Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Fünfter Abschnitt - Nachlaß- und Teilungssachen (§§ 72 - 99) |
Literatur im Internet zu § 72 FGG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 72 FGG:
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 38 (Nachlaßgericht)
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