Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Fünfter Abschnitt - Nachlaß- und Teilungssachen (§§ 72 - 99) |
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Rechtsprechung zu § 72 FGG
47 Entscheidungen zu § 72 FGG in unserer Datenbank:
- AG Bernau, 09.02.2015 - 26 VI 623/07
- KG, 15.12.2011 - 1 W 638/11
Grundbucheintragungsverfahren: Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben und der ...
- OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 20 W 87/83
Erhöhung des Stammkapitals bei Altgesellschaften
- BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und ...
- BayObLG, 01.10.2001 - 3Z BR 112/01
Gegenstandswert des vom Nachlassgericht protokollierten Vergleichs - Löschung des ...
- OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04
Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das ...
- LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 5 T 341/08
Antrag mit Amtsannahme
- BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs ...
- OLG Celle, 23.06.2003 - 6 W 45/03
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins ; Unwirksamkeit einer testamentarischen ...
- BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei ...
§ 72 FGG in Nachschlagewerken
- § 72 FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Testierfähigkeit