Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 2 - Beamtenverhältnis (§§ 4 - 15) |
ermächtigung § 11aAbleisten eines Vorbereitungs-
dienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit § 12Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung § 13Nichtigkeit der Ernennung § 14Rücknahme der Ernennung § 15Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen
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Rechtsprechung zu § 4 BBG
31 Entscheidungen zu § 4 BBG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 11.06.2026 - 1 C 25.25
Versagung von Aussagegenehmigungen für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung ...
- VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
Anordnung einer fachpsychiatrischen Untersuchung, die nicht im Hinblick auf eine ...
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge
- OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2024 - 2 LB 9/23
Rückforderung ruhender Versorgungsbezüge
- VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
Verbeamtung eines Tarifangestellten, Fehlen der laufbahnrechtlichen ...
- ArbG Berlin, 12.07.2016 - 16 Ca 12713/15
Kassenärztliche Bundesvereinigung - rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?
- VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
Beamter; ehrenamtlicher Richter; Gleitzeit; Kernzeit; Schöffe; ...
- OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Tarifbeschäftigte; ...
- VG Göttingen, 27.07.2016 - 1 A 263/14
HR-Business Partner; Missbilligung; Telekom; Weisung
- VG Kassel, 16.12.2024 - 1 K 1399/22
Rückforderung überzahlter Beihilfe nach Verwendung eines sog. "Kurzantrags"