(1) Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann.
(2) 1Die Entscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ergeht schriftlich und ist auch dem Dritten bekannt zu geben. 2Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind. 3§ 9 Abs. 4 gilt entsprechend.
prozesses § 5Schutz personenbezogener Daten § 6Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnissen § 7Antrag und Verfahren § 8Verfahren bei Beteiligung Dritter § 9Ablehnung des Antrags; Rechtsweg § 10Gebühren und Auslagen § 11Veröffentlichungs-
pflichten § 12Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit § 13Änderung anderer Vorschriften § 14Bericht und Evaluierung § 15Inkrafttreten
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Rechtsprechung zu § 8 IFG
201 Entscheidungen zu § 8 IFG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2026 - 3 L 193/24
Informationszugangsanspruch des Insolvenzverwalters nach dem IFG gegen eine ...
- VG Köln, 19.01.2023 - 13 K 2382/21 Corona
Bundesgesundheitsministerium zur Herausgabe von Unterlagen zur Maskenbeschaffung ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2023 - 1 LB 194/20
Werftenförderung; Einbindung privater Dritter
Zum selben Verfahren:
- VG Schwerin, 06.12.2019 - 1 A 711/16
Anspruch auf Zugang zu Dokumenten eines Wirtschaftsprüfers aus einem ...
- VG Schwerin, 06.12.2019 - 1 A 711/16
- OVG Niedersachsen, 14.01.2025 - 12 LB 98/24
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Betroffener; Geheimnisträger; ...
- BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22
Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21
Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21
- OVG Hamburg, 22.05.2025 - 3 Bf 275/23
Informationsrechtlicher Zugang zu behördlichen Akten betreffend die Gewährung ...
- VG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 11 K 5067/17
Informationszugangsanspruch gegenüber der KfW
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
Agrarmarktdaten; Recht auf Informationszugang für Personengesellschaften
Querverweise
Auf § 8 IFG verweisen folgende Vorschriften:
- Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- § 7 (Antrag und Verfahren)