Rechtsprechung
| LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
- OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (32)
- OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Es ist nicht statthaft, diese beiden unterschiedlichen Rechtsfiguren miteinander zu vermengen oder gleichzusetzen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.03.2014, 4 U 64/12 - Rdnr. 84; Landgericht Berlin…, Urteil vom 18. Februar 2011 - 4 O 476/09 - Rdnr. 38).Dieses gilt unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen - sowohl - den Inhalt als auch die äußere Gestaltung betreffenden - Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. OLG Brandenburg vom 19.03.2014, 4 U 64/12, zitiert nach juris, dort Rn 58f; sowie vom 17.10.2012, 4 U 194/11; vgl. auch BGH Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11).
Auch wenn kein verbundenes Geschäft vorlag, die Beklagte aber dennoch eine entsprechende Belehrung erteilt, musste diese jedenfalls den vorstehend dargestellten Anforderungen entsprechen, um dem vorbezeichneten Schutzzweck Rechnung zu tragen (BGH Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08; OLG Brandenburg Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12).
- BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Die beigefügte Widerrufsbelehrung ist jeweils hinsichtlich des Beginns der Frist mit der Formulierung - "[Der Lauf der] Frist beginnt frühestens..." - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. statt vieler: BGH vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08) nicht hinreichend eindeutig, da sie die Kläger nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt.Dieses gilt unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen - sowohl - den Inhalt als auch die äußere Gestaltung betreffenden - Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. OLG Brandenburg vom 19.03.2014, 4 U 64/12, zitiert nach juris, dort Rn 58f; sowie vom 17.10.2012, 4 U 194/11; vgl. auch BGH Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11).
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Deshalb kann der Darlehensnehmer nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung vom Darlehensgeber die aus seinem Vermögen erbrachten Zins-und Tilgungsleistungen zurückfordern sowie die Rückabtretung gewährter Sicherheiten verlangen (BGHZ 172, 147 RN 22; 180, 123 RN 20, 27, zitiert nach juris).Dabei besteht nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Zahlungen an eine Bank eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, den sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGHZ 172, 147 RN 35; 180, RN 29, zitiert nach juris; BGH vom 24. April 2007, XI ZR 17/06).
- BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13
Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich von vornherein nur dann auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 I BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußerlichen Gestaltung vollständig entspricht (BGH Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13 mwN).Sofern ansonsten der Unternehmer in den ihm zur Verfügung gestellten Mustertext selbst eingreift, kann er sich auf eine etwa mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundenen Schutzwirkung nicht mehr berufen (vgl. BGH Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13 mwN).
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04) wird der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft.Ein die Aufklärungspflicht auslösender konkreter Wissensvorsprung der Beklagten lässt sich auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - entwickelten Kriterien nicht begründen.
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Deshalb kann der Darlehensnehmer nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung vom Darlehensgeber die aus seinem Vermögen erbrachten Zins-und Tilgungsleistungen zurückfordern sowie die Rückabtretung gewährter Sicherheiten verlangen (BGHZ 172, 147 RN 22; 180, 123 RN 20, 27, zitiert nach juris). - BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Der Bundesgerichtshof hat zuletzt noch mit Entscheidung vom 28.10.2014 zum Aktenzeichen XI ZR 348/13 an vorstehend dargestellter Vermutung festgehalten, also zu einem Zeitpunkt, als sich der Basiszins der Europäischen Zentralbank bereits in der Größenordnung von unter 0 befand. - BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Die Grenze wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich bei einer Verkehrswertüberschreitung von 90% gezogen (vgl. BGH WM 2014, 1440 Ls. und Rdn. 8 - zitiert nach juris). - BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03
Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener …
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Diesbezüglich fehlt es an den dafür erforderlichen Voraussetzungen, dass die Klägerpartei als Berechtigte bzw. Darlehensnehmer ihr Recht längere Zeit nicht geltend gemacht habt - sog. Zeitmoment - und die Beklagte als Verpflichtete bzw. Darlehensgeber sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten der Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass diese das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werden - sog. Umstandsmoment - (vgl. statt vieler BGH vom 19.10.2005, XII ZR 224/03), wobei das Umstandsmoment in der Regel erfüllt ist, wenn der Schuldner im Hinblick auf die Geltendmachung des Rechts Dispositionen - zum Beispiel durch Verzicht auf eine mögliche Abwälzung des streitigen Betrages, Nichtverfolgung eines Gewährleistungsansprüche, Unterlassen beweismäßiger Sicherung oder Verzicht auf Sicherheiten - getroffen hat. - BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
Die beigefügte Widerrufsbelehrung ist jeweils hinsichtlich des Beginns der Frist mit der Formulierung - "[Der Lauf der] Frist beginnt frühestens..." - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. statt vieler: BGH vom 01.03.2012 - III ZR 83/11; vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08) nicht hinreichend eindeutig, da sie die Kläger nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt. - BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
- BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 311/07
Berechnung des Wertersatzanspruchs gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach Rücktritt …
- BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06
Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem …
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des …
- BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07
Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung
- BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05
Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum …
- OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13
Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV
- OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 6 U 64/12
Rückabwicklung eines seitens des Darlehensnehmers widerrufenen Darlehensvertrages
- BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05
Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der …
- BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10
Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten …
- BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09
Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen …
- OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05
Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des …
- BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06
Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines …
- BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts
- BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07
Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden …
- BGH, 15.10.1997 - IV ZR 216/96
Bildes eines Kfz-Diebstahls
- LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Kapitalanlage: Sittenwidrige Überteuerung bei Cash-Back-Geschäften; …
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