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   BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03   

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https://dejure.org/2004,4253
BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03 (https://dejure.org/2004,4253)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2004 - 5 StR 580/03 (https://dejure.org/2004,4253)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 5 StR 580/03 (https://dejure.org/2004,4253)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 AO; § 393 AO; § 149 Abs. 2 AO; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB
    Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des Steuerstrafverfahrens bzw. das Ende der Erklärungspflicht; nemo tenetur-Grundsatz; Selbstbelastungsfreiheit; Schweigerecht; besonders schwerer Fall: großes Ausmaß, Falldifferenzierung; ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen Steuerhinterziehung; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Steuererklärungspflichten bzgl. Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer 1999; Mangel in der Darstellung des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung des ...

  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 370 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 56 Abs. 3; ; StGB § 46; ; StPO § 301; ; StPO § 301

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 3 Nr. 1
    Besonders schwerer Fall bei einer Serie von Steuerhinterziehungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung - Steuerhinterziehung großen Ausmaßes

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 185
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Anderenfalls würde sie das Maß des noch Schuldangemessenen in nicht mehr hinnehmbarer Weise unterschreiten (vgl. BGHSt 34, 345, 349).

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn der Tatrichter gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängten Strafen nach oben oder unten von ihrer Bestimmung lösen, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 345, 349; BGH wistra 2002, 137).

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Das Landgericht hat sämtliche Einzelfälle rechtlich als vollendete Steuerhinterziehungen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gewertet, ungeachtet des Umstands, daß der Angeklagte nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens im Oktober 1999 nicht mehr verpflichtet war, Steuererklärungen abzugeben (vgl. BGHSt 47, 8; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Dazu hätte es der Nachprüfung bedurft, ob die jeweiligen Veranlagungsarbeiten im Bezirk des zuständigen Finanzamts im großen und ganzen abgeschlossen waren, anderenfalls wäre es insoweit beim Versuch der Steuerhinterziehung geblieben (vgl. BGHSt 47, 138 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Kammer - vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01 nötigt nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache.
  • BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01

    Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Das Landgericht hat sämtliche Einzelfälle rechtlich als vollendete Steuerhinterziehungen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gewertet, ungeachtet des Umstands, daß der Angeklagte nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens im Oktober 1999 nicht mehr verpflichtet war, Steuererklärungen abzugeben (vgl. BGHSt 47, 8; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3).
  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Die Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, da Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, daß eine getrennte Überprüfung hier nicht möglich ist (vgl. BGHSt 46, 257, 259).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Das Landgericht hat sämtliche Einzelfälle rechtlich als vollendete Steuerhinterziehungen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gewertet, ungeachtet des Umstands, daß der Angeklagte nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens im Oktober 1999 nicht mehr verpflichtet war, Steuererklärungen abzugeben (vgl. BGHSt 47, 8; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Es ist zu besorgen, daß das Landgericht im Hinblick auf das Recht der Finanzverwaltung, die Besteuerungsgrundlagen auch nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch Schätzung zu ermitteln und das Besteuerungsverfahren durchzuführen, nicht bedacht hat, daß Betriebs- und Steuerfahndungsberichte, die anderen Grundsätzen verpflichtet sind, auch bei geständigen Angeklagten nicht unbesehen auf das Steuerstrafverfahren übertragen werden dürfen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 9).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Zwar sind weder die Schätzungsgrundlagen noch die Schätzungsmethoden nachprüfbar dargestellt (vgl. BGH wistra 2001, 266 und 2001, 308; Harms in: Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter, 2002, S. 451 ff. m.w.N.); der Angeklagte war indessen im wesentlichen geständig und hat die verkürzten Steuern anerkannt, so daß der Mangel in der Darstellung des angefochtenen Urteils hinzunehmen ist.
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03
    Zwar sind weder die Schätzungsgrundlagen noch die Schätzungsmethoden nachprüfbar dargestellt (vgl. BGH wistra 2001, 266 und 2001, 308; Harms in: Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter, 2002, S. 451 ff. m.w.N.); der Angeklagte war indessen im wesentlichen geständig und hat die verkürzten Steuern anerkannt, so daß der Mangel in der Darstellung des angefochtenen Urteils hinzunehmen ist.
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz);

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Indes ist, wie sich aus den im Anfragebeschluß mitgeteilten Umständen und den inzwischen hinzugekommenen Erkenntnissen (vgl. u. a. die im Antwortbeschluß des 1. Strafsenats mitgeteilte Absprache in einer Wirtschaftsstrafsache; vgl. BGH, Beschl. vom 5. August 2003 - 3 StR 231/03; Urt. vom 16. Oktober 2003 - 3 StR 257/03; Urt. vom 5. Februar 2004 - 5 StR 580/03; Beschl. vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04; vgl. Weider StraFo 2003, 406, 407 zu den Erörterungen auf dem Richter- und Staatsanwaltstag in Dresden im September 2003) ergibt, der Bereich bedauerlicher Einzelfälle - quasi sporadischer "Ausreißer" - deutlich überschritten.
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Vielmehr müßte dann für jeden Einzelfall das "große Ausmaß" zu bejahen sein (BGH wistra 2004, 185); diese Voraussetzungen liegen indes nicht vor.
  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

    Es ist vielmehr bei der Prüfung dieses Merkmals auf den Verkürzungserfolg im Einzelfall abzustellen (BGH wistra 2004, 185, 186; NJW 2005, 374, 375; Saarländisches OLG, a. a. O, LG Cottbus a. a. O.); der höchste Steuerschaden im Einzelfall hat aber weniger als 12.000 EUR betragen.
  • LG Saarbrücken, 10.05.2005 - 5 Js 141/02
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stehen einzelne unter Verstoß gegen Erklärungspflichten, sei es durch aktives Tun, sei es durch Unterlassen begangene Steuerhinterziehungsdelikte jedenfalls seit der Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Verhältnis der Tatmehrheit im Sinne des § 53 StGB zueinander (vgl. BGH wistra 2004, S. 185 f. = StraFo 2004, 211).
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