Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 5 StPO; § 247 S. 2 StPO
Absoluter Revisionsgrund (Anwesenheitsrecht des Angeklagten: Entfernung der Angeklagten gemäß § 247 StPO, Abwesenheit bei der Verkündung des Ausschließungsbeschlusses, unwirksamer Verzicht, Anwesenheitspflicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Verkündung eines Ausschließungsbeschlusses in Abwesenheit des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 247 S 2 StPO, § 230 Abs 1 StPO
Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Verkündung eines Ausschließungsbeschlusses in Abwesenheit des Angeklagten - IWW
§ 338 Nr. 5 StPO, § 247 S. 2 StPO, § 230 Abs. 1 StPO, § 247 Satz 2 Fall 1 StPO
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit einer Abwesenheit des Angeklagten während der Verkündung des Ausschließungsbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 230 Abs. 1 ; StPO § 247 S. 2
Rechtswidrigkeit einer Abwesenheit des Angeklagten während der Verkündung des Ausschließungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Verkündung eines Ausschließungsbeschlusses in Abwesenheit des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vernehmung der Geschädigten - und die Fehlermöglichkeiten beim Ausschluss des Angeklagten
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Die gelungene Revision
Verfahrensgang
- LG Detmold, 13.03.2014 - 4 KLs 63/13
- BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 51
- StV 2016, 777
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09
Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
Wie von § 247 Satz 2 Fall 1 StPO vorgegeben, hat das Gericht den Angeklagten (nur) für die Dauer der weiteren Vernehmung der Geschädigten ausgeschlossen (vgl. zur restriktiven Auslegung des Begriffs der Vernehmung BGH - Großer Senat für Strafsachen -, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 89 f.). - BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
Der Umstand, dass der Verteidiger des Angeklagten zuvor erklärt hatte, "dass der Angeklagte einverstanden sei, den Sitzungssaal zu verlassen, auch wenn dafür keine Notwendigkeit gesehen wird", steht dem Erfolg der Rüge nicht entgegen; denn das Recht des Angeklagten auf Teilnahme an der Hauptverhandlung ist unverzichtbar und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt werden (…BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 18, und vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19). - BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97
Ausschluss aus der Hauptverhandlung wegen der Vernehmung von jugendlichen Zeugen
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
Er muss vielmehr in Anwesenheit des Angeklagten verkündet werden (BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97, StV 2000, 120;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., 3 4 5 6 § 247 Rn. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. April 1986 - 2 StR 86/86, StV 1987, 377; OLG Schleswig, SchlHA 2012, 289, 293 f. bei Döllel/Dreeßen). - BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91
Verzicht des Angeklagten auf sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung - …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
Der Umstand, dass der Verteidiger des Angeklagten zuvor erklärt hatte, "dass der Angeklagte einverstanden sei, den Sitzungssaal zu verlassen, auch wenn dafür keine Notwendigkeit gesehen wird", steht dem Erfolg der Rüge nicht entgegen; denn das Recht des Angeklagten auf Teilnahme an der Hauptverhandlung ist unverzichtbar und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 18, …und vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19). - BGH, 25.04.1986 - 2 StR 86/86
Grundsatz der Anwesenheitspflicht des Angeklagten während der gesamten …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
Er muss vielmehr in Anwesenheit des Angeklagten verkündet werden (BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97, StV 2000, 120;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., 3 4 5 6 § 247 Rn. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. April 1986 - 2 StR 86/86, StV 1987, 377; OLG Schleswig, SchlHA 2012, 289, 293 f. bei Döllel/Dreeßen).
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