Jugendgerichtsgesetz
| 2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) |
| 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32) |
| 3. Abschnitt - Zuchtmittel (§§ 13 - 16) |
(1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen,
| 1. | nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, | |
| 2. | sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen, | |
| 3. | Arbeitsleistungen zu erbringen oder | |
| 4. | einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. |
Dabei dürfen an den Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Der Richter soll die Zahlung eines Geldbetrages nur anordnen, wenn
| 1. | der Jugendliche eine leichte Verfehlung begangen hat und anzunehmen ist, daß er den Geldbetrag aus Mitteln zahlt, über die er selbständig verfügen darf, oder | |
| 2. | dem Jugendlichen der Gewinn, den er aus der Tat erlangt, oder das Entgelt, das er für sie erhalten hat, entzogen werden soll. |
(3) Der Richter kann nachträglich Auflagen ändern oder von ihrer Erfüllung ganz oder zum Teil befreien, wenn dies aus Gründen der Erziehung geboten ist. Bei schuldhafter Nichterfüllung von Auflagen gilt § 11 Abs. 3 entsprechend. Ist Jugendarrest vollstreckt worden, so kann der Richter die Auflagen ganz oder zum Teil für erledigt erklären.
Rechtsprechung zu § 15 JGG
46 Entscheidungen zu § 15 JGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 2 St OLG Ss 222/07
- KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05
Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von ...
- BGH, 18.01.2000 - 1 StR 619/99
Auflage; Zahlung eines Geldbetrages; Gemeinnützige Einrichtungen
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.07.2012 - VGH B 10/12
Jugendrecht, Elternrecht, Verhältnis, Abwägung
- BGH, 04.09.2002 - 2 AR 120/02
Strafverfahrensrecht - Zuständigkeit für das Absehen vom Jugendarrest
Zum selben Verfahren:
- BGH, 04.09.2002 - 2 ARs 218/02
Strafverfahrensrecht - Zuständigkeit für das Absehen vom Jugendarrest
- BGH, 04.09.2002 - 2 ARs 218/02
- OLG Zweibrücken, 29.04.1991 - 1 Ws 61/91
- BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des ...
- LG Arnsberg, 21.12.2009 - 2 Qs 98/09
Gelegenheit zur mündlichen Anhörung, nachträgliche Entscheidungen über Weisungen ...
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Literatur im Internet zu § 15 JGG
- § 15 JGG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- JGG
- Jugendliche
- Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 23 (Weisungen und Auflagen)
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Das Vorverfahren
- § 45 (Absehen von der Verfolgung)
- Das Hauptverfahren
- § 47 (Einstellung des Verfahrens durch den Richter)
- Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- § 61b (Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung)
- Ergänzende Entscheidungen
- § 65 (Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen)
- Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 104 (Verfahren gegen Jugendliche)
- Heranwachsende
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 105 (Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende)
- Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- § 112a (Anwendung des Jugendstrafrechts)