Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 18.03.1988 - 4 K 4/87
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1988 - 4 A 3/88
- BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Entgegen der Auffassung der Antragsteller weicht die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht gemäß §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Rechtsbeschwerdeschrift angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 14.65 - (BerwGE 25, 120) und vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 15.75 - (PersV 1976, 420) ab. - BVerwG, 21.07.1975 - VII P 1.74
Wahlanfechtung der Wahl des Personalrats wegen Wahlfälschung durch einseitige …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Dies stimmt nicht nur im Ansatz mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 49, 75) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 3, 80) überein, sondern sinngemäß auch in der weiterführenden Schlußfolgerung. - BVerwG, 17.03.1983 - 6 P 30.82
Zum Verfahren bei Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Das bedeutet im vorliegenden Falle nicht nur, daß § 25 BPersVG für die Wahlanfechtung maßgeblich ist, sondern daß sich auch die gerichtliche Zuständigkeit (vgl. Beschluß des Senats vom 17. März 1983 - BVerwG 6 P 30.82 -, PersV 1984, 320) und die Vorschriften über das Gerichtsverfahren nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bestimmen.
- BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 15.75
Divergenzrechtsbeschwerde - Wahlergebnisse
Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Entgegen der Auffassung der Antragsteller weicht die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht gemäß §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Rechtsbeschwerdeschrift angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 14.65 - (BerwGE 25, 120) und vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 15.75 - (PersV 1976, 420) ab. - BAG, 06.07.1956 - 1 ABR 7/55
Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl
Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Dies stimmt nicht nur im Ansatz mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 49, 75) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 3, 80) überein, sondern sinngemäß auch in der weiterführenden Schlußfolgerung. - BVerwG, 28.04.1987 - 6 PB 5.87
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Das Vorbringen der Antragsteller, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, verkennt, daß - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1987 - BVerwG 6 PB 5.87 - m.weit.Nachw. und zuletzt vom 29. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 6.89 -) - die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht kommt (§§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG). - BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 6.89
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Das Vorbringen der Antragsteller, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, verkennt, daß - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1987 - BVerwG 6 PB 5.87 - m.weit.Nachw. und zuletzt vom 29. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 6.89 -) - die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht kommt (§§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG).
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.1989 - 4 A 2/89
Voraussetzungen der Anfechtung einer Personalratswahl; Anforderungen an eine …
Derartige Erklärungen sind nämlich, wie das Bundesverwaltungsgericht noch in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Beschluß vom 02. August 1989 - 6 PB 5.89 ) in Anknüpfung an frühere Rechtsprechung (Beschluß vom 21. Juli 1975, BVerwGE 49, 75) hervorgehoben hat, als unverbindlich anzusehen, weil sie "gewöhnlich in den Augen der Beteiligten keinen schlechthin überzeugenden Wert" haben; ihnen kommt nicht die Bedeutung zu, die einer eidesstattlichen Versicherung oder einer gerichtlichen Aussage, die unter Belehrung über die Strafbarkeit einer falschen Aussage gemacht wird, innewohnt.
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