Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 97) |
| 15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 96) |
(1) Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Verfassungsorgan des Bundes oder des Landes, dessen Handlung oder Unterlassung in der Verfassungsbeschwerde beanstandet wird, Gelegenheit, sich binnen einer zu bestimmenden Frist zu äußern.
(2) Ging die Handlung oder Unterlassung von einem Minister oder einer Behörde des Bundes oder des Landes aus, so ist dem zuständigen Minister Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, so gibt das Bundesverfassungsgericht auch dem durch die Entscheidung Begünstigten Gelegenheit zur Äußerung.
(4) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar oder mittelbar gegen ein Gesetz, so ist § 77 entsprechend anzuwenden.
(5) Die in den Absätzen 1, 2 und 4 genannten Verfassungsorgane können dem Verfahren beitreten. Das Bundesverfassungsgericht kann von mündlicher Verhandlung absehen, wenn von ihr keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist und die zur Äußerung berechtigten Verfassungsorgane, die dem Verfahren beigetreten sind, auf mündliche Verhandlung verzichten.
Rechtsprechung zu § 94 BVerfGG
210 Entscheidungen zu § 94 BVerfGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 96/71
Widerspruchsrecht des im Verfassungsbescherde-Verfahren Äußerungsberechtigten
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 12.02.1972 - 1 BvR 92/71
Widerspruch im Verfahren nach § 94 Abs. 3 BVerfGG
- BVerfG, 12.02.1972 - 1 BvR 92/71
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 820/72
Widerspruchsrecht des Äußerungsberechtigten bei einstweiligen Anordnungen
- BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG
- BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98
Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des ...
- BVerfG, 14.09.1993 - 2 BvR 1952/93
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerspruchs gegen die Ablehnungder Aussetzung ...
- BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63
AKU-Beschluß
- BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reservelisten auch für nicht parteigebundene Kandidaten
- BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug; Rechtsgrundlage (verfassungsrechtliche ...
- BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05
- BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
- BVerfG, 22.07.1998 - 1 BvR 1183/90
Verfassungsbeschwerdeverfahren: Zurückweisung einer Erinnerung - Kosten und ...
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79
Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I / Bund der Deutschen
- BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
Wiedergutmachung
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des ...
Literatur im Internet zu § 94 BVerfGG
Querverweise
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