EuGVVO
| Kapitel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 32 - 56) |
| Abschnitt 1 - Anerkennung (Art. 33 - 37) |
(1) Eine Entscheidung wird ferner nicht anerkannt, wenn die Vorschriften der Abschnitte 3, 4 und 6 des Kapitels II verletzt worden sind oder wenn ein Fall des Artikels 72 vorliegt.
(2) Das Gericht oder die sonst befugte Stelle des Mitgliedstaats, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ist bei der Prüfung, ob eine der in Absatz 1 angeführten Zuständigkeiten gegeben ist, an die tatsächlichen Feststellungen gebunden, aufgrund deren das Gericht des Ursprungsmitgliedstaats seine Zuständigkeit angenommen hat.
(3) Die Zuständigkeit der Gerichte des Ursprungsmitgliedstaats darf, unbeschadet der Bestimmungen des Absatzes 1, nicht nachgeprüft werden. Die Vorschriften über die Zuständigkeit gehören nicht zur öffentlichen Ordnung (ordre public) im Sinne des Artikels 34 Nummer 1.
Rechtsprechung zu Art. 35 EuGVVO
64 Entscheidungen zu Art. 35 EuGVVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 19.03.2004 - 16 W 39/03
Zustellung eines niederländischen Urteils an den deutschen Schuldner lediglich in ...
- OLG Köln, 19.03.2004 - 16 W 39/03
- BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
Verfahrensrecht - Zuständigkeit in Versicherungssachen nach EuGVVO
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
Schadensersatzanspruch gegenüber einer Lebensversicherungsgesellschaft aus culpa ...
- OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
- OLG Zweibrücken, 05.12.2006 - 2 WF 181/06
Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 05.12.2006 - 5 WF 181/06
Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
- OLG Zweibrücken, 05.12.2006 - 5 WF 181/06
- BGH, 12.07.2012 - IX ZB 267/11
Zwangsvollstreckung - Aufhebung ausländischer Vollstreckbarerklärung
- OLG Düsseldorf, 14.02.2006 - 3 W 188/05
- OLG Saarbrücken, 12.01.2011 - 5 W 132/09
Vollstreckbarerklärung eines in Frankreich in einem Adhäsionsverfahren ergangenen ...
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