Mutterschutzgesetz
| 3. Abschnitt - Kündigung (§§ 9 - 10) |
(1) Eine Frau kann während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung (§ 6 Abs. 1) das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigen.
(2) Wird das Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 aufgelöst und wird die Frau innerhalb eines Jahres nach der Entbindung in ihrem bisherigen Betrieb wieder eingestellt, so gilt, soweit Rechte aus dem Arbeitsverhältnis von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit oder von der Dauer der Beschäftigungs- oder Dienstzeit abhängen, das Arbeitsverhältnis als nicht unterbrochen. Dies gilt nicht, wenn die Frau in der Zeit von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zur Wiedereinstellung bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war.
Rechtsprechung zu § 10 MuSchG
32 Entscheidungen zu § 10 MuSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 18/95
Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 204/98
Urlaubsgeld - Erziehungsurlaub
- BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95
Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung
- LAG Saarland, 26.08.1992 - 1 Sa 21/92
Eingruppierung: Bewährungsaufstieg - Unterbrechungszeiten - Sonderurlaub für ...
- BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93
Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 19 AL 8/08
Gewährung von Insolvenzgeld unter Berücksichtigung einer vollen ...
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94
Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2010 - 7 Sa 514/09
Tarifliche Sonderleistung bei Krankheit; unberechtigte Kürzung bei Aufsummierung ...
- EuGH, 26.02.2008 - C-506/06
Sozialpolitik Richtlinie 92/85/EWG Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-506/06
Embryo im Reagenzglas bringt noch keinen Kündigungsschutz // Schwangerschaft ...
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-506/06
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 12 Sa 91/04
Tarifliche Sonderzahlungen - zusätzliches Urlaubsgeld und tarifliche ...
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 12 Sa 90/04
Tarifliche Sonderzahlungen - zusätzliches Urlaubsgeld und tarifliche ...
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 12 Sa 89/04
Tarifliche Sonderzahlungen - zusätzliches Urlaubsgeld und tarifliche ...
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 12 Sa 88/04
Tarifliche Sonderzahlungen - zusätzliches Urlaubsgeld und tarifliche ...
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 12 Sa 87/04
Tarifliche Sonderzahlungen - zusätzliches Urlaubsgeld und tarifliche ...
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98
Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?
- BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 30/53
Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot nach MuSchG
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten
- BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 823/93
Jahrssonderzahlung: Berechnung bei Erziehungsurlaub
Literatur im Internet zu § 10 MuSchG
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