Rechtsprechung
   KAGH, 28.11.2014 - M 6/2014   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44675
KAGH, 28.11.2014 - M 6/2014 (https://dejure.org/2014,44675)
KAGH, Entscheidung vom 28.11.2014 - M 6/2014 (https://dejure.org/2014,44675)
KAGH, Entscheidung vom 28. November 2014 - M 6/2014 (https://dejure.org/2014,44675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KAG Hamburg, 09.04.2014 - I MAVO 2/14

    Auskunftsansprüche im Rahmen der Durchführung des betrieblichen

    Auszug aus KAGH, 28.11.2014 - M 6/14
    Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht in Hamburg hat durch Urteil vom 9.4.2014 - I MAVO 02/14- die Klage abgewiesen und die Revision zugelassen.

    das Urteil des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichtes in Hamburg vom 9.4.2014 (I MAVO 2/14) abzuändern und der Klage stattzugeben.

  • OLG Köln, 03.11.2009 - 9 U 63/09
    Auszug aus KAGH, 28.11.2014 - M 6/14
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt dagegen in seiner Entscheidung vom 30.4.2009- 17 P 08.3389 (BeckRS 2010, 5377) für die Beteiligung des Personalrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement die gegenteilige Auffassung (vgl. Kort, in: Der Betrieb 2012, 688f.).
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

    Auszug aus KAGH, 28.11.2014 - M 6/14
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt dagegen in seiner Entscheidung vom 30.4.2009- 17 P 08.3389 (BeckRS 2010, 5377) für die Beteiligung des Personalrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement die gegenteilige Auffassung (vgl. Kort, in: Der Betrieb 2012, 688f.).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus KAGH, 28.11.2014 - M 6/14
    Auch nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2010 - 6 P 8.09 (PersV 2010, 454ff.) kann der Personalrat nicht verlangen, dass der Dienststellenleiter ihm die auf das Unterrichtungsschreiben eingehenden Antwortschreiben der Beschäftigten ohne deren Zustimmung zur Kenntnis bringt.
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus KAGH, 28.11.2014 - M 6/14
    Das Bundesarbeitsgericht vertritt zwar im Beschluss vom 7.2.2012- 1 ABR 46/10 (NZA 2012, 744 ff. = AP Nr. 4 zu § 84 SGB IX) die Auffassung, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Arbeitnehmer benennen muss, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht