Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 11 U 51/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 138 Abs. 1 BGB
Ein "Ghostwriter”-Vertrag ist nicht notwendigerweise sittenwidrig - openjur.de
§ 13 UrhG
- Justiz Hessen
§ 13 UrhG, § 138 Abs 1 BGB
Urheberpersönlichkeitsrecht: Sittenwidrigkeit einer Ghostwriter-Vereinbarung
- Judicialis
UrhG § 13
- kanzlei.biz
Ghostwriter-Vereinbarung nicht immer sittenwidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 13
Sittenwidrigkeit einer sog. "Ghostwriter-Vereinbarung" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sittenwidrigkeit einer sog. "Ghostwriter-Vereinbarung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- zeit.de (Pressebericht)
Streit um Autorschaft // Aus fremder Feder
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Ghostwriter-Abrede unter Unternehmenspartnern nicht sittenwidrig
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Ghostwriter-Vereinbarung außerhalb des Hochschulbetriebes zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Außerhalb des Hochschulbereichs können Ghostwriter-Vereinbarungen getroffen werden
- fr-online.de (Pressebericht)
Mit fremden Federn // Ghostwriter für Honorarprofessor
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Ghostwriter-Vereinbarung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Ghostwriter-Vereinbarung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.06.2008 - 3 O 433/07
- OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 11 U 51/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 780
- GRUR 2010, 221
- GRUR 2010, 464
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93
Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der …
- LG Berlin, 23.11.1982 - 16 O 139/82
Joseph Roth
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 11 U 51/08
Insofern verhält sich die Streitsache auch anders als der vom Landgericht Berlin (GRUR 1983, 438 - Joseph Roth;… dazu auch Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 31 Rdn. 117) entschiedene Fall, in dem der Autor Joseph Roth mit Wirkung für seine Erben für alle Zeiten, d.h. bis zum Ablauf der Schutzfristen, für alle Länder der Erde und für alle Nutzungsarten von jeder Verfügung über das Urheberrecht ausgeschlossen sein sollte.
- OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 20 U 116/10
Werbung mit Marktführerschaft bei wissenschaftlichem Ghostwriting
Rn. 24 Wer aber ausschließlich den rechtlich missbilligten Teil eines Marktes bedient, kann nicht zu den Marktführern in einem Geschäftsbereich gehören, der in nicht unerheblichen Umfang auch legale Betätigungen umfasst (vgl. zur legalen Tätigkeit eines akademischen Ghostwriters OLG Frankfurt, GRUR 2010, 221). - AG Essen, 05.05.2022 - 137 C 97/20
Ghostwriting-Vertrag - Sittenwidrigkeit - Drittwirkung
Eine Sittenwidrigkeit wird in Bezug auf politische Reden, sowie bei Autobiografien, die von einem Ghostwriter angefertigt werden, in der Literatur verneint (…vergleiche Warnke/Bullinger, § 13 Urheberrechtsgesetz, Rn. 22, OLG Frankfurt, Urteil vom 11.09.2009, Aktenzeichen 11 U 51/08.Dieser Fall unterscheidet sich auch von demjenigen des OLG Frankfurt vom 01.09.2019 zum Aktenzeichen 11 U 51/08, da hier die wissenschaftliche Veröffentlichung außerhalb des Hochschulbetriebs erfolgte.
Die Ghostwriting-Vereinbarung über eines Teils einer Doktorarbeit ist jedoch dem Hochschulbetrieb zuzuordnen, indem die Sittenwidrigkeit anzunehmen ist (vergleiche OLG Frankfurt, Urteil vom 11.09.2009, Aktenzeichen 11 U 51/08, Rn. 40.m.w.N.).
- LG Köln, 13.07.2023 - 14 O 237/22
Ghostwriterin hat Anspruch auf Nennung bei autobiographischem Buch
Hinzu kommt, dass auch im wissenschaftlichen Bereich Ghostwriting etwa derart honoriert wird, dass in Fußnoten für die Unterstützung gedankt wird (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., GRUR 2010, 221; siehe auch zu Erscheinungsformen des Ghostwriting: Groh, GRUR 2012, 870, unter III. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 50/14
Irreführung der Werbeangabe "Einer der etabliertesten Anbieter seriöser …
In diesem Zusammenhang ist nämlich zu beachten, dass in bestimmten Grenzen durchaus legales Ghostwriting denkbar ist (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt a.M. GRUR 2010, 221 - betriebswirtschaftlicher Aufsatz); erst recht gilt dies im Hinblick auf Autoren-Dienstleistungen und wissenschaftliches Coaching (Beratung).
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