).
  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 385/00

    Fortführung durch den Zwangsverwalter eingeleiteter Zahlungsprozesse nach

    Die überwiegende Rechtsmeinung nimmt sogar an, daß die Rücknahmeerklärung aus sich heraus rechtsgestaltend wirkt und der anschließende Aufhebungsbeschluß nur noch klarstellende Bedeutung hat (OLG Köln VersR 1994, 113, 114; LG Heilbronn Rpfleger 1996, 37; Steiner/Storz, aaO § 29 Rn. 27; Stöber, aaO § 29 Anm. 2.5; Hagemann in Anm. Rpfleger 1988, 278 f; a.M. Böttcher, aaO § 29 Rn. 6).
  • LG Berlin, 15.04.2010 - 5 O 282/09

    Herausgabe- bzw. Schadenersatzanspruch: Berechtigter eines Anspruchs auf

    Der Anspruch auf Auszahlung des Masseüberschusses ist als ein eigenständiger Anspruch gegen den Zwangsverwalter pfändbar und abtretbar (vgl. OLG Köln, Urteil v. 20.08.1993 - 19 U 226/92 - ; juris Rn. 3).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 28.02.2007 - 20 C 436/06

    Zwangsverwalter, Ersteher, Schuldverhältnis, Vergütung

    Vielmehr ergibt sich dieser Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis, welches bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Zwangsverwaltung zwischen dem Zwangsverwalter und dem Ersteher zustande kommt und nach den auf das Auftragsrecht verweisenden Grundsätzen des Geschäftsbesorgungsvertrages zu beurteilen ist (OLG Köln, Urteil vom 20.8.1993, 19 U 226/92, VersR 1994, 113; OLG Frankfurt, Urteil vom 9.10.2002, 13 U 187/00; beide zitiert nach Juris).
  • LG Gießen, 25.04.2007 - 7 T 62/07

    Aufhebung der Zwangsverwaltung: Entfallen der Beschlagnahmewirkung;

    Zwar nimmt die überwiegende Rechtsmeinung an, dass die Rücknahmeerklärung aus sich heraus rechtsgestaltend wirkt und der anschließende Aufhebungsbeschluss nur noch klarstellende Bedeutung hat (OLG Köln VersR 1994, 113, 114; LG Heilbronn a. a. O.; Stöber a. a. O., § 161 Rz. 2.3).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.04.1993 - 22 U 252/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4077
OLG Köln, 06.04.1993 - 22 U 252/92 (https://dejure.org/1993,4077)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.04.1993 - 22 U 252/92 (https://dejure.org/1993,4077)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. April 1993 - 22 U 252/92 (https://dejure.org/1993,4077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.1993 - 22 U 252/92
    In der widerspruchslosen Einlösung eines Schecks ist regelmäßig die Annahme eines mit dem Scheck verbundenen Vergleichsangebots zu sehen, wenn die den Vergleich anbietende Partei zugleich einen Scheck mit der Bestimmung übergeben hat, daß dieser nur bei Annahme des Vergleichsangebotes eingelöst werden darf, und wenn die antragende Partei auf eine Annahmeerklärung der Gegenseite verzichtet hat (vgl. BGH NJW 1990, 1656; NJW-RR 1986, 415).
  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.1993 - 22 U 252/92
    In der widerspruchslosen Einlösung eines Schecks ist regelmäßig die Annahme eines mit dem Scheck verbundenen Vergleichsangebots zu sehen, wenn die den Vergleich anbietende Partei zugleich einen Scheck mit der Bestimmung übergeben hat, daß dieser nur bei Annahme des Vergleichsangebotes eingelöst werden darf, und wenn die antragende Partei auf eine Annahmeerklärung der Gegenseite verzichtet hat (vgl. BGH NJW 1990, 1656; NJW-RR 1986, 415).
  • AG Hamburg, 30.10.2003 - 4 C 475/02

    Abfindungsvergleich / Annahmeerklärung / Widerspruchslose Scheckeinreichung

    Die Einlösung eines Schecks haben deshalb als Annahme eines Abfindungsvergleichs neben dem BGH auch noch gewertet: OLG Köln, VersR 1994, 113; AG Kleve, RRa 1998, 72; AG Ludwigsburg, RRa 1998, 115; LG Kleve, RRa 1998, 157; AG Hamburg, RRa 2003, 171; Tonner, Der Reisevertrag, [4. Aufl.], S. 209; Führich, Reiserecht, [3. Aufl.], Rdnr. 370.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.02.1993 - 14 U 44/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9630
OLG Stuttgart, 04.02.1993 - 14 U 44/92 (https://dejure.org/1993,9630)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.02.1993 - 14 U 44/92 (https://dejure.org/1993,9630)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Februar 1993 - 14 U 44/92 (https://dejure.org/1993,9630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; BGB § 823
    Schadensberechnung bei einem an Darmverschlußoperation verendeten Pferd

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behandlungsfehler des Tierarztes; Ursächlichkeit; Tod eines Pferdes; Schadensberechnung; Sterblichkeitsrate; Tierärztliche Behandlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 823

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 113
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 15.10.2019 - 25 U 74/19

    Tierarzthaftung - Tod eines Pferdes nach groben Befunderhebungsfehler

    Da der Gesundheitsschaden darin besteht, dass des Pferd nicht geheilt wurde, sondern nach weiterer Verschlechterung seines Gesundheitszustands gestorben ist, bemisst sich der zu ersetzende Schaden nach dem Wert des aufgrund ordnungsgemäßer Behandlung wieder hergestellten Tieres unter Abzug der hierfür erforderlichen Behandlungskosten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Februar 1993, 14 U 44/92, VersR 1994, 113).
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