Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1494
OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07 (https://dejure.org/2008,1494)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2008 - 12 U 124/07 (https://dejure.org/2008,1494)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07 (https://dejure.org/2008,1494)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 57

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

  • openjur.de

    Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen Dritten bei Einräumung eines Wohnrechts an einer Wohnung; Leistung der Schenkung mit Eigentumsübergang

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Leistungseintritt im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB bei Übertragung eines Hausanwesens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit dem Eigentumsübergang; Einräumung eines lebenlangen unentgeltlichen Leibgedings

  • Judicialis

    BGB § 2325 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Zeitpunkt der unentgeltlichen Zuwendung eines Hausanwesens durch den Erblasser an einen Dritten bei Einrämung eines Wohnrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Wann ist verschenktes Haus im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB geleistet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Pflichtteil - Schenkung i.S. von § 2325 BGB

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn der Erblasser das Haus verschenkt hat

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch nach Hausübertragung mit Wohnrechtsvorbehalt

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 2325 BGB
    Beginn der 10-Jahres-Frist bei Schenkung unter Wohnrechtsvorbehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reduzierung des Pflichtteils bei vorzeitiger Schenkung unter Wohnrechtsvorbehalt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsrecht - 10-Jahresfrist bei Pflichtteilsergänzungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 601
  • MDR 2008, 325
  • NZM 2008, 340
  • FamRZ 2008, 1377
  • ZEV 2008, 244
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).

    Eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB liegt erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es auf Grund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH NJW 1994, 1791).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).

    Weitere Vorsorge für wesentlichen Einfluss auf die weitere Verwendung des Anwesens hatten die Eltern - anders als im vom OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 entschiedenen Fall - nicht getroffen.

  • BGH, 17.10.2007 - IV ZR 37/07

    Anwendbarkeit der Baufinanzierungsklausel auf Beteiligungen an Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Es verbleibt nur die dem Tatrichter vorbehaltene Rechtsanwendung im Einzelfall, was eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (BGH IV ZR 37/07 - Beschluss vom 17.10.2007).
  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90

    Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Die frühere Verurteilung zur Vorlage eines Wertgutachtens stellt den Rechtsgrund für den Zahlungsanspruch nicht bindend fest; ebenso wenig bindet sie im Sinne von § 318 ZPO (BGH WM 1975, 1086; NJW 1985, 862 und NJW 1992, 2427).
  • BGH, 12.05.1975 - II ZR 18/74

    Anspruch auf Zahlung des hälftigen Gewinnanteils aus Gesellschaftsgeschäften -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Die frühere Verurteilung zur Vorlage eines Wertgutachtens stellt den Rechtsgrund für den Zahlungsanspruch nicht bindend fest; ebenso wenig bindet sie im Sinne von § 318 ZPO (BGH WM 1975, 1086; NJW 1985, 862 und NJW 1992, 2427).
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).

    Besteht das im Wohnungsrecht verankerte Ausschließungsrecht nur an Teilen der übergebenen Immobilie, so ist der Erblasser - anders als beim Vorbehalt des Nießbrauchs - mit Vollzug des Übergabevertrages nicht mehr als "Herr im Haus" anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

    Ein derartiges Überlassungsrecht war den Eltern hier nicht vorbehalten worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt der Nutzungsmöglichkeit des Wohnungsrechts durch Übertragung an Dritte etwa OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser

    Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online).
  • OLG München, 25.06.2008 - 20 U 2205/08

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zeitpunkt des Vollzugs der schenkweisen

    c) Das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.01.2008, NJW-RR 2008, 601, steht nicht entgegen: Wie sich aus dessen Lektüre ergibt, folgt auch das OLG Karlsruhe der herrschenden Meinung.
  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei verfahrensfehlerhafter

    Darin unterscheidet sich der Fall von anderen obergerichtlich entschiedenen Verfahren, in denen das Wohnrecht nur einen Teil eines insgesamt übertragenen Gebäudes umfasste (so z. B. im Fall OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, S. 1377 f).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2014 - 4 U 7/14

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Weiternutzung des verschenkten Hausgrundstücks

    Eine Leistung in diesem Sinne liegt - zur Vermeidung böswilliger Schenkungen - nur vor, wenn der Erblasserin seine Rechtsstellung als Eigentümer nicht nur vollständig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiter zu benutzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07 - OLG Köln, Urteil vom 24. Juni 2011 - 11 U 43/11 -).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3621
OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07 (https://dejure.org/2007,3621)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.11.2007 - 2 W 88/07 (https://dejure.org/2007,3621)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. November 2007 - 2 W 88/07 (https://dejure.org/2007,3621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuches wegen Scheiterns der Klage aufgrund von hilfweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen; Weitgehende Angleichung von Unbemittelten und Bemittelten bei Anwendung der Bestimmungen über die ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO § 115; ; ZPO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § 563 Abs. 2; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 2315; ; BGB § 2315 Abs. 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Pflichtteilsanspruch - Aufrechnung mit Gegenforderungen

  • rechtsportal.de

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Hilfsaufrechnung des Beklagten - schlüssige Behauptung einer Anrechungsbestimmung - Darlegungslast für Anspruch auf Darlehensrückzahlung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 240
  • ZEV 2008, 244
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Der Prozeßbevollmächtigte der Antragsgegnerin hat hierbei verkannt, daß es auf seine insoweit erhobenen Einwendungen für die nach dem Beschluß vom 16. August 2007 zu treffende Entscheidung des Landgerichts über das Prozeßkostenhilfegesuch des Antragstellers bereits deshalb nicht ankommen konnte, weil das Landgericht insoweit in entsprechender Anwendung von § 563 Abs. 2 ZPO bei unveränderter Sachlage an die dem Beschluß vom 16. August 2007 zugrunde liegende rechtliche Beurteilung gebunden war (vgl. BGHZ 51, 131 [135]; BGH NJW 2006, 1000; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 572, Rdn. 21).

    Auch der beschließende Senat ist, da er nunmehr erneut als Beschwerdegericht mit der Sache befaßt ist, bei seiner vorliegenden Entscheidung an die von ihm in seinem Beschluß vom 16. August 2007 vertretene, der damaligen Aufhebung und Zurückverweisung zugrunde liegende Auffassung gebunden (vgl. GmS-OGB BGHZ 60, 392 [396]; BGH NJW 2006, 1000; Thomas/Putzo/ Reichold, a.a.O.).

  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Zahlung von Trennungsunterhalt ; Bewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, darf dann, wenn sich ein Beklagter - wie hier - nur hilfsweise durch Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen verteidigt, die Klage wegen der sonst unbestimmten Rechtskraftwirkung der Entscheidung nicht mit der Begründung abgewiesen werden, die Klageforderung sei, wenn sie überhaupt begründet sein sollte, "jedenfalls" durch Aufrechnung erloschen (vgl. RGZ 167, 257 [258 f.]; BGHZ 80, 97 [99]; BAGE 11, 346 [350]; Senat, NJW-RR 1992, 258 [260] mit weit.

    Entsprechend darf auch, wie der Senat bereits früher entschieden hat (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 258 [260]), Prozeßkostenhilfe für eine Klage nicht mit der hier vom Landgericht gegebenen Begründung versagt werden, daß die Klage im Ergebnis jedenfalls an der (den) hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung(en) scheitern werde.

  • OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04

    Anrechnung auf den Pflichtteil: Kein Anscheinsbeweis für Anrechnungsbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Dafür, daß der Erblasser eine solche Bestimmung getroffen hätte, streitet auch selbst bei höheren Zuwendungen kein Anscheinsbeweis (vgl. OLG Köln [12. Zivilsenat], Erbrecht effektiv 2006, 19 ff.; OLG Koblenz, ZERB 2006, 130; beide hier zitiert nach juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bei der Anwendung der Bestimmungen über die Prozeßkostenhilfe zwar keine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten und Bemittelten, wohl aber eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 9, 125 [130]; BVerfGE 51, 295 [305]; BVerfGE 63, 380 [394]; BVerfGE 67, 245 [248]; BVerfGE 78, 104 [117 f.]; BVerfGE 81, 347 [356]; BVerfG NJW 2003, 1857; BVerfG NJW-RR 2005, 140 [141]).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist dagegen nur dann erforderlich, wenn diese Einzelheiten, etwa im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners oder auf bestimmte Tatbestandsmerkmale des maßgeblichen Rechtssatzes, für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (vgl. BGHZ 127, 354 [358]; BGH NJW 1999, 2887 [2888]).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Eine Beweisantizipation ist vielmehr erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG NJW-RR 2002, 1069; BVerfG NJW 2003, 2976 [2977]; Senat, MDR 1987, 62; OLG Köln [1. Zivilsenat], NJW-RR 2001, 791), so daß eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst zu tragen hat, wegen des absehbaren Mißerfolges von einer Prozeßführung absehen würde (vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdn. 26).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Eine Beweisantizipation ist vielmehr erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG NJW-RR 2002, 1069; BVerfG NJW 2003, 2976 [2977]; Senat, MDR 1987, 62; OLG Köln [1. Zivilsenat], NJW-RR 2001, 791), so daß eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst zu tragen hat, wegen des absehbaren Mißerfolges von einer Prozeßführung absehen würde (vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdn. 26).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Eine Beweisantizipation ist vielmehr erlaubt, wenn und soweit die Gesamtwürdigung aller bereits feststehenden Umstände und Indizien ein positives Beweisergebnis zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2745 [2746]; BVerfG NJW-RR 2002, 1069; BVerfG NJW 2003, 2976 [2977]; Senat, MDR 1987, 62; OLG Köln [1. Zivilsenat], NJW-RR 2001, 791), so daß eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst zu tragen hat, wegen des absehbaren Mißerfolges von einer Prozeßführung absehen würde (vgl. auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdn. 26).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bei der Anwendung der Bestimmungen über die Prozeßkostenhilfe zwar keine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten und Bemittelten, wohl aber eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 9, 125 [130]; BVerfGE 51, 295 [305]; BVerfGE 63, 380 [394]; BVerfGE 67, 245 [248]; BVerfGE 78, 104 [117 f.]; BVerfGE 81, 347 [356]; BVerfG NJW 2003, 1857; BVerfG NJW-RR 2005, 140 [141]).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bei der Anwendung der Bestimmungen über die Prozeßkostenhilfe zwar keine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten und Bemittelten, wohl aber eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 9, 125 [130]; BVerfGE 51, 295 [305]; BVerfGE 63, 380 [394]; BVerfGE 67, 245 [248]; BVerfGE 78, 104 [117 f.]; BVerfGE 81, 347 [356]; BVerfG NJW 2003, 1857; BVerfG NJW-RR 2005, 140 [141]).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80

    Hilfsaufrechnung im Wechselprozeß

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07

    Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung

  • BAG, 26.10.1961 - 5 AZR 470/58

    Klageforderung - Erlöschen durch Eventualaufrechnung - Wiederholte vorbehaltlose

  • OLG Köln, 13.08.1986 - 2 U 57/86
  • RG, 02.09.1941 - VII 29/41

    1. Zur hilfsweise erklärten Aufrechnung. 2. Gilt das Aufrechnungsverbot des § 393

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