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| RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29, XII L 5/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- wikisource.org
Weltbühne-Prozess
Reichsanwaltschaft ./. Walter Kreiser und Carl von Ossietzky
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Carl von Ossietzky
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)
Journalisten vor Gericht - Der "Tiefe Staat" in Deutschland
Verfahrensgang
- RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29, XII L 5/31
- KG, 11.07.1991 - 1 AR 356/90
- BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.04.2024 - X B 68/23
Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an …
Auszug aus RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29
Dem eigenen Lande hat jeder Staatsbürger die Treue zu halten; auf Durchführung der Gesetze kann er nur durch Inanspruchnahme der hierzu berufenen innerstaatlichen Organe hinwirken, niemals aber durch Mitteilungen an ausländische Regierungen oder deren Organe (RG. Urt. v. 28. August 1923 in 7 J 69/23). - RG, 06.12.1926 - I 137/26
Beleidigung durch Schriftwerk
Auszug aus RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29
Ein erlaubter Zweck kann die Benutzung eines verwerflichen Mittels nicht rechtfertigen (Urt. des RG. vom 15. März 1927 - 7 J 137/26). - RG, 18.02.1928 - I 280/27
Wiedereinsetzung. ; Unabwendbarer Zufall. ; Begriff der Instanz.
Auszug aus RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29
und § 20 des Preßgesetzes mit 50 RM Geldstrafe (in der Weltbühne war unter der verantwortlichen Leitung des Angeklagten ein Artikel erschienen, in dem politisch linksstehenden Zeugen empfohlen wurde, Zeugnis und Eidesleistung grundsätzlich zu verweigern), in Sachen E 1 J 280/27 durch Urteil der 3. großen Strafkammer des Landgerichts III in Berlin vom 16. April 1928 wegen öffentlicher Beleidigung zu 600 RM Geldstrafe, ersatzweise für je 20 RM zu einem Tage Gefängnis.
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