Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.1983

Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1983 - II ZR 82/82   

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https://dejure.org/1983,1232
BGH, 07.03.1983 - II ZR 82/82 (https://dejure.org/1983,1232)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1983 - II ZR 82/82 (https://dejure.org/1983,1232)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1983 - II ZR 82/82 (https://dejure.org/1983,1232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit - Kommanditbeteiligung sowie eine einheitliche stille Beteiligung eines Treuhänders - Auslegung des § 196 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1729
  • ZIP 1983, 561
  • MDR 1983, 821
  • DB 1983, 1296
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1975 - II ZR 5/74

    Anforderungen an die Einrede der Verjährung - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 07.03.1983 - II ZR 82/82
    Denn Auslagen sind schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Zahlungen (oder sonstige Leistungen), die der Geschäftsführer aus seinem Vermögen für Rechnung des Geschäftsherrn an andere erbringt (Senatsurteil v. 28.4.1975, II ZR 5/74 WM 1975, 555 unter II 1; Canaris in GroßKomm. HGB 3. Aufl., § 354 Anm. 10).
  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 07.03.1983 - II ZR 82/82
    Die Revisionserwiderung macht noch geltend, nach einem - in einem anderen Rechtsstreit ergangenen - Urteil des Senats (BGHZ 84, 141 [BGH 24.05.1982 - VIII ZR 181/81]) stehe fest, daß die Treuhansa für den Beteiligungsverlust der Kapitalanleger verantwortlich und deshalb verpflichtet sei, die geleisteten Einlagen zu ersetzen.
  • BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 181/81

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Partei im Anwaltsprozeß

    Auszug aus BGH, 07.03.1983 - II ZR 82/82
    Die Revisionserwiderung macht noch geltend, nach einem - in einem anderen Rechtsstreit ergangenen - Urteil des Senats (BGHZ 84, 141 [BGH 24.05.1982 - VIII ZR 181/81]) stehe fest, daß die Treuhansa für den Beteiligungsverlust der Kapitalanleger verantwortlich und deshalb verpflichtet sei, die geleisteten Einlagen zu ersetzen.
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    c) Um derartige Unzuträglichkeiten und Wertungswidersprüche zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Freistellungsanspruchs einerseits und dem Entstehen und der Fälligkeit der Drittforderung bzw. des Aufwendungsersatzanspruchs (hier aus § 670 BGB) andererseits zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof zum früheren Verjährungsrecht entschieden, dass der Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nicht der für einen "echten" Auslagenersatzanspruch in vielen Fällen geltenden kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren (vgl. § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F.) unterliegt, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1983 - II ZR 82/82 - NJW 1983, 1729).
  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09

    Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers);

    Um derartige Unzuträglichkeiten und Wertungswidersprüche zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Freistellungsanspruchs einerseits und dem Entstehen und der Fälligkeit der Drittforderung beziehungsweise des Aufwendungsersatzanspruchs (hier aus § 670 BGB) andererseits zu vermeiden, 13 hat der Bundesgerichtshof zum früheren Verjährungsrecht entschieden, dass der Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nicht der für den "echten" Auslagenersatzanspruch in vielen Fällen geltenden kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren (vgl. § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F.) unterliegt, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren (BGH, Urteil vom 7. März 1983 - II ZR 82/82 - NJW 1983, 1729).
  • OLG Hamm, 23.06.2017 - 12 U 103/16

    Anforderungen an den Nachweis der Deckung der Haftsumme des Kommanditisten;

    Es gibt keinen Grund, denjenigen, der seine Einlage über einen Treuhändergesellschafter leistet, bei der Verjährung besser zu stellen als wenn er selbst Gesellschafter wäre (BGH, Urt. v. 07.03.1983, Az: II ZR 82/82; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 17 U 401/08

    Freistellungsanspruch des Treuhänders: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Mit dieser Begründung hat es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 7. März 1983 (NJW 1983, 1729) abgelehnt, den Freistellungsanspruch eines Treuhänders der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a. F. zu unterstellen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2002 - 6 A 11416/02

    Freilegen von Telekommunikationskabeln im Zusammenhang mit Straßenbau - Kosten -

    Denn auch in diesem Fall erwirbt der auftragslose Geschäftsführer den Anspruch auf Ersatz des konkret aufgewandten Betrages durch seine Zahlung mit einer dann erst anlaufenden Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 7. März 1983, NJW 1983, 1729).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 15 U 101/08

    Kommanditistenhaftung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von

    Es gibt keinen Grund, denjenigen, der seine Einlage über einen Treuhändergesellschafter leistet, bei der Verjährung besser zu stellen als wenn er selbst Gesellschafter wäre (BGH, Urt. v. 07.03.1983 - II ZR 82/82).
  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

    Für den zunächst entstandenen Befreiungsanspruch des Klägers gilt nicht die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 oder 7 BGB, denn die Eingehung einer Verbindlichkeit ist keine "Auslage" im Sinne dieser Vorschriften (BGH, Urteil vom 7. März 1983 - II ZR 82/82 = WM 1983, 598 unter 2).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 17 U 108/10

    Ansprüche der Treuhandgesellschaft eines geschlossenen Immobilienfonds gegen die

    Um derartige Unzuträglichkeiten und Wertungswidersprüche zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Freistellungsanspruchs einerseits und dem Entstehen und der Fälligkeit der Drittforderung beziehungsweise des Aufwendungsersatzanspruchs (hier aus § 670 BGB) andererseits zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof zum früheren Verjährungsrecht entschieden, dass der Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nicht der für den "echten" Auslagenersatzanspruch in vielen Fällen geltenden kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren (vgl. § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F.) unterliegt, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren (BGH, Urteil vom 7. März 1983 - II ZR 82/82 - NJW 1983, 1729).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 17 U 13/10

    Ansprüche der Treuhandgesellschaft eines geschlossenen Immobilienfondsgegen die

    Um derartige Unzuträglichkeiten und Wertungswidersprüche zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Freistellungsanspruchs einerseits und dem Entstehen und der Fälligkeit der Drittforderung beziehungsweise des Aufwendungsersatzanspruchs (hier aus § 670 BGB) andererseits zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof zum früheren Verjährungsrecht entschieden, dass der Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nicht der für den "echten" Auslagenersatzanspruch in vielen Fällen geltenden kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren (vgl. § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F.) unterliegt, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren (BGH, Urteil vom 7. März 1983 - II ZR 82/82 - NJW 1983, 1729).
  • OLG München, 16.09.1994 - 21 U 2269/94

    Verjährung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Schönheitsreparaturen

    Bei dem Befreiungsanspruch handelt es sich um einen eigenständigen Anspruch, der verjährungsmäßig nicht mit dem Anspruch gleichgesetzt werden kann, dessen Befreiung geschuldet wird (BGH NJW 1983, 1729 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1983 - II ZR 139/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1755
BGH, 21.03.1983 - II ZR 139/82 (https://dejure.org/1983,1755)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1983 - II ZR 139/82 (https://dejure.org/1983,1755)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1983 - II ZR 139/82 (https://dejure.org/1983,1755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung einer gezahlten Einlage eines Gesellschafters im Konkurs des Geschäftsinhabers als Konkursgläubiger - Ausnahmsweise Zurechnung einer getätigten Einlage zur Konkursmasse

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 15, 34, 61; ZPO § 1041
    Dritte als Leistungsempfänger, Empfänger der Leistung, Leistung an Dritte, Stiller Gesellschafter, typisch stille Gesellschaft

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1855
  • ZIP 1983, 561
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1981 - II ZR 38/80

    Verpflichtung zur Zahlung einer stillen Einlage in einer Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 139/82
    Das kommt aber nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die es gebieten, die stille Einlage dem Grundstock der Haftungsmasse zuzurechnen, wenn beispielsweise die Erbringung einer stillen Einlage gesellschaftsvertragliche Beitragspflicht eines Kommanditisten ist (Sen. Urt. v. 9.2.1981 - II ZR 38/80, LM HGB § 155 Nr. 3) oder der stille Gesellschaftsvertrag festlegt, daß der stille Gesellschafter die Einlage erst nach Befriedigung der Gläubiger zurückfordern kann (BGHZ 83, 341, 344 f).
  • BGH, 01.03.1982 - II ZR 23/81

    GmbH-Bilanz und stille Einlage

    Auszug aus BGH, 21.03.1983 - II ZR 139/82
    Das kommt aber nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die es gebieten, die stille Einlage dem Grundstock der Haftungsmasse zuzurechnen, wenn beispielsweise die Erbringung einer stillen Einlage gesellschaftsvertragliche Beitragspflicht eines Kommanditisten ist (Sen. Urt. v. 9.2.1981 - II ZR 38/80, LM HGB § 155 Nr. 3) oder der stille Gesellschaftsvertrag festlegt, daß der stille Gesellschafter die Einlage erst nach Befriedigung der Gläubiger zurückfordern kann (BGHZ 83, 341, 344 f).
  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 39/12

    Stille Beteiligung an einer insolventen GmbH: Haftung des stillen Gesellschafters

    Allerdings fallen stille Gesellschafter grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Eigenkapitalersatzregeln (BGH, Urteil vom 21. März 1983 - II ZR 139/82, ZIP 1983, 561).
  • BGH, 07.11.1988 - II ZR 46/88

    Verpflichtung des stillen GmbH-Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals

    Zwar ist ein stiller Gesellschafter nicht an der GmbH beteiligt, so daß er regelmäßig nicht verpflichtet ist, deren Stammkapital zu erhalten (vgl. Sen.Urt. v. 21. März 1983 - II ZR 139/82, WM 1983, 594, 595).
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07

    Aufrechnung in der Insolvenz

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (21. März 1983 - II ZR 139/82 - ZIP 1983, 561) zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten der InsO am 1. Januar 1999 angenommen, dass der typisch stille Gesellschafter einer GmbH in deren Konkurs gegenüber einer gegen ihn bestehenden Forderung der GmbH mit seinem Anspruch auf Rückzahlung der erbrachten Einlage aufrechnen kann, soweit nicht wegen besonderer Umstände die Einlage der Haftungsmasse zuzurechnen ist.
  • BFH, 22.08.1990 - I R 119/86

    Zur Einbeziehung von Gesellschafterdarlehen in die Bemessungsgrundlage

    Heranzuziehen ist deshalb die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu der Frage, wann ein Gesellschafterdarlehen nach der ihm zugedachten Funktion Eigenkapitalcharakter hat (vgl. BGH-Urteile in BGHZ 70, 61; vom 3. Juli 1978 II ZR 54/77, NJW 1978, 2154 = Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1978, 898; in NJW 1980, 1522; in NJW 1981, 2251; in NJW 1982, 2253; vom 21. März 1983 II ZR 139/82, NJW 1983, 1855; vom 17. Dezember 1984 II ZR 36/84, NJW 1985, 1079; vom 10. Dezember 1984 II ZR 28/84, BGHZ 93, 159).

    Dies schließt die Geltendmachung der Darlehensforderung im Konkurs der Klägerin durch den einzelnen Kommanditisten aus (BGH in NJW 1983, 1855, und in BGHZ 104, 33).

  • OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99

    Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrages zu Gunsten Dritter; Auslegung

    An eine solche durch ein Schiedsgutachten getroffene Bestimmung sind die Parteien bis an die Grenze der offenbaren Unrichtigkeit gebunden (BGH NJW 1983, 1855).
  • OLG München, 19.12.2003 - 21 U 5489/02

    Schadensersatzansprüche stiller Gesellschafter bei unrichtigen Angaben im Rahmen

    Ob die AG zum fraglichen Zeitpunkt noch genügend Eigenmittel besaß, um allein den Kläger auszuzahlen, ist wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Gesellschaftsgläubiger und der nur nachrangigen Berechtigung des Klägers als stillem Gesellschafter (vgl. BGH ZIP 1983, 561 = NJW 1983, 1855) ohne Belang.
  • LG Hamburg, 11.11.2009 - 417 O 206/08
    Allerdings fallen stille Gesellschafter grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Eigenkapitalersatzregeln (BGH, Urteil vom 21. März 1983 - II ZR 139/82, ZIP 1983, 561 ).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1580/06

    Gesellschaftsvertrag - Auslegung - Insolvenzverfahren - Darlehensrückzahlung

    Er kann diesen Anspruch damit zur Tabelle anmelden oder, soweit er zur Insolvenzmasse etwas schuldet, die Aufrechnung erklären (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. März 1983, II ZR 139/82, NJW 1983, 1855).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1766/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Er kann diesen Anspruch damit zur Tabelle anmelden oder, soweit er zur Insolvenzmasse etwas schuldet, die Aufrechnung erklären (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. März 1983, II ZR 139/82, NJW 1983, 1855).
  • LG Bonn, 10.01.2006 - 11 O 79/05

    Stille Gesellschaft, Festvergütung

    Deshalb trifft ihn grundsätzlich nicht die Verpflichtung, deren Kapital zu erhalten (vgl. zur Situation bei der GmbH: BGH NJW 1983, 1855, 1856; Baumbach/Hopt, HGB, 31. A., § 236 Rdn. 5).
  • BFH, 31.07.1991 - I R 34/89

    Einbeziehung von Pflichtdarlehen zweier Kommanditisten in die Bemessungsgrundlage

  • BFH, 17.10.1990 - I R 59/88

    Voraussetzungen für die Gesellschaftsteuer-Pflichtigkeit

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1553/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1561/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1559/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1562/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1554/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

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