Ordnungswidrigkeitengesetz
Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
Neunter Abschnitt - Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89 - 104) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Ordnungswidrigkeitengesetz (https://dejure.org/gesetze/OWiG/__paste_norm__.html)
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§ 89Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
§ 90Vollstreckung des Bußgeldbescheides
§ 91Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
§ 92Vollstreckungsbehörde
§ 93Zahlungs-
erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
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erleichterungen § 94Verrechnung von Teilbeträgen § 95Beitreibung der Geldbuße § 96Anordnung von Erzwingungshaft § 97Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101Vollstreckung in den Nachlaß § 102Nachträgliches Strafverfahren § 103Gerichtliche Entscheidung § 104Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
Rechtsprechung zu § 92 OWiG
6 Entscheidungen zu § 92 OWiG in unserer Datenbank:
- LG Kassel, 08.03.2019 - 3 T 147/19
- VG Neustadt, 16.03.2010 - 4 N 249/10
Ordentlicher Rechtweg bei Anordnung der Wohnungsdurchsuchung bei Vollstreckung ...
- LG Lüneburg, 08.07.2010 - 26 Qs 155/10
Führerschein, beschlagnahmter - Wohnungsdurchsuchung - Ermächtigungsgrundlage
- VG München, 26.04.2012 - M 10 K 11.4494
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- AG Göppingen, 11.10.2011 - 9 Gs 21/11
Anordnung Wohnungsdurchsuchung zur Durchsetzung der Beschlagnahme eines ...
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
Querverweise
Auf § 92 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Bußgeldbescheid
- § 66 (Inhalt des Bußgeldbescheides)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- III. - Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 25 (Fahrverbot)