Aufenthaltsgesetz
Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
Abschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 - 36a) |
1Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt. 2Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt. 3Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29.08.2013
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
02.12.2013 | Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern | 29.08.2013 | |
28.08.2007 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union | 19.08.2007 |
Rechtsprechung zu § 33 AufenthG
339 Entscheidungen zu § 33 AufenthG in unserer Datenbank:
- VG München, 09.10.2015 - M 24 K 15.3204
Keine Abschiebung des minderjährigen Kindes bei einem Aufenthaltstitel der Eltern
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 17 A 2389/15
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ...
- VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
Einzelfälle des möglichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; ...
- OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 8 ME 2/21
Aufenthaltserlaubnis; Ermessen; Ermessensreduzierung; Fiktionswirkung; Geburt; ...
- VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
Ausweisung; Beschäftigungsaufnahme nach Ausweisung; Beschäftigungszeiten; ...
- VG München, 16.07.2021 - M 4 K 21.2318
Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes trotz Erlöschens des ...
- VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12
Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue ...
- BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
- VGH Bayern, 12.04.2019 - 10 ZB 19.275
Keine Privilegierung für in die Bundesrepublik Deutschland weitergewanderte ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2022 - 3 S 6.22
Vorläufiger Rechtschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 33 AufenthG
07.12.2005 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 21 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 des Ausländergesetzes und § 33 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes) | BGBl. I S. 3620 |
Querverweise
Auf § 33 AufenthG verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Ordnungsrechtliche Vorschriften
- § 48 (Ausweisrechtliche Pflichten)
- Beendigung des Aufenthalts
- Begründung der Ausreisepflicht
- § 51 (Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen)