Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| 5. Abschnitt - Nachlaß- und Teilungssachen (§§ 38 - 43) |
Literatur im Internet zu § 38 LFGG
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 38 LFGG:
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 72
- Schlußbestimmungen
- § 195 I
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