Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.09.2021 - 12 U 752/21   

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https://dejure.org/2021,54171
OLG Koblenz, 03.09.2021 - 12 U 752/21 (https://dejure.org/2021,54171)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.09.2021 - 12 U 752/21 (https://dejure.org/2021,54171)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. September 2021 - 12 U 752/21 (https://dejure.org/2021,54171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Beerdigungskosten - Kostentragung Bestattungsberechtigten - Ersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Beerdigung Übernahme der Kosten einer Beerdigung als Korrelat für den Anfall eines Erblasservermögens Kostenerstattungsanspruch in Bezug auf Aufwendungen für die vorgerichtliche Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 374
  • MDR 2022, 108
  • FamRZ 2022, 233
  • ZEV 2022, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.09.2021 - 12 U 752/21
    Als solche kommen vertragliche, vertragsähnliche (§§ 280, 311 BGB ), deliktische (§§ 823, 826 BGB ) oder auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht (§§ 677 ff. BGB ; vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224 ).
  • BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78

    Erstattung vorprozessualer Kosten - Eingetragenes Warenzeichen - Androhung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.09.2021 - 12 U 752/21
    Als solche kommen vertragliche, vertragsähnliche (§§ 280, 311 BGB ), deliktische (§§ 823, 826 BGB ) oder auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht (§§ 677 ff. BGB ; vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224 ).
  • BGH, 16.06.2016 - III ZR 282/14

    Mediaagenturverträge sind regelmäßig Geschäftsbesorgungsverträge

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.09.2021 - 12 U 752/21
    Die umstrittene Frage, ob auch Gegenstände umfasst sind, die der Bevollmächtigte in Abweichung vom Vertragsinhalt oder von Weisungen erlangt hat, ist wegen des festzustellenden inneren Zusammenhangs grundsätzlich zu bejahen (BGH NJW-RR 2016, 1391 ; OLG Koblenz, VersR 2009, 405 , Palandt/Sprau, BGB , 80. Aufl., § 667 Rdn. 3).
  • OLG München, 13.03.1958 - 6 U 544/58
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.09.2021 - 12 U 752/21
    Mit solchen Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen spezieller Haftungsnormen vorliegen (Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40579
OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,40579)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,40579)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2021 - 3 U 122/20 (https://dejure.org/2021,40579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2022, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2019 - 7 W 29/19

    Nichterfüllung einer Auskunftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, der Auskunftsausspruch der pflichtteilsberechtigten Kläger nach § 2314 BGB sei nicht durch Erfüllung erloschen, da das vorgelegte Verzeichnis "nicht in jeder Hinsicht erfüllungstauglich" gewesen sei; dabei bestimme sich unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien, ob eine einen Ergänzungsanspruch auslösende Unvollständigkeit oder eine einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auslösende Unrichtigkeit vorliege (OLG Hamm B.v.16.3.2020 - 5 W 19/20, juris; OLG Düsseldorf, B.v.10.09.2019 - 7 W 29/19, juris); nach diesen Vorgaben sei das Nachlassverzeichnis vom 02.04.2020 im Hinblick auf die Auskünfte zum Hausrat, Inventar und die persönliche Habe des Erblassers nicht erfüllungstauglich, weil es als nahezu ausgeschlossen erscheine, dass der Erblasser neben einer Briefmarkensammlung über nahezu keine werthaltigen persönlichen Gegenstände verfügt habe, und Auskünfte über Inventar und Zubehör der Grundstücke gänzlich fehlten; auch habe der Notar nicht auf die Inaugenscheinnahme der Grundstücke verzichten dürfen, ohne darzulegen, welche Ermittlungen er mit Blick auf deren Verhältnisse insofern für geboten erachtet und danach angestellt habe; ferner sei das Verzeichnis mit Blick auf etwaige Pflicht- und Anstandsschenkungen unvollständig, indem es offenlasse, ob der Erblasser anlässlich von Geburtstagen oder kalendarischen Festen Zuwendungen getätigt habe; derartige Informationen seien indes nötig, um dem Pflichtteilsberechtigten Grundlagen für die rechtliche Bewertung und die Anspruchshöhe in die Hand zu geben; im übrigen bleibe unklar, welche Ermittlungen der Notar im Hinblick auf entsprechende Schenkungen entfaltet habe;.

    So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff; Staudinger/Herzog aaO Rn 85; BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).

  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (BGH ZEV 2019, 81 ff; OLG Koblenz ZEV 2014, 308 ff).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (BGH ZEV 2019, 81 ff; OLG Koblenz ZEV 2014, 308 ff).
  • BGH, 31.10.2018 - IV ZR 313/17

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten: Hemmung der Verjährung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Da der Nachlass mit den Wertermittlungskosten beschwert wird (§ 2314 Abs. 2 BGB), kann der Wertermittlungsanspruch nicht auf einen bloßen Verdacht hin zugesprochen werden (BGH NJW 2019, 234 ff; OLG Koblenz FamRZ 2013, 1247 ff).
  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19

    Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff; Staudinger/Herzog aaO Rn 85; BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Der Nachweis einer gemischten Schenkung soll allerdings nach teilweise vertretener Rechtsauffassung (Bamberger/Roth/Mayer BGB § 2314 Rz. 29 m.w.N.) bereits im Wege einer groben Überschlagsrechnung geführt und auf ihrer Grundlage eine genaue Wertermittlung verlangt werden können (zum ganzen vgl. Senatsurteil vom 03.07.2020 - 3 U 38/19).
  • OLG Koblenz, 30.04.2018 - 1 W 65/18

    Zwangsvollstreckung bei Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff; Staudinger/Herzog aaO Rn 85; BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    So kann ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen - etwa aufgrund eines Rechtsirrtums des Pflichtigen - nicht aufgeführt ist (BGH Urteil vom 6.3.1952, IV ZR 16/51; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772 f), wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen (OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777), wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat (OLG Saarbrückern ZEV 2011, 373 ff) oder wenn sich der Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (OLG Koblenz ZEV 2018, 413 ff; Staudinger/Herzog aaO Rn 85; BeckOK-BGB/Müller/Engels, § 2314 Rn. 21; zum ganzen auch BGH NJW 2020, 2187 ff = ZErb 2020, 286 f).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20
    Bei gemischten Schenkungen besteht hingegen nach wohl zutreffender Auffassung kein Auskunfts anspruch auf Mitteilung des Werts der ausgetauschten Leistungen (so aber OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546), sondern lediglich ein Wertermittlungs anspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, der jedoch an den vom Pflichtteilsberechtigten zu erbringenden Beweis der Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum fiktiven Nachlass geknüpft ist (OLG Schleswig ZErb 2012, 168 = NZG 2012, 1423), denn dem Wertermittlungsanspruch kommt nicht die Funktion zu, dem Pflichtteilsberechtigten die Beweisführung über die Zugehörigkeit des Gegenstandes zum Nachlass zu erleichtern (BGHZ 89, 24 ff).
  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

  • OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11

    Rechtsnatur der Übertragung von Anteilen einer mit der Verwaltung von Vermögen

  • OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11

    Stufenklage um Pflichtteilsansprüche - Abstammung eines Pflichtteilsberechtigten

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 109/91

    Auskunft, Nachlaß, fiktiver, Verzeichnis, Ergänzung, Eidesstattliche

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 7 W 100/07

    Anforderungen an die Erfüllung des Auskunftsanspruchs des

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 16/51
  • OLG Frankfurt, 06.10.2023 - 14 W 41/23

    Zwangsgeld für unvollständiges Nachlassverzeichnis

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 109/17 -, Rn. 32, juris) Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. August 2021 - 3 U 122/20 -, Rn. 21, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27.7.2016 - 17 W 266/16 -, Rn. 15, juris).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 13.09.2021 - II 3 S 5/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38062
LG Heilbronn, 13.09.2021 - II 3 S 5/21 (https://dejure.org/2021,38062)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 13.09.2021 - II 3 S 5/21 (https://dejure.org/2021,38062)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 13. September 2021 - II 3 S 5/21 (https://dejure.org/2021,38062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Testierunfähigkeit Erblasser bei Erinnerungslücken und Vergesslichkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis einer Testierunfähigkeit des Erblassers i.R.d. Beweiswürdigung durch Zeugenaussagen (hier: Antrag auf Herausgabe der Gegenstände)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alterstypische Vergesslichkeit führt nicht zur Testierunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2022, 55
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43024
OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21 (https://dejure.org/2021,43024)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.04.2021 - 12 W 50/21 (https://dejure.org/2021,43024)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. April 2021 - 12 W 50/21 (https://dejure.org/2021,43024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Notarielles Nachlassverzeichnis während der COVID-19-Pandemie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2022, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    Die Erteilung der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 1 BGB ist damit, auch wenn sie durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu erfolgen hat, eine unvertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung (siehe auch OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 184; OLG Celle DNotZ 2003, 62).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass das im Streitfall geschuldete, durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB nicht bereits dann vorliegt, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, vielmehr voraussetzt, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle DNotZ 2003, 62; OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Koblenz OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; LG Rottweil ZEV 2008, 189) und auch aus diesem Grund die insoweit erforderliche Mitwirkungshandlung des Notars einen größeren Zeitaufwand rechtfertigt.

  • OLG Koblenz, 29.12.2006 - 1 W 662/06

    Persönliche Anwesenheitspflicht des Verpflichteten bei Aufnahme eines notariellen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    Belege übermittelt hinsichtlich Nachlassbestand, Schenkungen und Zuwendungen der Erblasserin sowie hinsichtlich der Vollständigkeit dieser Erklärungen sowie dem Notar insoweit für Nachfragen etc. auch persönlich zur Verfügung steht (so auch OLG Koblenz OLGR 2007, 468).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass das im Streitfall geschuldete, durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB nicht bereits dann vorliegt, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, vielmehr voraussetzt, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle DNotZ 2003, 62; OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Koblenz OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; LG Rottweil ZEV 2008, 189) und auch aus diesem Grund die insoweit erforderliche Mitwirkungshandlung des Notars einen größeren Zeitaufwand rechtfertigt.

  • OLG Stuttgart, 26.07.2005 - 5 W 36/05

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung bei Notwendigkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    2 Z 79/88">NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728; OLG Düsseldorf InstGE 9, 179).

    Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass er seine darauf gerichteten Bemühungen im Einzelnen dargelegt hat (BayObLG NJW-RR 1989, 462 m.w.N.; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728).

  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    2 Z 79/88">NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728; OLG Düsseldorf InstGE 9, 179).

    Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass er seine darauf gerichteten Bemühungen im Einzelnen dargelegt hat (BayObLG NJW-RR 1989, 462 m.w.N.; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    Die Schuldnerin ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihr gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihr zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2007 - 7 W 60/07

    Zu den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis im Sinne des § 2314

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass das im Streitfall geschuldete, durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB nicht bereits dann vorliegt, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, vielmehr voraussetzt, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle DNotZ 2003, 62; OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Koblenz OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; LG Rottweil ZEV 2008, 189) und auch aus diesem Grund die insoweit erforderliche Mitwirkungshandlung des Notars einen größeren Zeitaufwand rechtfertigt.
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06

    Umfang einer gerichtlich ausgeurteilten Auskunftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    2 Z 79/88">NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728; OLG Düsseldorf InstGE 9, 179).
  • OLG Celle, 23.07.2003 - 6 W 59/03

    Prüfung des Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass das im Streitfall geschuldete, durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB nicht bereits dann vorliegt, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, vielmehr voraussetzt, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle DNotZ 2003, 62; OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Koblenz OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; LG Rottweil ZEV 2008, 189) und auch aus diesem Grund die insoweit erforderliche Mitwirkungshandlung des Notars einen größeren Zeitaufwand rechtfertigt.
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass er seine darauf gerichteten Bemühungen im Einzelnen dargelegt hat (BayObLG NJW-RR 1989, 462 m.w.N.; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2005 - 7 W 70/05

    Pflichtteilergänungsanspruch nach § 2325 BGB bei Ausschlagung der Erbschaft durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass das im Streitfall geschuldete, durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB nicht bereits dann vorliegt, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, vielmehr voraussetzt, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle DNotZ 2003, 62; OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Koblenz OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; LG Rottweil ZEV 2008, 189) und auch aus diesem Grund die insoweit erforderliche Mitwirkungshandlung des Notars einen größeren Zeitaufwand rechtfertigt.
  • OLG Rostock, 26.09.2008 - 1 W 82/08

    Gegenstandswert eines Vollstreckungsverfahrens: Erzwingung der Auskunft über die

  • OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 20 W 43/91
  • LG Bad Kreuznach, 24.08.2020 - 3 O 255/19

    Das Nachlassverzeichnis in Pandemie-Zeiten - Auskunft und Wertermittlung unter

  • OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 19 W 4/23

    Erzwingung von Mitwirkungshandlungen Dritter gegen den Schuldner

    Dem entsprechend hat der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 2 BNotO), oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. April 2021 - 12 W 50/21 -, Rn. 4, juris; Krug/Horn PHdB-Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 3 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung (§ 2314 BGB) Rn. 35, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 19 W 4/23

    Festsetzung eines Zwangsmittels gegen einen Schuldner wegen Nichtvornahme einer

    Dem entsprechend hat der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 2 BNotO ), oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. April 2021 - 12 W 50/21 -, Rn. 4, juris; Krug/Horn PHdB-Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 3 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung (§ 2314 BGB ) Rn. 35, beck-online).
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Rechtsprechung
   AG Potsdam, 09.08.2021 - 1451 E-1779   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54172
AG Potsdam, 09.08.2021 - 1451 E-1779 (https://dejure.org/2021,54172)
AG Potsdam, Entscheidung vom 09.08.2021 - 1451 E-1779 (https://dejure.org/2021,54172)
AG Potsdam, Entscheidung vom 09. August 2021 - 1451 E-1779 (https://dejure.org/2021,54172)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • ZEV 2022, 55
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