Das Haustürwiderrufsgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun § 312 BGB.
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Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung beim Abschluss von Versicherungsverträgen.

Rechtsprechung zu § 6 HWiG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 6 HWiG

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