Ordnungswidrigkeitengesetz
Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
Neunter Abschnitt - Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89 - 104) |
(1) Wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wegen derselben Handlung die öffentliche Klage erhoben, so soll die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung des Bußgeldbescheides insoweit aussetzen.
(2) Sind die Entscheidungen nach § 86 Abs. 1 und 2 im Strafverfahren unterblieben, so sind sie von dem Gericht nachträglich zu treffen.
erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
Rechtsprechung zu § 102 OWiG
7 Entscheidungen zu § 102 OWiG in unserer Datenbank:
- VG Gera, 11.01.2019 - 3 E 2271/18
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Höchstpunktezahl; Rechtskraft ...
- VG Augsburg, 20.08.2013 - Au 7 K 13.739
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze
- VG Magdeburg, 25.01.2016 - 1 B 388/15
Verwertbarkeit und Bindungswirkung strafrechtlicher Entscheidungen bei der ...
- VG Augsburg, 25.02.2010 - Au 7 S 10.144
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze trotz ...
- VG Augsburg, 13.06.2013 - Au 7 S 13.746
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze
- VGH Bayern, 12.03.2019 - 22 ZB 18.2039
Untersagung des Ausbildens - Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf ...
- OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines in Polen aufgrund eines gefälschten ...
Querverweise
Auf § 102 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Geldsanktionen
- Eingehende Ersuchen
- § 87n (Vollstreckung)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbezentralregister
- § 152 (Entfernung von Eintragungen)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- IV. - Fahreignungsregister
- § 29 (Tilgung der Eintragungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 102 OWiG:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 84 (Wirkung der Rechtskraft)