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Gesetzesstand: 1. Dezember 2008
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Das Haustürwiderrufsgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §
312
BGB.
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Übersicht HWiG
§ 1
Widerrufsrecht
§ 2
Ende der Widerrufsfrist
§ 3
(aufgehoben)
§ 4
(aufgehoben)
§ 5
Umgehungsverbot, Unabdingbarkeit
§ 6
Anwendungsbereich
§ 7
Ausschließlicher Gerichtsstand
§ 8
Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 9
Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
Haustürwiderrufsgesetz
§ 8
Berlin-Klausel
(gegenstandslos)
Literatur im Internet zu § 8 HWiG
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