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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5330
LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09 (https://dejure.org/2010,5330)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 13.07.2010 - 2 O 444/09 (https://dejure.org/2010,5330)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 2 O 444/09 (https://dejure.org/2010,5330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärung über Vermittlungsprovisionen bei der Lebensversicherung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Anleger müssen über Prämien ("Kick-Backs") bei Lebensversicherungen aufgeklärt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Aufklärungspflicht einer Bank bei Vermittlung einer Lebensversicherung als Kapitalanlage

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung: Aufklärungspflicht über Vermittlungsprovision

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anlageberatung: Banken haften beim Verkauf von Lebensversicherungen nach Kick-back Rechtsprechung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anlageberatung: Banken haften beim Verkauf von Lebensversicherungen nach Kick-back Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus einem abgeschlossenen Beratungsvertrag; Nachweis einer Pflichtverletzung zur anlegergerechten Beratung; Aufklärung über Vermittlungsprovisionen durch eine Bank gegenüber einem Anleger bei Vermittlung einer ...

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2122
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Rn. 58 Nach dieser vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Entscheidungen entwickelten Rechtsprechung (BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962; BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962 - "Kick Back I"; BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876 - "Kick Back II"; BGH, NJW 2009, 1416 - "Kick Back III") besteht eine Pflicht der Bank zur Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren (sog. "Kick Backs").

    Deshalb sei es geboten, den Kunden über etwaige Rückvergütungen aufzuklären und zwar unabhängig von der Rückvergütungshöhe (BGH, NJW 2009, 1416 [1417]).

    Insoweit gilt nach der Rechtsprechung des BGH unabhängig vom Aufsichtsrecht eine allgemein anerkannte zivilrechtliche Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten (BGH, XI ZR 510/07, ZIP 2009, 455).

    Rn. 80 Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, (NJW 2009, 1416 [1417]) die Entscheidungserheblichkeit der Pflichtverletzung uneingeschränkt bejaht, obwohl in dem dort zu beurteilenden Fall die Fondsbeteiligung bereits im Mai 2001 und damit jedenfalls lange vor der "Kick Back II"-Entscheidung, in der erstmals die Pflicht zur Offenlegung verdeckter Innenprovisionen postuliert wurde, vermittelt worden war.

    Dass auch schon geringere Höhen bei Rückvergütungen potentiell den Anleger abhalten können, zeigt sich schon an der Kick Back III-Entscheidung des BGH, wonach die Bank über Rückvergütungen unabhängig von der Rückvergütungshöhe aufklären muss (BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416 [1417]).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Rn. 61 Der BGH leitet die von ihm statuierte allgemeine Pflicht zur Offenlegung von Interessenkollisionen augenscheinlich aus den Regelungen zu den Auskunfts- und Herausgabepflichten des Geschäftsbesorgers nach §§ 675, 666, 667 BGB bzw. des Kommissärs nach §§ 383, 384 Abs. 2 HGB ab (BGH NJW 2009, 2298 [2299]).

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die unterlassene Aufklärung bezüglich der fehlenden Einlagensicherung und die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (zu letztem ausdrücklich BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07, DB 2009, 1529;… zuvor bereits OLG Karlsruhe, a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06

    Zinsswapgeschäft: Inhaltskontrolle der Klauseln für die Berechnung der …

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine verdeckte Provisionszahlung beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).

    Rn. 83 Diese neueste Rechtsprechung zur Kausalität beim Verschweigen von Rückvergütungen, der das erkennende Gericht im Ergebnis folgt, ist auch auf den Fall der pflichtwidrigen Nichtaufklärung über eine Gewinnmarge zu übertragen (so bereits Landgericht Frankfurt a.M., WM 2008, 1061, Rn. 124ff., für den Fall, dass eine Gewinnmarge durch die beklagte Bank bei SWAP-Geschäften im Prozess nicht offen gelegt wurde); denn in Bezug auf das Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde liegt insoweit eine identische Interessenlage vor.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Ein solcher Vertrag kann formlos, auch durch stillschweigende Willenserklärungen geschlossen werden (BGHZ 123, [126f.] = NJW 1993, 2433; WM 2002, [2281f.]).

    Die Grundsätze der anleger- und objektgerechten Beratung verlangen, dass die Beratung speziell auf die Bedürfnisse, die Interessen, die Vermögensverhältnisse und das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein muss und sich insbesondere auf die Eigenschaften und Risiken der verschiedenen in Betracht kommenden Anlagen zu erstrecken hat (siehe statt vieler: BGHZ 123 [126], NJW 1993, 2433, sog. Bond-Entscheidung).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Rn. 58 Nach dieser vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Entscheidungen entwickelten Rechtsprechung (BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962; BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962 - "Kick Back I"; BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876 - "Kick Back II"; BGH, NJW 2009, 1416 - "Kick Back III") besteht eine Pflicht der Bank zur Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren (sog. "Kick Backs").

    Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH, NJW 2007, 1876 [1878]).

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des …

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Rn. 101 Die Widerklage ist zwar als isolierte Drittwiderklage ausnahmsweise zulässig, da durch sie die Ausgangslage hinsichtlich der Parteistellung der Vertragsbeteiligten wiederhergestellt wird (BGH NJW 2008, 2852).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Anleger, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH, NJW 2005, 1579 [1580]).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Diese Rechtsprechung hat der Senat gerade nochmals ohne Abstriche bestätigt (BGH XI ZR 308/09 vom 29.06.2010).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im …

    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    Rn. 85 Die Rechtsprechung, wonach es bei der Beweislast für den Ersatzberechtigten bleibt, weil eine ordnungsgemäße Aufklärung mangels einer einzigen Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens nur zu einem Entscheidungskonflikt für ihn geführt hätte (in diese Richtung jüngst wieder in einem Fall zur Steuerberaterhaftung BGH, NJW 2009, 1591) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
    Auszug aus LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
    gezahlt waren (BGH XI ZR 70/88, ZIP 1989, 830;XI ZR 184/88, NJW-RR 1990, 604).
  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern; …

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 149/07

    Schadenersatz für verschwiegene Provision

  • OLG München, 29.07.2008 - 5 U 4018/07

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Darstellung des …

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …

  • OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 117/09

    Lehman-Zertifikate

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09

    Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt

  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 76/08

    Schadenersatzanspruch: Aufklärungspflicht einer Bank hinsichtlich Gewinn bzw. …

  • OLG Celle, 30.09.2009 - 3 U 45/09

    Beratungspflichten der Bank beim Abschluss von Termingeschäften

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene …

  • LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09

    Zu den Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Erwerb von …

  • LG Hamburg, 10.07.2009 - 329 O 44/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärung über die Deckung durch ein …

  • OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Ursächlichkeit einer unterlassenen …

  • OLG München, 25.09.2012 - 25 U 1828/12

    Renten- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Widerrufs- und …

    Das in der Berufungsbegründung angesprochene Urteil des LG Heidelberg vom 13.07.2010, Az. 2 O 444/09, betrifft eine ganz andere, nicht vergleichbare Fallgestaltung, wie sich schon aus dem Leitsatz ergibt.
  • AG Köln, 20.08.2013 - 111 C 583/12

    Widerrufsrecht hinsichtlich einer abgeschlossenen Lebensversicherung; Rückzahlung …

    Denn die sogenannte "Kick-Back- Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank beim Vertrieb von Fondsanteilen über Rückvergütungen aus dem Ausgabenaufschlag oder anderen Teilen des vom Anleger zu zahlenden Betrages aufzuklären hat, ist auf den Abschluss von Lebensversicherungsverträgen nicht übertragbar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29.10.10 -20 U 100/10-, I -20 U 100/10-, Juris, 248; a.A., LG Heidelberg, Urteil vom 13.07.2010 -2 O 444/09- bei Juris).
  • LG Bonn, 07.07.2011 - 8 S 38/11

    Rückzahlung von Beiträgen einer Lebensversicherung hinsichtlich Widerrufs des …

    Zwar lässt sich argumentieren, dass die Bank auch darüber aufklären muss, wenn sie im Rahmen eines Beratungsvertrages als Anlageform eine bestimmte Lebensversicherung empfiehlt, weil sie eine entsprechende Rückvergütung enthält (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 13.07.2010, 2 O 444/09, BeckRS 2010, 17632).
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