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Rechtsprechung
   RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29, XII L 5/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,23
RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29, XII L 5/31 (https://dejure.org/1931,23)
RG, Entscheidung vom 23.11.1931 - 7 J 35/29, XII L 5/31 (https://dejure.org/1931,23)
RG, Entscheidung vom 23. November 1931 - 7 J 35/29, XII L 5/31 (https://dejure.org/1931,23)
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Volltextveröffentlichung

  • wikisource.org

    Weltbühne-Prozess

    Reichsanwaltschaft ./. Walter Kreiser und Carl von Ossietzky

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Journalisten vor Gericht - Der "Tiefe Staat" in Deutschland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.04.2024 - X B 68/23

    Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an …

    Auszug aus RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29
    Dem eigenen Lande hat jeder Staatsbürger die Treue zu halten; auf Durchführung der Gesetze kann er nur durch Inanspruchnahme der hierzu berufenen innerstaatlichen Organe hinwirken, niemals aber durch Mitteilungen an ausländische Regierungen oder deren Organe (RG. Urt. v. 28. August 1923 in 7 J 69/23).
  • RG, 06.12.1926 - I 137/26

    Beleidigung durch Schriftwerk

    Auszug aus RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29
    Ein erlaubter Zweck kann die Benutzung eines verwerflichen Mittels nicht rechtfertigen (Urt. des RG. vom 15. März 1927 - 7 J 137/26).
  • RG, 18.02.1928 - I 280/27

    Wiedereinsetzung. ; Unabwendbarer Zufall. ; Begriff der Instanz.

    Auszug aus RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29
    und § 20 des Preßgesetzes mit 50 RM Geldstrafe (in der Weltbühne war unter der verantwortlichen Leitung des Angeklagten ein Artikel erschienen, in dem politisch linksstehenden Zeugen empfohlen wurde, Zeugnis und Eidesleistung grundsätzlich zu verweigern), in Sachen E 1 J 280/27 durch Urteil der 3. großen Strafkammer des Landgerichts III in Berlin vom 16. April 1928 wegen öffentlicher Beleidigung zu 600 RM Geldstrafe, ersatzweise für je 20 RM zu einem Tage Gefängnis.
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