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Rechtsprechung
   LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25032
LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15 (https://dejure.org/2015,25032)
LG Köln, Entscheidung vom 20.08.2015 - 22 O 150/15 (https://dejure.org/2015,25032)
LG Köln, Entscheidung vom 20. August 2015 - 22 O 150/15 (https://dejure.org/2015,25032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlunganspruch des Darlehensnehmers bzgl. der auf einen Darlehensvertrag gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf; Erforderlichkeit einer umfassenden und unmissverständlichen Belehrung des Verbrauchers hinsichtlich seines Widerrufrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 20.11.2013 - 13 U 122/12

    Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherkreditvertrages

    Auszug aus LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15
    Der für Banksachen zuständige Senat des OLG Köln hat mit Beschluss vom 20.11.2013 zu Aktenzeichen 13 U 122/12 in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung ausgeführt, dass einem Darlehensnehmer im Rahmen der Rückabwicklung nach §§ 357 Abs. 1, 346 ff. BGB auch bei nicht verbundenen Geschäften eine Verzinsung seiner auf die Darlehensschuld vor Widerruf bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen nicht zusteht.

    Auf die in der Juris-Datenbank abgedruckte Entscheidung 13 U 122/12 OLG Köln, der sich die Kammer voll umfänglich anschließt, wird Bezug genommen.

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach …

    Auszug aus LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15
    Bei der Bewertung ist insoweit auf die Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Kunden abzustellen (vgl. BGH vom 13.01.2009 - IX ZR 118/08).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …

    Auszug aus LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15
    Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die in der vorliegenden Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Beginns der Frist unzureichend (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2012 - Az.: III ZR 83/11 - OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013 - 13 U 69/12).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12

    Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach …

    Auszug aus LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15
    Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die in der vorliegenden Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Beginns der Frist unzureichend (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2012 - Az.: III ZR 83/11 - OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013 - 13 U 69/12).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 33/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der …

    Auszug aus LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15
    Anders als in dem vom BGH zu Aktenzeichen IX ZR 33/08 entschiedenen Fall konnte vorliegend nicht der Eindruck entstehen, dass die Widerrufsfrist schon mit Aushändigung der Widerrufsbelehrung zu laufen beginnt, ohne dass zuvor der Darlehensnehmer eine eigene Vertragserklärung abgegeben hat (vgl. für einen vergleichbaren Fall OLG Hamm, Urteil vom 02.02.2015 - 31 U ##6/14 -).
  • LG Köln, 24.11.2015 - 21 O 426/14

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages durch Widerrufserklärung eines …

    Auszug aus LG Köln, 20.08.2015 - 22 O 150/15
    Ebenfalls in diesem Sinne entschieden hat das Landgericht Bonn zu Aktenzeichen 3 O 206/14 (veröffentlicht in der Datenbank NRWE) sowie die ebenfalls mit Bank- und Kapitalanlagesachen befasste 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln gemäß Hinweisbeschluss vom 16.06.2015 zu Aktenzeichen 21 O 426/14.
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