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   LAG München, 28.05.2014 - 8 TaBV 34/12   

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https://dejure.org/2014,28843
LAG München, 28.05.2014 - 8 TaBV 34/12 (https://dejure.org/2014,28843)
LAG München, Entscheidung vom 28.05.2014 - 8 TaBV 34/12 (https://dejure.org/2014,28843)
LAG München, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 8 TaBV 34/12 (https://dejure.org/2014,28843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Wahlrecht von schwerbehinderten Menschen, die auf ausgelagerten Arbeitsplätzen einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 94 Abs. 6 S. 2 SGB IX i.V.m. § 19 BetrVG, § 94 Abs. 2 SGB IX
    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung, Wahlberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wahlrecht bei der SBV-Wahl - Wahlrecht von Werkstattbeschäftigten an ausgelagerten Arbeitsplätzen anerkannt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

    Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 8 TaBV 34/12
    Ihr späterer Wegfall führt nicht zum Verlust der Anfechtungsbefugnis (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 7 ABR 9/05, BAGE 116, 205-212, Juris, insb. Rn. 16; Beschluss vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG, Juris, insb. Rn. 23 ff.).

    Solange die Betriebszugehörigkeit aber jedenfalls bei einem Anfechtenden fortbesteht, ist das Rechtsschutzinteresse gegeben, jedenfalls dann, wenn seine Wahlanfechtung während des Beschlussverfahrens von mindestens zwei weiteren Anfechtenden mitgetragen wird, mögen diese auch mittlerweile aus dem Betrieb ausgeschieden sein (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2005, a.a.O.; Beschluss vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88, BAGE 61, 125-131, Juris, insb. Rn. 17 f.).

  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

    Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 8 TaBV 34/12
    Solange die Betriebszugehörigkeit aber jedenfalls bei einem Anfechtenden fortbesteht, ist das Rechtsschutzinteresse gegeben, jedenfalls dann, wenn seine Wahlanfechtung während des Beschlussverfahrens von mindestens zwei weiteren Anfechtenden mitgetragen wird, mögen diese auch mittlerweile aus dem Betrieb ausgeschieden sein (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2005, a.a.O.; Beschluss vom 15.02.1989 - 7 ABR 9/88, BAGE 61, 125-131, Juris, insb. Rn. 17 f.).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 8 TaBV 34/12
    Ihr späterer Wegfall führt nicht zum Verlust der Anfechtungsbefugnis (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 7 ABR 9/05, BAGE 116, 205-212, Juris, insb. Rn. 16; Beschluss vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG, Juris, insb. Rn. 23 ff.).
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