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Rechtsprechung
   LG Landshut, 24.09.2012 - 6 Qs 242/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46252
LG Landshut, 24.09.2012 - 6 Qs 242/12 (https://dejure.org/2012,46252)
LG Landshut, Entscheidung vom 24.09.2012 - 6 Qs 242/12 (https://dejure.org/2012,46252)
LG Landshut, Entscheidung vom 24. September 2012 - 6 Qs 242/12 (https://dejure.org/2012,46252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Wertgrenze, Anhebung

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerflucht - Fremdschadenshöhe für die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • kanzlei-heskamp.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung Grenze zum bedeutenden Schaden im Sinne § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auf 2.500 Euro bei PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Grenze für den bedeutenden Fremdschaden bei 2.500

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Die Grenze für einen bedeutenden Fremdschaden

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Entzug der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht - Ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB sieht das Landgericht Landshut erst ab 2500 Euro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Grenze für den bedeutenden Fremdschaden bei 2.500

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    (4) In erheblichem Maße hiervon abweichend sprechen sich das Landgericht Nürnberg-Fürth, das schon seit dem Jahr 2008 eine Wertgrenze von 1.800 EUR für zutreffend hielt (Beschluss vom 11.04.2008 - 5 Qs 61/08 [unveröffentlicht]), ebenso wie bereits seit längerem das Landgericht Landshut nunmehr für deren Anhebung auf 2.500 EUR aus (…Landgericht Nürnberg-Fürth, VD 2018, 276, juris Rn. 10, und StRR 2019, Nr. 1, 4, juris Rn. 7; LG Landshut, DAR 2013, 588, juris Rn. 9).

    Zur einfacheren Abgrenzung der Bedeutungsschwere, die auch in die für den Täter erforderliche Erkennbarkeit der Schadenshöhe einfließt, könne deshalb die Grenze zum bedeutenden Schaden nunmehr bei circa 2.500 EUR für den PKW angesetzt werden, was aber keinen pauschalen Grenzwert darstelle und insbesondere eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich mache (LG Landshut, DAR 2013, 588, juris Rn. 9;… zustimmend NK-StGB/Martin Böse, a.a.O., § 69 Rn. 13;… MüKo-StVR/Kretschmer, 1. Aufl., § 69 StGB Rn. 49;… als wenig überzeugend ablehnend Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, a.a.O., § 69 StGB Rn. 27).

  • OLG Celle, 21.08.2025 - 3 ORs 2/25

    Revisionsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bzgl. Nichtanordnung einer …

    Während die Wertgrenze von 1.300,00 Euro zumindest bis zum Jahr 2015 noch vereinzelt vertreten worden sei (…vgl. OLG Hamm, StRR 2015, 112 juris Rn. 12; LG Mühlhausen, Beschluss vom 28.12.2015-3Qs212/15, jurisRn,27; LG Schwerin…, Beschluss vom 21.10.2015-32 Qs 56/15, juris Rn. 4), hätten sich schon früh einige Gerichte für eine Anpassung dieser Wertgrenze "nach oben" mit Rücksicht auf allgemeine Preissteigerungen ausgesprochen (…etwa Landgericht Nürnberg-Fürth, VD 2018, 276, juris Rn. 10 für 1.800 EUR; Landgericht Landshut, DAR 2013, 588, juris Rn. 9 für 2.500 EUR).

    Vereinzelt geblieben sind höhere Summen: Bereits 2012 und 2018 ist teilweise 2.500,- EUR als Wertgrenze angenommen worden (LG Nürnberg-Fürth Beschl. v. 12. November 2018 - 5 Qs 73/18, BeckRS 2018, 30496; LG Landshut, Beschl. vom 24. September 2012 - 6 Qs 242/12), ohne dass sich eine entsprechende ständige Rechtsprechung entwickelt hätte.

  • AG Berlin-Tiergarten, 15.05.2015 - 288 Gs 48/15

    Verkehrsunfallflucht: Bagatellschadengrenze für eine Fahrerlaubnisentziehung

    Jedoch muss diese Grenze mit Blick auf die sich seit 2002 entwickelte und weiterhin entwickelnde Teuerungsrate für Reparaturen und die statistisch messbaren höheren Regulierungsschäden nach nunmehr 13 Jahren angehoben werden (vgl. LG Landshut, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 6 Qs 242/12; juris).
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