Weitere Entscheidung unten: KG, 17.04.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3098
BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01 (https://dejure.org/2002,3098)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2Z BR 166/01 (https://dejure.org/2002,3098)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2Z BR 166/01 (https://dejure.org/2002,3098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 57

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Vormerkung an Wohnungseigentum für Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883; GBO § 53 Abs. 1 S. 2
    Identität von Anspruch und belastetem Recht bei Vormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Grundbuch; Gemeinschaftliches Grundstück; Vormerkung

  • Judicialis

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Keine Einzelvormerkung für Anspruch zu gesamten Grundstück der Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vormerkung gemeinschaftsgerichteten Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    § 747 BGB; § 139 BGB; § 140 BGB
    Vormerkung am Miteigentumsanteil bei Teilflächenveräußerung (Notar Dr. Klaus Hoffmann, Amberg)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 884
  • DNotZ 2002, 784
  • NZM 2002, 962
  • ZfIR 2002, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95

    Eintragung eines Wegerechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum der

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01
    Dies ist hier aber nicht geschehen, so dass sich hieraus die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragungen ergibt (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 455).
  • BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01
    Mangels Eintragungsfähigkeit einer das gemeinschaftliche Grundstück als Ganzes betreffenden Rechtsänderung kommt auch eine Vormerkung des hierauf gerichteten Anspruchs an einem Wohnungseigentum allein nicht in Betracht (BayObLGZ 1974, 118/125; Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 99).
  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

    Da sie im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (BayObLG vom 7.2.2002, 2Z BR 166/01, juris Rn. 5) allerdings als Eigentümer eingetragen und von der beantragten Eintragung daher unmittelbar in eigenen Rechten betroffen sind, ist ihre Beschwerdeberechtigung nunmehr gegeben.
  • OLG München, 27.05.2014 - 34 Wx 149/14

    Wohnungsgrundbuchsache: Mitwirkung aller Wohnungseigentümer bei nachträglicher

    Es ist jedoch davon auszugehen, dass der bisherige Eigentümer nach Eigentumsumschreibung die Beschwerde in Verfahrensstandschaft für den neuen Eigentümer fortführt (vgl. Demharter § 71 Rn. 66 und FGPrax 1997, 7; BayObLG NJW-RR 2002, 884; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447) und zumindest, wenn er sich vertraglich zur Überlassung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts verpflichtet hat, als ursprünglich Antragsberechtigter das Antragsverfahren auch in der zweiten Instanz in Prozessstandschaft fortführen kann.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 240/12

    Eintragung einer Vormerkungzur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung einer

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 11.06.2012 darauf hingewiesen, dass das Grundbuchamt zu Recht davon ausgeht, dass der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks nur von allen Wohnungseigentümern gemeinsam erfüllt werden kann (BayObLG NJW-RR 2002, 884).
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Rechtsprechung
   KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3954
KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01 (https://dejure.org/2002,3954)
KG, Entscheidung vom 17.04.2002 - 24 W 316/01 (https://dejure.org/2002,3954)
KG, Entscheidung vom 17. April 2002 - 24 W 316/01 (https://dejure.org/2002,3954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen den Konkurs- / Insolvenzverwalter nach Freigabe des Wohnungseigentums; Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis nach Ausscheiden von Wohnungseigentümern

  • Judicialis

    WEG § 43; ; WEG § 46

  • rechtsportal.de

    WEG § 43 § 46
    Zuständigkeit des Prozessgerichts für Ansprüche gegen den Konkursverwalter nach Freigabe des Wohnungseigentumsrechts

  • ibr-online

    Zuständigkeit für Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 400
  • NZI 2003, 176 (Ls.)
  • NZM 2002, 1008 (Ls.)
  • NZM 2002, 528
  • FGPrax 2002, 161
  • ZMR 2002, 698
  • ZfIR 2002, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller ist gemäß §§ 27, 29 FGG, 45 WEG zulässig (BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714; BayObLG NJW-RR 1999, 11 = ZMR 1998, 502 = NZM 1989, 515; Senat OLGZ 1994, 279 = NJW-RR 1994, 208 = WuM 1994, 46).

    Der Senat würde aber unter Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1988 (BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714) abweichen.

    Der Senat befürwortet im Gegensatz zu BGHZ 106, 34 die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte für Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer auch dann, wenn Wohnungseigentümer oder die an deren Stelle zur Wohngeldzahlung Verpflichteten (Insolvenzverwalter, Konkursverwalter, Zwangsverwalter) aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind.

    Dies hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem abberufenen Verwalter entschieden (BGHZ 44, 43 = NJW 1965, 1763; BGHZ 59, 58 = NJW 1972, 1318; BGHZ 65, 264 = NJW 1976, 239; BGHZ 78, 57 = NJW 1980, 2466; BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714).

    Soweit BGHZ 106, 34 auf die Rechtswerte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes hinsichtlich der einmal eingeschlagenen Rechtsentwicklung verweist, verliert dieses Argument schon deshalb an Bedeutung, weil es nicht um die Zuerkennung oder Aberkennung materiell-rechtlicher Positionen geht, sondern lediglich um die Rechtsfrage, auf welchem Rechtsweg die materiell-rechtlichen Ansprüche durchzusetzen sind.

    Nach mehr als 12 Jahren hält der Senat eine Überprüfung der in BGHZ 106, 34 geäußerten Rechtsauffassung für angezeigt.

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01
    Dies hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem abberufenen Verwalter entschieden (BGHZ 44, 43 = NJW 1965, 1763; BGHZ 59, 58 = NJW 1972, 1318; BGHZ 65, 264 = NJW 1976, 239; BGHZ 78, 57 = NJW 1980, 2466; BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betrifft zwar unmittelbar einen vor Rechtshängigkeit aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Wohnungseigentümer, ist aber gleichermaßen auf den Konkurs- beziehungsweise Insolvenzverwalter wie auch auf den Zwangsverwalter anzuwenden, wenn diese vor Rechtshängigkeit der Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis das Wohnungseigentumsrecht aus der Masse freigegeben haben beziehungsweise die Zwangsverwaltung aufgehoben worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1866 = ZMR 1994, 256 = WuM 1994, 1183).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Es hat deshalb mit Beschluß vom 17. April 2002 (NZM 2002, 528 = ZfIR 2002, 492 = NZI 2002, 40 = WuM 2002, 397 = KGR 2002, 212 = FGPrax 2002, 161 = ZMR 2002, 698) die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • KG, 20.08.2003 - 24 W 142/02

    Wohnungseigentum: Freigabe durch Insolvenzverwalter; Änderung des Passivrubrums

    Der Senat hat in seinem Vorlagebeschluss vom 17. April 2002 (24 W 316/01 - ZMR 2002, 698 = NZM 2002, 528) zur Wirksamkeit der Freigabeerklärung u. a. ausgeführt: Für den Zugang der Freigabeerklärung des Konkursverwalters bei der Gemeinschuldnerin ist es ausreichend, wenn die Erklärung in den tatsächlichen Bereich des Empfängers gelangt, während es auf die Vertretungsbefugnisse innerhalb der Gesellschaft nicht ankommt.
  • AG Mannheim, 14.07.2004 - 4 URWEG 105/04

    Freigabe eines Vermögensgegenstandes mit Wirkung der Beendigung des

    In einem weiteren Verfahren (vgl. NZM 2002, 528) wurde gleichfalls der Insolvenzverwalter wegen Wohngeldern aus der Zeit nach der Freigabe in Anspruch genommen, was den hiesigen Standpunkt stützt.
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