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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2015 - XI ZR 327/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41592
BGH, 24.11.2015 - XI ZR 327/15 (https://dejure.org/2015,41592)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2015 - XI ZR 327/15 (https://dejure.org/2015,41592)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2015 - XI ZR 327/15 (https://dejure.org/2015,41592)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 11.06.2015 - 8 U 1760/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

    Auszug aus BGH, 24.11.2015 - XI ZR 327/15
    OLG Dresden - Az. 8 U 1760/14 vom 11.06.2015; LG Leipzig - Az. 7 O 2086/14 vom 18.11.2014; Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. November 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Joeres und Dr. Matthias sowie die Richterinnen Dr. Menges und Dr. Dauber.
  • OLG München, 08.02.2016 - 5 W 187/16

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages

    Aus der Entscheidung des BGH vom 24.11.2015 - XI ZR 327/15 erscheint der Schluss naheliegend, dass der BGH auch bei nicht verbundenen Kreditverträgen eine Streitwertfestsetzung in Höhe der Nettodarlehenssumme für angemessen hält.

    Dementsprechend hat der BGH mit Beschluss vom 24.11.2015 (XI ZR 327/15) im Fall des Widerrufs eines nicht verbundenen Kreditvertrags den Streitwert ebenfalls in Höhe der Nettodarlehenssumme festgesetzt.

  • LG Dortmund, 22.09.2017 - 3 O 430/14
    Rn. 105 Solche Veränderungen sowohl inhaltlicher Art als auch in der optischen Gestaltung hat die Beklagte in Bezug auf die vorliegende Widerrufsbelehrung vorgenommen (vgl. hierzu die gegen die hiesige Beklagte ergangenen Urteile des KG v. 22.12.2014 - 24 U 169/13 - BKR 2015, 109 (rechtskräftig); des OLG Dresden v. 11.06.2015 - 8 U 1760/14 - zit. nach juris, Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH zum Az. XI ZR 327/15; des OLG Brandenburg v. 19.03.2014 - 4 U 64/12 - BeckRS 2014, 06652).
  • OLG Köln, 03.03.2016 - 9 U 251/15

    Zurückweisung des Widerrufsrechts beim Darlehensvertrag als Rechtsschutzfall

    Im Beschluss vom 24.11.2015 - XI ZR 327/15 - hat der BGH allerdings von der ihm gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG eingeräumten Befugnis keinen Gebrauch gemacht, die Festsetzung des Streitwerts durch das OLG Dresden in Höhe der Nettodarlehenssumme in einem Verfahren, in dem es um einen unverbundenen Verbraucherkreditvertrag ging (OLG Dresden, Urteil vom 11.06.2014 - 8 U 1760/14), abzuändern.
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