Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32) |
3. Abschnitt - Zuchtmittel (§§ 13 - 16a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Jugendgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JGG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 14 JGG
31 Entscheidungen zu § 14 JGG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2016 - 3 M 24/16
Reichweite der Bindungswirkung nach StVG § 3 Abs 4 S 2 Halbs 2
- LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an ...
- VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 36/21
Verfassungsbeschwerde, unzulässig; Begründungserfordernisse; Rechtliches Gehör; ...
- BGH, 31.01.2007 - 5 StR 514/06
Minder schwerer Fall der schweren Körperverletzung (Revisibilität der ...
- VG Saarlouis, 20.07.2022 - 2 L 432/22
Das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG steht grundsätzlich auch der ...
- BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21
Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares ...
- BGH, 27.11.1952 - 5 StR 803/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92
Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem ...
- AG Essen, 20.11.2003 - 63 Ls 272/03
Beihilfe zum Betrug
- BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 13.90
Anwendbarkeit von § 14 BDO bei Einstellung eines gleichgelagerten Strafverfahrens ...
§ 14 JGG in Nachschlagewerken
- § 14 JGG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Verwarnung (Jugendstrafrecht)
Querverweise
Auf § 14 JGG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 5. Hauptstück - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 105 (Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende)
- Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- § 112a (Anwendung des Jugendstrafrechts)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Erziehungsregister
- § 60 (Eintragungen in das Erziehungsregister)