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   LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10   

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https://dejure.org/2012,17674
LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10 (https://dejure.org/2012,17674)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2012 - 311 O 301/10 (https://dejure.org/2012,17674)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 311 O 301/10 (https://dejure.org/2012,17674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsentschädigung eines Eigentümers für Dreharbeiten auf einem Grundstück

  • RA Kotz

    Filmaufnahmen in einem Gebäudeinnenhof ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; BGB § 818 Abs. 2
    Nutzungsentschädigung eines Eigentümers für Dreharbeiten auf einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche des Vermieters bei ungenehmigten Dreharbeiten beim Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unerlaubte Dreharbeiten auf privatem Grund - Fernsehproduktionsfirma muss Hauseigentümer für die Nutzung seiner Gebäude als Motiv entschädigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung eines Eigentümers für Dreharbeiten auf seinem Grundstück

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1253
  • MDR 2012, 706
  • NZM 2012, 879
  • ZUM 2012, 819
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

    Auszug aus LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10
    Dazu gehört ein Innenhof nicht (vgl. BGH, Urt. v. 05.06.2003, I ZR 192/00, NJW 2004, 594, 595).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06

    Ablage von Postsendungen auf Gemeinschaftsflächen eines vermieteten Hauess

    Auszug aus LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10
    Soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind (solche sind nicht vorgetragen), umfasst das Mitbenutzungsrecht an Gemeinschaftsflächen alle Arten der Nutzung, die typischerweise mit der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten verbunden sind (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2006, V ZR 46/06, NJW 2007, 146, 147; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2009, I-24 U 153/08, MDR 2009, 1157).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10
    Für eine Beeinträchtigung des Eigentums genügt es bereits, dass das Grundstück betreten wird und vom Grundstück aus fotografiert wird (BGH, Urteil v.17.12.2010, V ZR 45/10, NJW 2011, 749, 750, wodurch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 18.02.2010, 5 U 14/09, aufgehoben wurde).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Auszug aus LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10
    Für eine Beeinträchtigung des Eigentums genügt es bereits, dass das Grundstück betreten wird und vom Grundstück aus fotografiert wird (BGH, Urteil v.17.12.2010, V ZR 45/10, NJW 2011, 749, 750, wodurch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 18.02.2010, 5 U 14/09, aufgehoben wurde).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 U 153/08

    Rechte des Mieters von Geschäftsräumen zur Mitbenutzung von

    Auszug aus LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10
    Soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind (solche sind nicht vorgetragen), umfasst das Mitbenutzungsrecht an Gemeinschaftsflächen alle Arten der Nutzung, die typischerweise mit der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten verbunden sind (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2006, V ZR 46/06, NJW 2007, 146, 147; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2009, I-24 U 153/08, MDR 2009, 1157).
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