Ordnungswidrigkeitengesetz
| Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110e) |
| Neunter Abschnitt - Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89 - 104) |
Rechtsprechung zu § 92 OWiG
Entscheidung zu § 92 OWiG in unserer Datenbank:
- VG Neustadt, 16.03.2010 - 4 N 249/10
Vollstreckungsrecht, Verwaltungsprozessrecht
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Querverweise
Auf § 92 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 25 (Fahrverbot)
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