Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1964 - III ZR 167/62 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,7232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1964, 590
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus BGH, 16.01.1964 - III ZR 167/62
Nur, wenn die Gleichartigkeit der verschieden geregelten fälle so einleuchtend ist, daß ihre Differenzierung mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise unverträglich erscheint, kann ein Willkürakt und damit ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegen (BVerfGE 9, 124, 129; 11, 245, 253). - BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
Auszug aus BGH, 16.01.1964 - III ZR 167/62
Nur, wenn die Gleichartigkeit der verschieden geregelten fälle so einleuchtend ist, daß ihre Differenzierung mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise unverträglich erscheint, kann ein Willkürakt und damit ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegen (BVerfGE 9, 124, 129; 11, 245, 253). - BGH, 30.04.1959 - III ZR 24/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.01.1964 - III ZR 167/62
Dennoch muß dafür Sorge getragen werden, daß nicht jemand von den Hilfsmaßnahmen völlig ausgeschlossen bleibt, bei dem die wirtschaftlichen Voraussetzungen, die für die Hilfsmaßnahmen entscheidend waren, ebenfalls in einem entscheidenden umfange vorliegen, und der bei dem Ausschluß, aus dem Kreise der Unterstützten nicht nur auf die unmittelbare Hilfe verzichten mußte, sondern der darüber hinaus noch dadurch besonderen Schaden erleiden würde, daß seine wirtschaftliche Situation durch die Unterstützungsmaßnahmen zugunsten anderer noch weiter verschlechtert und seine Konkurrenzfähigkeit noch weiter beeinträchtigt werden würde (BGH Urt. v. 30. April 1959 III ZR 24/58 = LM § 839 (Fm) BGB Nr. 10 = NJW 1959, 1429;… Urt. v. 21. Mai 1963 III ZR 51/62 = DRiZ 1963, 355 = VersR 1963, 975). - BGH, 27.05.1963 - III ZR 51/62
Auszug aus BGH, 16.01.1964 - III ZR 167/62
Dennoch muß dafür Sorge getragen werden, daß nicht jemand von den Hilfsmaßnahmen völlig ausgeschlossen bleibt, bei dem die wirtschaftlichen Voraussetzungen, die für die Hilfsmaßnahmen entscheidend waren, ebenfalls in einem entscheidenden umfange vorliegen, und der bei dem Ausschluß, aus dem Kreise der Unterstützten nicht nur auf die unmittelbare Hilfe verzichten mußte, sondern der darüber hinaus noch dadurch besonderen Schaden erleiden würde, daß seine wirtschaftliche Situation durch die Unterstützungsmaßnahmen zugunsten anderer noch weiter verschlechtert und seine Konkurrenzfähigkeit noch weiter beeinträchtigt werden würde (…BGH Urt. v. 30. April 1959 III ZR 24/58 = LM § 839 (Fm) BGB Nr. 10 = NJW 1959, 1429; Urt. v. 21. Mai 1963 III ZR 51/62 = DRiZ 1963, 355 = VersR 1963, 975).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.