Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 7 U 200/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskehrung des Stammkapitals an den vormaligen Gesellschafter; Einlagepflicht des Gesellschafters; Wirksame Kaduzierung der Geschäftsanteile
- OLG Brandenburg
- Judicialis
GmbHG § 19 Abs. 1; ; GmbHG § ... 21; ; GmbHG § 21 Abs. 1; ; GmbHG § 21 Abs. 2; ; GmbHG § 22 Abs. 1; ; GmbHG § 22 Abs. 3; ; GmbHG § 24; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 30 Abs. 1; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 46 Nr. 2; ; BGB § 195 a. F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 362 Abs. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbH: Zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zahlung der Stammeinlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 08.10.2004 - 4 O 219/04
- OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 7 U 200/04
Papierfundstellen
- ZInsO 2005, 1217
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 7 U 200/04
Im Rahmen des § 19 Abs. 1 GmbHG trägt nämlich regelmäßig derjenige Gesellschafter, der sich zu seinen Gunsten auf Zahlungen auf die Stammeinlage beruft, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Zahlungen tatsächlich stattgefunden haben (BGH NJW 1992, 2698, 2699;… Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 17. Aufl., § 19, Rn. 8;… Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, § 19, Rn. 6). - BGH, 17.02.2003 - II ZR 281/00
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Unterbilanzhaftungsansprüchen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 7 U 200/04
Etwas anderes folgt für den vorliegenden Fall nicht daraus, dass - wie eingangs erwähnt - die Haftung der Beklagten sich nicht unmittelbar aus § 19 Abs. 1 GmbHG, sondern in Verbindung mit § 22 Abs. 1 GmbHG ergibt, und dass im Rahmen des § 24 GmbHG regelmäßig der Insolvenzverwalter darzulegen und zu beweisen hat, dass die Einlagepflicht des Gesellschafters nicht erfüllt worden ist (BGH ZIP 2003, 625, 627).
- OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 185/06
Zahlungsnachweis bzgl. der Stammeinlage in die GmbH
Weitere der Beklagten zu 1. zugute kommende Zahlungen, für die sie die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. Senat ZInsO 2005, 1217, 1219; BGH NJW 1992, 2698, 2699;… Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 17. Aufl., § 19, Rn. 8;… Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 16. Aufl., § 19, Rn. 6), können mit dem Landgericht nicht angenommen werden.
Rechtsprechung
KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Schmälerung der Insolvenzmasse durch pflichtwidriges Verhalten des Insolvenzverwalters; Grundsatz der gemeinschaftlichen und gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung
- Judicialis
- rechtsportal.de
InsO § 92; ZPO § 574 Abs. 2
Keine Geltendmachung eines Insolvenzschadens durch einen einzelnen der betroffenen Masse- oder Insolvenzgläubiger - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflichtwidrige Grundstücksfreigabe durch Insolvenzverwalter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.2005 - 10 O 170/05
- KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 43
- Rpfleger 2006, 161
- ZInsO 2005, 1217
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
Geltendmachung eines Quotenverringerungsschadens; Verjährung des Anspruchs
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05
Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse geschmälert, handelt es sich um einen Schaden, welcher der Gemeinschaft der (Alt-) Gläubiger zur Last fällt (vergl. MDR 2004, 1260; siehe auch BGHZ 113, 262, 279; 126, 181, 190; 138, 211, 214) und durch Zahlung in die Insolvenzmasse auszugleichen ist (vergl. BGHZ 126, 181, 190).Zur Geltendmachung eines Gesamtschadens im Sinne von § 92 InsO ist nur ein Sonderverwalter oder ein neu bestellter Verwalter berechtigt (vergl. MDR 2004, 1260 m.w.N.).
- BGH, 30.06.1978 - V ZR 153/76
Anspruch auf Zuteilung eines Betrages aus einem Versteigerungserlös - …
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05
Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch ist nicht etwa begriffsnotwendig mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden, das der Beklagte am 3. Februar 2005 - direkt nach der am gleichen Tag erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens - freigegeben hat (vergl. BGH MDR 1979, 44).Würde die auf Freigabe des Grundstücks lautende Erklärung des Konkursverwalters auch auf den Anspruch auf Verzicht auf den streitgegenständlichen Schadensersatzanspruch bezogen, so wäre damit ein weiterer Gegenstand freigegeben, der einen wirtschaftlich verwertbaren selbständigen Vermögensteil der Masse bildet (vergl. BGH MDR 1979, 44).
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05
Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse geschmälert, handelt es sich um einen Schaden, welcher der Gemeinschaft der (Alt-) Gläubiger zur Last fällt (vergl. MDR 2004, 1260; siehe auch BGHZ 113, 262, 279; 126, 181, 190; 138, 211, 214) und durch Zahlung in die Insolvenzmasse auszugleichen ist (vergl. BGHZ 126, 181, 190). - BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96
Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen …
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05
Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse geschmälert, handelt es sich um einen Schaden, welcher der Gemeinschaft der (Alt-) Gläubiger zur Last fällt (vergl. MDR 2004, 1260; siehe auch BGHZ 113, 262, 279; 126, 181, 190; 138, 211, 214) und durch Zahlung in die Insolvenzmasse auszugleichen ist (vergl. BGHZ 126, 181, 190). - BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
Auszug aus KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05
Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse geschmälert, handelt es sich um einen Schaden, welcher der Gemeinschaft der (Alt-) Gläubiger zur Last fällt (vergl. MDR 2004, 1260; siehe auch BGHZ 113, 262, 279; 126, 181, 190; 138, 211, 214) und durch Zahlung in die Insolvenzmasse auszugleichen ist (vergl. BGHZ 126, 181, 190).