Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240) |
| Zweiter Abschnitt - Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (§§ 182 - 221) |
| Fünfter Unterabschnitt - Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen (§ 221) |
(1) Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden (Gewinnschuldverschreibungen), dürfen nur auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. § 182 Abs. 2 gilt.
(2) Eine Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen kann höchstens für fünf Jahre erteilt werden. Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluß über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie eine Erklärung über deren Ausgabe beim Handelsregister zu hinterlegen. Ein Hinweis auf den Beschluß und die Erklärung ist in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.
(3) Absatz 1 gilt sinngemäß für die Gewährung von Genußrechten.
(4) Auf Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genußrechte haben die Aktionäre ein Bezugsrecht. Die §§ 186 und 193 Abs. 2 Nr. 4 gelten sinngemäß.
Rechtsprechung zu § 221 AktG
63 Entscheidungen zu § 221 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 21.11.2005 - II ZR 79/04
Anforderungen an die Entscheidung der Hauptversammlung über eine bedingte ...
- BGH, 11.06.2007 - II ZR 152/06
Gesellschaftsrecht - Anfechtungsbefugnis des Aktionärs
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 01.06.2006 - 23 U 5917/05
Ein Bezugsrechtsausschluss ist auch bei Wandelschuldverschreibungen zulässig
- OLG München, 01.06.2006 - 23 U 5917/05
- BGH, 18.05.2009 - II ZR 262/07
Mindestausgabebetrag
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 07.11.2007 - 9 U 57/07
Anforderungen an die Bestimmtheit einer bedingten Kapitalerhöhung
- OLG Celle, 07.11.2007 - 9 U 57/07
- BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91
Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom ...
- OLG Braunschweig, 29.07.1998 - 3 U 75/98
Stock-options für Manager
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 109/02
Gesellschaftsrecht - Zulässigkeit einer sog. "Blockabstimmung"
- BGH, 26.09.1994 - II ZR 236/93
Ermächtigung des Vorstands zur Gewährung von Genußrechten; Anfechtung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 11.08.1993 - 7 U 2529/93
Ermächtigung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Ausgabe von ...
- OLG München, 11.08.1993 - 7 U 2529/93
- BGH, 18.05.2009 - II ZR 124/08
Anforderungen an den Inhalt einer bedingten Kapitalerhöhung mit Ermächtigung des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 26.01.2007 - 45 O 47/06
Wirtschaftsrecht
- OLG Hamm, 19.03.2008 - 8 U 115/07
Bedingte Kapitalerhöhung - Angabe nur des Mindestausgabebetrags unzureichend
- LG Essen, 26.01.2007 - 45 O 47/06
- LG Frankfurt/Main, 10.02.1997 - 1 O 119/96
- KG, 03.08.2007 - 14 U 72/06
Aktiengesellschaft: Notwendiger Inhalt eines Hauptversammlungsbeschlusses über ...
- BGH, 16.02.2004 - II ZR 316/02
Gesellschaftsrecht - Aktienoptionsprogramme zu Gunsten Aufsichtsratsmitgliedern
- BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch ...
- OLG Bremen, 22.08.1991 - 2 U 114/90
- OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 25 U 45/07
Aktiengesellschaft: Unwirksamkeit der bloßen Festlegung des ...
- BFH, 28.01.1976 - IV R 209/74
Literatur im Internet zu § 221 AktG
Querverweise
- AktG
- Aktiengesellschaft
- Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
- Bedingte Kapitalerhöhung
- § 193 (Erfordernisse des Beschlusses)
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 41a (Geschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister)
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