Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen,
1. | wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; war nach § 222a die Mitteilung der Besetzung vorgeschrieben, so kann die Revision auf die vorschriftswidrige Besetzung nur gestützt werden, wenn | |||
a) | das Gericht in einer Besetzung entschieden hat, deren Vorschriftswidrigkeit nach § 222b Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 4 festgestellt worden ist, oder | |||
b) | das Rechtsmittelgericht nicht nach § 222b Absatz 3 entschieden hat und | |||
aa) | die Vorschriften über die Mitteilung verletzt worden sind, | |||
bb) | der rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form geltend gemachte Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung übergangen oder zurückgewiesen worden ist oder | |||
cc) | die Besetzung nach § 222b Absatz 1 Satz 1 nicht mindestens eine Woche geprüft werden konnte, obwohl ein Antrag nach § 222a Absatz 2 gestellt wurde; | |||
2. | wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war; | |||
3. | wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, nachdem er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war und das Ablehnungsgesuch entweder für begründet erklärt war oder mit Unrecht verworfen worden ist; | |||
4. | wenn das Gericht seine Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hat; | |||
5. | wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat; | |||
6. | wenn das Urteil auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind; | |||
7. | wenn das Urteil keine Entscheidungsgründe enthält oder diese nicht innerhalb des sich aus § 275 Abs. 1 Satz 2 und 4 ergebenden Zeitraums zu den Akten gebracht worden sind; | |||
8. | wenn die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.12.2019 | Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens | 10.12.2019 |
antrag § 343Hemmung der Rechtskraft § 344Revisionsbegründung § 345Revisionsbegründungs-
frist § 346Verspätete oder formwidrige Einlegung § 347Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht § 348Unzuständigkeit des Gerichts § 349Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss § 350Revisions-
hauptverhandlung § 351Gang der Revisions-
hauptverhandlung § 352Umfang der Urteilsprüfung § 353Aufhebung des Urteils und der Feststellungen § 354Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung § 354aEntscheidung bei Gesetzesänderung § 355Verweisung an das zuständige Gericht § 356Urteilsverkündung § 356aVerletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisions-
entscheidung § 357Revisionserstreckung auf Mitverurteilte § 358Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
Rechtsprechung zu § 338 StPO
4.524 Entscheidungen zu § 338 StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
(Keine) Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des ...
- OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22
- OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
- BGH, 06.12.2023 - 5 StR 453/23
Absoluter Revisionsgrund wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
- OLG Köln, 16.02.2024 - 2 Ws 58/24
Unterbliebene Besetzungsmitteilung, Vorabentscheidungsverfahren, Statthaftigkeit
- BGH, 09.05.2019 - 4 StR 605/18
Absolute Revisionsgründe (Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung: ...
- BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23
Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin; ...
- BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung
- OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im ...
- BGH, 17.01.2023 - 2 StR 87/22
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts; ...
§ 338 StPO in Nachschlagewerken
- § 338 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Revision (Recht)
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 338 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
- § 6 (Prüfung der sachlichen Zuständigkeit) (zu § 338 I Nr. 4)
- Gerichtsstand
- § 16 (Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit) (zu § 338 I Nr. 4)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Rechtsmittel
- Revision
- § 355 (Verweisung an das zuständige Gericht) (zu § 338 Nr. 4)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- §§ 169 ff.
- Beratung und Abstimmung
- § 192